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    #31
    Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
    Und schon wieder nur die Hälfte wiedergegeben :-/ nämlich das "oder dahinter zurückbleiben". Wenn, dann muss man schon den Gesamtzusammenhang nehmen.


    Zählt aber nicht, da sich der beim VNB konzessionierte Elektriker genau dazu verpflichtet, dass er genau die relevanten Normen vorliegen hat. Das Ganze fußt letztlich auch nicht nur auf den Einzelregelungen der VNB sondern auch auf so Dingen wie dem Energiewirtschaftsgesetz (z.B. §49, hier wird explizit auf VDE und DIN Bezug genommen und auch auf die vermuteten aRdT), und damit dann doch wieder gesetzlichen Grundlagen.




    Was sind denn genau die relevanten Normen?

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      #32
      Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
      Und schon wieder nur die Hälfte wiedergegeben :-/
      Dann nehm auch bitte Bezug auf meine Aussagen als Einheit ;-)

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        #33
        Oder lass es einfach. Du hast einfach recht, ich gebe mich geschlagen. Schon genug Zeit geopfert ;-) Schönen Abend noch

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          #34
          Also ich kann nur aus Ösi berichten:
          die ÖNorm E8015 (inhaltlich 1:1 die Din18015) ist mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt als Stand bzw. anerkannte Regel/ Stand der Technik anerkannt bzw. Gesetz.... somit umzusetzen.
          Zuletzt geändert von Gast; 26.03.2018, 19:01.

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            #35
            Zitat von idw Beitrag anzeigen
            ....

            Also muss deiner Auffassung nach jeder Betrieb alle sich betreffend DIN, angrenzende DIN, übergreifende DIN in jeweils altueller Form besitzen und kennen? Viel Erfolg ;-)
            Ist das jetzt ernst gemeint oder eher ein Joke?
            Für was wurden Normen geschaffen wenn AN diese nicht kennen müssen? Nicht umsonst lässt sich jeder VNB unterschreiben dass diese Anlage den aaRdT entspricht und lasst sich dies von der VEFK bestätigen. Jeder Konzessionierter Elektriker muss die DIN auswahl der Elektriker und die VDE vorweisen.

            Wie Roman schon schrieb, kann man durchaus gewisse Normen ausschließen, spätestens dann sollte der AG sich informieren was diese beinhalten.
            Elektroinstallation-Rosenberg
            -Systemintegration-
            Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
            http://www.knx-haus.com

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              #36
              Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
              DIN 18015 ist totaler Mumpitz. Damit sind 99% aller installationen nicht in Ordnung. Weil irgendwelche Traum Tänzer diese DIN gemacht haben. Ich schließe DIN 18015 immer aus. Besteht jemand darauf, weiße ich ihn z. B. Auf die Pflicht der Zug Dosen in der EDV Verlegung mit Rohren hin. Komischerweise will die dann keiner mehr?
              Roman ich denke du kannst per se die Din 1815 nicht einfach per Unterschrift ausschliessen, so würdest du dir selbst als Normenzitierer widersprechen und langfristig keine Aufträge mehr generieren. .
              Zuletzt geändert von Gast; 26.03.2018, 21:10.

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                #37
                Na dann.... Läuft! Aber ihr macht das hier schon. Wünsche noch viel Spaß.
                Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                  #38
                  Zitat von idw Beitrag anzeigen
                  Also muss deiner Auffassung nach jeder Betrieb alle sich betreffend DIN, angrenzende DIN, übergreifende DIN in jeweils altueller Form besitzen und kennen? Viel Erfolg ;-)
                  Ich formuliere mal um:

                  Also muss deiner Auffassung nach jeder Bürger alle [...] Gesetze [...] in jeweils aktueller Form besitzen und kennen?
                  Nein. Nicht besitzen und nicht (auswendig) kennen. Aber trotzdem danach handeln. Unwissenheit ist regelmäßig keine Entschuldigung, wenn gegen Gesetze verstoßen wird.

