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Photovoltaik äußerer Blitzschutz?

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    #16
    Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
    Es gibt keine typischen Trennungsabstände, die müssen nach IEC 62305-3 für jeden Bezugspunkt berechnet werden
    Ich hole das nochmal hervor.
    Bei uns soll im Zuge der PV-Errichtung auch ein äußerer Blitzschutz gebaut werden.

    Bevorzugen würde ich den PV-Anlage nicht in das LPS einzubinden. Ich muss also die Trennungsabstände einhalten.

    Bzgl. der Attika ist mir noch nicht alles klar.
    Laut der Dehn-Fibel sollte ich meine 7/10mm Alu-Verblechung nicht als "natürliche Fangeinrichtung" verwenden.
    Bildschirmfoto 2022-09-10 um 12.12.36.png

    Wie geht man da nun vor? Ich würde (als belesener Laie) meinen:
    1. die Attika muss vom LPS geschützt werden, sich also im Schutzbereich des LPS befinden.
    2. das Blech der Attika muss auf Erdpotential gebracht werden (damit Personen geschützt sind). Das funktioniert sinnvoll doch nur, indem die Attika nun doch wieder mit dem LPS verbunden wird. (Alternative wäre die Attika an die PAS anzubinden, das bedingt aber wieder Trennungsabstände zwischen Attika und LPS, was in der Praxis wohl nur selten durchführbar wäre).
    Jetzt kommt die eigentliche Unklarheit:
    Gilt der Trennungsabstand nun auch zwischen der PV-Anlage und der Attika? Ich würde meinen (und auch hoffen), dass diese Frage mit "Nein" zu beantworten ist.


    Zur Verdeutlichung:
    Meine PV-Anlage kommt recht nah an die Attika. LPS bekommt man mit HVI-Leitung in den Griff. Eine Attika in HVI-Ausführung gibts nur nicht.

    IMG_3171.jpg





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      #17
      Machst du das selbst…?! Warum fragst du nicht deinen Blitzschutzbauer…? Wieso eigentlich Blitzschutz? Wegen der PV, oder ist das behördlich oder versicherungstechnisch gefordert? Wenn nicht würde ich nämlich auch keinen errichten …

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        #18
        Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
        Machst du das selbst…?!
        Ich mache tatsächlich viel selbst, aber das fange ich mir mit Sicherheit nicht an.

        Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
        Warum fragst du nicht deinen Blitzschutzbauer…?
        Habe mich mit dem Elektriker und dem Blitzschutzbauer unterhalten. Deren Aussagen stimmen nicht mit den Informationen von Dehn und OBO überein.

        Für den Fall, dass die PV in das LPS eingebunden wird, meint der Eine, dass eine Verbindung zwischen PV-Anlage und LPS nicht gemacht werden sollte. Der Blitzschutzbauer meint, dass er das nicht weiß und der Errichter der PV-Anlage entscheiden muss.

        Außerdem bin ich jemand, der sowas gerne auch versteht.

        Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
        Wieso eigentlich Blitzschutz?
        Nein, ist nicht vorgeschrieben und somit eine rein persönliche Entscheidung.
        Haus steht in ner exponierten Lage. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag gegen 0 geht, der Schaden ist halt enorm.



        Warum folgt auf eine Frage eigentlich immer eine Gegenfrage?
        Antwort: "Warum nicht?"
        Zuletzt geändert von lidl; 10.09.2022, 12:53.

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          #19
          iGude,

          wenn die Attika an das LPS System angebunden ist, müssen alle Leitfähigen teile die Verbindung ins Gebäude haben, den Trennungsabstand einhalten. Oder ins LPS mit einbezogen werden.

          Der Sinn ist doch ganz einfach. Bei Einschlag kein Blitzstrom ins Gebäude zu leiten.
          Wenn die PV Anlage im Schutzbereich sitzt besteht über diese Leitungen keine Gefahr.

