Hallo,
laut TAB (Enbw) gehört der Zähler ja in einen Zählerschrank mit 1100 oder 1400mm Höhe.
Wenn jetzt aber ein 5feldriger Standschrank mit 2000mm inkl. Zählerplatz verwendet werden soll, ist dies zulässig oder nicht bei Einhaltung der Verwendung des unteren und oberen Anschlussraum? Gilt die Höhenangabe alleinig für reine Zählerschränke?
Hab mal die diversen erwähnten DINs durchgeschaut, konnte hierzu aber nichts finden.
Weiss wer was?
Gruß
Rico
laut TAB (Enbw) gehört der Zähler ja in einen Zählerschrank mit 1100 oder 1400mm Höhe.
Wenn jetzt aber ein 5feldriger Standschrank mit 2000mm inkl. Zählerplatz verwendet werden soll, ist dies zulässig oder nicht bei Einhaltung der Verwendung des unteren und oberen Anschlussraum? Gilt die Höhenangabe alleinig für reine Zählerschränke?
Hab mal die diversen erwähnten DINs durchgeschaut, konnte hierzu aber nichts finden.
Weiss wer was?
Gruß
Rico
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