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                    #39
                    Zitat von idw Beitrag anzeigen
                    Davon abgesehen darf die Zustimmung zum Betrieb der Anlage nur dann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde (Par. 20 NAV) - was hier def. nicht der Fall ist.
                    Nö, daß steht da nicht.
                    Im §20 steht
                    Zitat"Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde."

                    Du kannst nicht einfach den letzten Satz mit dem ersten kombinieren.
                    Der Satz bezieht sich auf den vorherigen.
                    Einfaches Beispiel.
                    Die TABs verbieten dir ohne Genehmigung einen Durchlauferhitzer mit 40KW zu betreiben, dies wäre rechtens weil es die sichere Versorgung gefährden würde.
                    Verbieten dir die TABs dagegen den Betrieb eines Heizlüfters mit 2KW ist dies nicht der Fall.

                    Ändert aber überhaupt nichts dran, daß die anderen DINs die in den TABs gefordert werden weiterhin gültig sind.


                    Ich finds nur lustig wie manche hier behaupten wie zB idw das man die DIN nicht einhalten muss.
                    Warum muss ein Elektriker dann die DIN-VDE einhalten? Im übrigen auch nur eine DIN.

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                      #40
                      Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                      Ich finds nur lustig wie manche hier behaupten wie zB idw das man die DIN nicht einhalten muss.
                      https://www.din.de/de/ueber-normen-u...t-durch-normen

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                        #41
                        Streite ich doch gar nicht ab.
                        Aber wie ich gesagt habe, so stehts auch in deinem Link, ist eine Arbeit Mangelhaft wenn sie nicht der DIN entspricht.

                        Es geht hier um Leute wie idw die sagen, die DIN18015 ist nur eine "Empfehlung" man braucht sich nicht dran halten, aber im gleichen Atemzug regen sich manche auf, wenn man neben einem NYM ein YSTY Kabel verlegt weils die DIN verbietet und nur gegen 300V isoliert ist statt gegen 311 USS der 230V Wechselspannung.

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                          #42
                          Uss sind 324V/325V je nach dem mit wie vielen Stellen man hinter dem komma rechnet. wenn ihr was wollt sprecht mich direkt an. Aber ganz ehrlich, ihr habt euren Standpunkt, ich habe meinen. Ich kann euch auch sagen was hier passieren wird im Fall oben... Wie immer, gar nichts. Aber ihr macht das schon. Nur weiter.
                          Zuletzt geändert von BadSmiley; 27.03.2018, 08:07.
                          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                            #43
                            Also ganz genau genommen ist das so nicht richtig.
                            [KLUGSCHEISERMODUS]
                            Bei einer Effektivspannung von 230V 50Hz ist die Spitzenspannung(Scheitelwert) 325V.
                            Die Spitzen-Spitzen Spannung (Uss) sind 700V. Darazs ergibt sich ein Aritmetischer Mittelwert(AV) von 0V.
                            [/KLUGSCHEISSERMODUS]
                            Zuletzt geändert von larsrosen; 27.03.2018, 08:28.
                            Elektroinstallation-Rosenberg
                            -Systemintegration-
                            Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                            http://www.knx-haus.com

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                              #44
                              Mensch und das alles am Morgen!
                              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                                #45
                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                Also ganz genau genommen ist das so nicht richtig.
                                [KLUGSCHEISERMODUS]
                                Bei einer Effektivspannung von 230V 50Hz ist die Spitzenspannung(Scheitelwert) 325V.
                                Die Spitzen-Spitzen Spannung (Uss) sind 700V. Darazs ergibt sich ein Aritmetischer Mittelwert(AV) von 0V.
                                [/KLUGSCHEISSERMODUS]
                                [KLUGSCHEISERMODUS]
                                325V + 325V = 650V und nicht 700V.
                                [/KLUGSCHEISSERMODUS]
                                Duck und renn

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