          Wenn die PV Anlage zu nahe an Bauteilen montiert ist, die Blitzschutz oder Blitzschutzpotentialausgleich machen, muss sichergestellt werden das kein Blitz „überspringen“ kann. Dafür dient der Trennungsabstand.

          Wenn die Attika im Schutzbereich ist, muss diese nicht an das LPS angebunden werden und braucht auch kein Trennungsabstand zur PV.
          Wurde die Attika an das LPS angeschlossen können wir eine Schleife bilden und bei Satz 1 wieder starten.

          Die Entscheidene Frage ist also, was ist mit der Attika?
          An LPS angeschlossen—> PV muss angeschlossen werden und BS Tragfähig durchverbunden werden

          Die Attika ist nicht am LPS und muss nicht geerdet werden —> Ist sie im Schutzbereich alles ok.
          Muss sie geerdet werden —> Anschluss an die HES.
          Zuletzt geändert von larsrosen; 10.09.2022, 13:37.
          Elektroinstallation-Rosenberg
          -Systemintegration-
          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
          http://www.knx-haus.com

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            #20
            Hallo Lars,
            vielen Dank für deine Ausführung. An der Stelle danke auch für deine anderen Beiträge die immer sehr konstruktiv sind.
            Der Sinn vom Trennungsabstand war mir klar.

            Die große Frage ist nun:
            Wer entscheidet ob die Attika überhaupt geerdet werden muss? Ist ein EFH, kein begehbares Dach (Zutritt nur mit Leiter).
            Nicht mal eine Kamintüre gäbe es dort oben.

            Und eine zweite Frage:
            Beim suboptimalen Szenario, dass die PV-Anlage in das LPS eingebunden werden muss:
            Warum bitteschön muss dann von der PV-Anlage ein Blitzschutz-Potentialausgleich von der PV-Anlage ins Haus zur PAS geführt werden?
            Ich weiß dass es DEHN und OBO so anführen, mein Elektriker versteht den Sinn dahinter aber auch nicht ^^. Seiner Meinung nach, ist die PV ja eh ohnehin über das LPS ausreichend geerdet.

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              #21
              Zitat von lidl Beitrag anzeigen
              Die große Frage ist nun:
              Wer entscheidet ob die Attika überhaupt geerdet werden muss? Ist ein EFH, kein begehbares Dach (Zutritt nur mit Leiter).
              Nicht mal eine Kamintüre gäbe es dort oben.
              Ich kenne keine direkte Deutsche Norm die das vorschreiben würde. Demnach gelten zwei Kriterien:
              • Herstellervorgabe
              • Risikoanalyse durch Elektriker
              Bei der Risikoanalyse sind sämtliche elektrische Gefahren zu betrachten. Z.b. Werden Leitungen entlang der Attika ungeschützt geführt die aufscheuern können? Kann eine Potentialverschleppung vom Gebäude Inneren zur Attika hin erfolgen?
              Je nachdem wäre dann ein Potentialausgleich erforderlich.

              Und eine zweite Frage:
              Beim suboptimalen Szenario, dass die PV-Anlage in das LPS eingebunden werden muss:
              Warum bitteschön muss dann von der PV-Anlage ein Blitzschutz-Potentialausgleich von der PV-Anlage ins Haus zur PAS geführt werden?
              Ich weiß dass es DEHN und OBO so anführen, mein Elektriker versteht den Sinn dahinter aber auch nicht ^^. Seiner Meinung nach, ist die PV ja eh ohnehin über das LPS ausreichend geerdet.
              Der LPS sorgt dafür das ein Großteil des Blitzstrom an der Gebäudehülle über die Ableitungen abgeführt wird. Durch die Anbindung von PV-Gestelle an das LPS gibt es ein neben Pfad über die Generatorleitungen. Aus diesem Grund sollte an dem Gebäudeeintritt ein Überspannungableiter eingebaut werden.

