Zitat von smai
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Nicht ganz richtig. Für Bürger ist das Normenwerk der VDE völlig überflüssig, denn (ich kenne die Vorgaben in der Schweiz nicht) in Deutschland darf nur ein in das Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur einen Eingriff in die elektrische Anlage machen (VGL §13 NAV). Daher erübrigt sich auch der Zugang zum Normenwerk für den Otto-Normalverbaucher.
Für die Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis ist das Vorhandensein des ausgewählten VDE-Vorschriftenwerkes eine Pflichtvorgabe. Und zwar der Nachweis des Abonements dieses Auswahlordners vom VDE-Verlag, damit man sich nicht eine Kopie von Irgendjemandem dahinlegen kann und sagen: "Ich hab es". Das Abo zählt und muss auf einen Selbst ausgestellt sein... Zudem eine Betriebshaftpflichversicherung mit bestimmten Mindestdeckungsbeiträgen, den Nachweis der Messgeräte um eine Anlage ordnungsgemäß zu prüfen, und und und...
Das Abo kostet (nach einmaliger Grundanschaffung) im Jahr rund 400 Euro (jedes Quartal kommt ein Update mit Kosten zwischen 75 und 125 Euro)
Folglich hat derjenige, der an der Anlage arbeiten darf, die Vorschriften in aktueller Fassung generell vorliegen.
Fazit: Ohne VDE-Auswahlabo keine Eintragung im Installateurverzeichnis, ohne Eintragung im Installateurverzeichnis nach §13 NAV kein Eingriff in die Elektroanlage erlaubt, folglich hat der Bürger an der Elektroinstallation nichts verloren und auch damit keinen notwendigen unentgeltlichen Anspruch auf die Einsicht in die VDE-Normen.
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