Zitat von Cepheus73
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Keine Ankündigung bisher.
Neue Elektroinstallation mit einem FI
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Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigenUnd schon wieder nur die Hälfte wiedergegeben :-/
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Zitat von idw Beitrag anzeigen....
Also muss deiner Auffassung nach jeder Betrieb alle sich betreffend DIN, angrenzende DIN, übergreifende DIN in jeweils altueller Form besitzen und kennen? Viel Erfolg ;-)
Für was wurden Normen geschaffen wenn AN diese nicht kennen müssen? Nicht umsonst lässt sich jeder VNB unterschreiben dass diese Anlage den aaRdT entspricht und lasst sich dies von der VEFK bestätigen. Jeder Konzessionierter Elektriker muss die DIN auswahl der Elektriker und die VDE vorweisen.
Wie Roman schon schrieb, kann man durchaus gewisse Normen ausschließen, spätestens dann sollte der AG sich informieren was diese beinhalten.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Gast
Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigenDIN 18015 ist totaler Mumpitz. Damit sind 99% aller installationen nicht in Ordnung. Weil irgendwelche Traum Tänzer diese DIN gemacht haben. Ich schließe DIN 18015 immer aus. Besteht jemand darauf, weiße ich ihn z. B. Auf die Pflicht der Zug Dosen in der EDV Verlegung mit Rohren hin. Komischerweise will die dann keiner mehr?Zuletzt geändert von Gast; 26.03.2018, 21:10.
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Zitat von idw Beitrag anzeigenAlso muss deiner Auffassung nach jeder Betrieb alle sich betreffend DIN, angrenzende DIN, übergreifende DIN in jeweils altueller Form besitzen und kennen? Viel Erfolg ;-)
Also muss deiner Auffassung nach jeder Bürger alle [...] Gesetze [...] in jeweils aktueller Form besitzen und kennen?
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Zitat von idw Beitrag anzeigenDavon abgesehen darf die Zustimmung zum Betrieb der Anlage nur dann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde (Par. 20 NAV) - was hier def. nicht der Fall ist.
Im §20 steht
Zitat"Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde."
Du kannst nicht einfach den letzten Satz mit dem ersten kombinieren.
Der Satz bezieht sich auf den vorherigen.
Einfaches Beispiel.
Die TABs verbieten dir ohne Genehmigung einen Durchlauferhitzer mit 40KW zu betreiben, dies wäre rechtens weil es die sichere Versorgung gefährden würde.
Verbieten dir die TABs dagegen den Betrieb eines Heizlüfters mit 2KW ist dies nicht der Fall.
Ändert aber überhaupt nichts dran, daß die anderen DINs die in den TABs gefordert werden weiterhin gültig sind.
Ich finds nur lustig wie manche hier behaupten wie zB idw das man die DIN nicht einhalten muss.
Warum muss ein Elektriker dann die DIN-VDE einhalten? Im übrigen auch nur eine DIN.
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Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigenIch finds nur lustig wie manche hier behaupten wie zB idw das man die DIN nicht einhalten muss.
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Streite ich doch gar nicht ab.
Aber wie ich gesagt habe, so stehts auch in deinem Link, ist eine Arbeit Mangelhaft wenn sie nicht der DIN entspricht.
Es geht hier um Leute wie idw die sagen, die DIN18015 ist nur eine "Empfehlung" man braucht sich nicht dran halten, aber im gleichen Atemzug regen sich manche auf, wenn man neben einem NYM ein YSTY Kabel verlegt weils die DIN verbietet und nur gegen 300V isoliert ist statt gegen 311 USS der 230V Wechselspannung.
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Uss sind 324V/325V je nach dem mit wie vielen Stellen man hinter dem komma rechnet.wenn ihr was wollt sprecht mich direkt an. Aber ganz ehrlich, ihr habt euren Standpunkt, ich habe meinen. Ich kann euch auch sagen was hier passieren wird im Fall oben... Wie immer, gar nichts. Aber ihr macht das schon. Nur weiter.
Zuletzt geändert von BadSmiley; 27.03.2018, 08:07.Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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Also ganz genau genommen ist das so nicht richtig.
[KLUGSCHEISERMODUS]
Bei einer Effektivspannung von 230V 50Hz ist die Spitzenspannung(Scheitelwert) 325V.
Die Spitzen-Spitzen Spannung (Uss) sind 700V. Darazs ergibt sich ein Aritmetischer Mittelwert(AV) von 0V.
[/KLUGSCHEISSERMODUS]Zuletzt geändert von larsrosen; 27.03.2018, 08:28.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenAlso ganz genau genommen ist das so nicht richtig.
[KLUGSCHEISERMODUS]
Bei einer Effektivspannung von 230V 50Hz ist die Spitzenspannung(Scheitelwert) 325V.
Die Spitzen-Spitzen Spannung (Uss) sind 700V. Darazs ergibt sich ein Aritmetischer Mittelwert(AV) von 0V.
[/KLUGSCHEISSERMODUS]
325V + 325V = 650V und nicht 700V.
[/KLUGSCHEISSERMODUS]
Duck und renn
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