              Der Funktionspotentialausgleich(nicht BS-Pot ausgleich) des Generatorfeldes ist normativ nur dann gefordert, wenn der WR Hersteller dies so angibt.
              Für den hier beschriebenen Fall bildet zudem der FPE eine Verbesserung des Leitungswiderstandes für den Überspannungsableiter.

              ps. Das ist keine normative Recherche, sondern erstmal meine 0815 Meinung.
              Zuletzt geändert von larsrosen; 10.09.2022, 15:15.
              Elektroinstallation-Rosenberg
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                #22
                Zitat von lidl Beitrag anzeigen
                Bevorzugen würde ich den PV-Anlage nicht in das LPS einzubinden. Ich muss also die Trennungsabstände einhalten.
                Nur so ist die PV-Anlage gegen seltene Direkteinschläge optimal geschützt.

                Zitat von lidl Beitrag anzeigen
                Bzgl. der Attika ist mir noch nicht alles klar.
                Laut der Dehn-Fibel sollte ich meine 7/10mm Alu-Verblechung nicht als "natürliche Fangeinrichtung" verwenden.
                Bildschirmfoto 2022-09-10 um 12.12.36.png
                Die Entscheidung ob es tolerierbar ist, dass ein Direkteinschlag übliche Blechstärken durchlöchert und repariert werden muss, liegt bei dir. Bei einem konventionellen nicht getrennten Blitzschutzsystem ist es aber auch kein Problem die Attika mit Fangspitzen gegen Direkteinschläge zu schützen und die Bleche mit Ausgleichsbändern verbunden als LEITER zu verwenden.

                Zitat von lidl Beitrag anzeigen
                Gilt der Trennungsabstand nun auch zwischen der PV-Anlage und der Attika? Ich würde meinen (und auch hoffen), dass diese Frage mit "Nein" zu beantworten ist.
                Metallische Verwahrungen > 1 m² oder > 2 m Länge sind bei Unterschreitungen normkonformer TA mit dem LPS zu verbinden.


                Zitat von lidl Beitrag anzeigen
                Zur Verdeutlichung:
                Meine PV-Anlage kommt recht nah an die Attika. LPS bekommt man mit HVI-Leitung in den Griff. Eine Attika in HVI-Ausführung gibts nur nicht.
                Es ist übliche Blitzschutzpraxis bei Näherungen gegen metallische Verwahrungen, dass die durch solche aus Kunststoff ersetzt werden.

                Wenn auch die metallische Attika nach Blitzkugel- oder wenigstens Schutzwinkelverfahren durch die getrennten Fangeinrichtungen in LPZ 0B gegen Direkteinschläge geschützt und die Trennungsabstände durch isolierte Ableitungen oder mit seitlichen Abstand eingehalten werden, könnte man die mit der Funktionserdung der PV-Anlage verbinden, was nach IEC 62305-3 aber nicht gefordert ist. Für diese Lösung gibt es daher in den noch aktuellen Editionen 2 der Blitzschutznormen kein Beispielbild und auch nicht in den kürzlich abgelehnten Editionen 3.
                Zuletzt geändert von Dipol; 11.09.2022, 14:32. Grund: Textedit bei Einbindung von Verwahrungen in das LPS

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                  #23
                  Bei meinen rekordverdächtigen heutigen Edits wegen herumtollender Enkel + Kinderbesuch, nutze ich mal den versehentlichen Doppelpostbeitrag für einen ungestörten Zusatzkommentar .

                  Erst jetzt ist mir aufgefallen, dass in Post 16 ein Ausschnitt aus der DEHN Blitzfibel für Österreich zitiert wurde. Die internationale IEC 62305-3 ist mit Ausnahme der nationalen Vorworte in den deutschsprachigen ÖVE- und DIN VDE-Versionen textgleich, wird aber von der nationalen OVE E 8101 überlagert wird, die wohl nicht zufällig einen Teil 7-712 hat.

                  Das erwähnte deutsche Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und die DIN VDE 0100-712 gilt selbstredend NICHT in Österreich.

                  Zitat von lidl Beitrag anzeigen
                  Für den Fall, dass die PV in das LPS eingebunden wird, meint der Eine, dass eine Verbindung zwischen PV-Anlage und LPS nicht gemacht werden sollte. Der Blitzschutzbauer meint, dass er das nicht weiß und der Errichter der PV-Anlage entscheiden muss.
                  Wo nach IEC 62305-3 zu berechnende Trennungsabstände unterschritten werden, MUSS blitzstromtragfähig gebrückt werden. Das gilt für die Attika ebenso wie für die PV-Anlage und für die in A und D harmonisierten Normausgaben in gleicher Weise. Es ist dann ein 16 mm² Cu von den Traggestellen und den Modulen zur HES gefordert, der in D abstandslos mit den PV-Leitungen zu führen ist und NICHT grün-gelb sein darf, lt. DEHN-Grafiken für Österreich einschließlich der Blitzfibel, Edition 4 auf Seite 72, dort aber schon.
                  Zuletzt geändert von Dipol; 12.09.2022, 09:10.

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                    #24
                    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                    Ich kenne keine direkte Deutsche Norm die das vorschreiben würde. Demnach gelten zwei Kriterien:
                    • Herstellervorgabe
                    • Risikoanalyse durch Elektriker
                    Die Zeiten, da man die Risikoanalyse nach abgelösten IEC 62305-2 noch mit der vereinfachten Software SIRAC auch als Elektriker durchführen konnte, sind vorbei. Inzwischen ist die viel kritisierte Risikoanalyse so komplex geworden, dass sie ohne DEHN Toolbox, die kein normalsterblicher Eli aber auch nicht jede Blitzschutzfachkraft hat, praktisch nicht mehr anwendbar ist.

                    Aus einem DEHN-Toolbox-Seminar habe ich die Erkenntnis mitgenommen, dass bei Ausnutzung des Eingaben-Spielraums fast jedes gewünschte Ergebnis zu erzielen ist. So lange Feuerlöscher das Risiko stärker als Blitzschutzanlagen reduzieren, halte ich mich an die in Feuertrutz publizierte Ansicht von Messerer und Schüngel. Messerer zeigt in einer Präsentation auch Diskrepanzen der DIN EN 62305-2 (VDE 0185-2):2013-02 zum deutschen Baurecht auf: http://www.google.com/url?sa=t&rct=...5As20bPoOyc0Wa

                    Hersteller, die auf Gebäuden ohne LPS über die deutschen Normen hinausgehend eine Funktionserdung der PV-Träger und Module oder inkonsequent nur der Träger fordern, oder sich auch im Begriffsdickicht zwischen Schutz- und Funktions-Erdungen und -Potentialausgleichen verirren, gibt es offenbar. Bislang habe ich aber noch nie gelesen, dass sich ein Hersteller von WR oder PV-Modulen je zur Einbindung von Verwahrungen in Blitzschutzsysteme ausgelassen hätte.

                    Konkretes Beispiel abseits von 0815 möglich?

                    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                    Der Funktionspotentialausgleich (nicht BS-Pot ausgleich) des Generatorfeldes ist normativ nur dann gefordert, wenn der WR Hersteller dies so angibt.
                    Für den hier beschriebenen Fall bildet zudem der FPE eine Verbesserung des Leitungswiderstandes für den Überspannungsableiter.
                    1. Mit Blitzschutzsystem ist IMMER auch ein Blitzschutzpotentialausgleich einschließlich energetisch koordinierten Überspannungsschutz mit SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern auszuführen.
                    2. Ohne Blitzschutzsystem ist nach DIN EN 62305-3, Beiblatt 5, in Deutschland eine FUNKTIONSERDUNG aus mind. 6 mm² Cu empfohlen und seit Inkrafttreten von DIN VDE 0100-443 und -534 auch Überspannungsschutz obligatorisch.
                    Die NIN-Bestimmungen in der Schweiz fordern die Funktionserdung bei trafolosen WR auch ohne LPS und in Österreich ist eh alles anders geregelt.
                    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                    ps. Das ist keine normative Recherche, sondern erstmal meine 0815 Meinung.
                    Um die leider noch immer könträren Aussagen vereinzelter Fachautoren auf ihre Normkonformität bewerten zu können, muss man schon einmal das vorgenannte Beiblatt 5 und die DIN VDE 0100-712 gelesen haben.
                    Zuletzt geändert von Dipol; 11.09.2022, 14:16. Grund: Nachtrag Messer-PDF

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                      #25
                      Jetzt mal ganz abgesehen von der technischen Seite ist ein Blitzschutzsystem eigentlich immer anzuraten und je nach Situation gar nicht so teuer.

                      Ich habe - wie eigentlich alle modernen Häuser - eine isolierte Bodenplatte, wodurch ein Ringerder aus V4a sowieso notwendig ist.

                      Für 4 Fangstangen, Ableitung über Fassade (an den Dachrinnen entlang), Attikableche durchverbinden, Ringerder, Anschluß im Haus, hat das Ganze etwa 3000,- EUR gekostet.
                      Für den Ringerder alleine (Graben war Bauleistung, Einbau+Verbinden war Blitzschutzmonteur) hätte ich etwa 1000,- EUR bezahlt. D.h. die zusätzliche Sicherheit auch für die noch zu errichtende PV-Anlage hat mich 2000,- EUR gekostet.

                      Und wer meint ich bin ja versichert, dem sei ans Herz gelegt: Bei großen Summen wird nicht selten zwischen Versicherer und Versichertem jahrelang um die Leistung gestritten. Das hat schon ganze Existenzen vernichtet.

                      https://www.sueddeutsche.de/wirtscha...rung-1.5627022

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                        #26
                        Zitat von knxodernix Beitrag anzeigen
                        Jetzt mal ganz abgesehen von der technischen Seite ist ein Blitzschutzsystem eigentlich immer anzuraten und je nach Situation gar nicht so teuer.
                        Blitzschutzmaßnahmen sollten wirtschaftlich sein und der Aufwand sich durch Schadensminderung auch amortisieren.

                        Zitat von knxodernix Beitrag anzeigen
                        Ich habe - wie eigentlich alle modernen Häuser - eine isolierte Bodenplatte, wodurch ein Ringerder aus V4a sowieso notwendig ist.
                        lidl hat bislang weder offenbart ob es bei ihm um einen Neu- oder Altbau geht noch ob sich sein Haus in A oder D befindet.

                        Zitat von knxodernix Beitrag anzeigen
                        Für 4 Fangstangen, Ableitung über Fassade (an den Dachrinnen entlang), Attikableche durchverbinden, Ringerder, Anschluß im Haus, hat das Ganze etwa 3000,- EUR gekostet.
                        Für den Ringerder alleine (Graben war Bauleistung, Einbau+Verbinden war Blitzschutzmonteur) hätte ich etwa 1000,- EUR bezahlt. D.h. die zusätzliche Sicherheit auch für die noch zu errichtende PV-Anlage hat mich 2000,- EUR gekostet.
                        Aus der Beschreibung geht nicht hervor ob die Trennungsabstände eingehalten und ein getrenntes Blitzschutzsystem ausgeführt wurde oder nur ein konventionelles LPS nach den anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum) mit galvanischer Verbindung der PV-Anlage. Bei seltenen Direkteinschlägen würden dann noch erhebliche Teilblitzströme in die Anlage eingekoppelt.

                        lidl wünscht sich aber einen sicheren getrennten Optimalschutz nach dem Stand der Technik, für den ausreichend isolierende Trennungsabstände unverzichtbar sind. Die (Pardon!) Schnapsidee mit drei horizontalen HVI-Verbindungen auf Dachebene ordne ich keiner Blitzschutzfachkraft zu, evtl. glaubt man damit die erdnahe Verbindung von Tiefenerdern oder einen Ringerder ersetzen zu können.

                        Eine seriöse Beratung ist nur mit exakten Abmessungen vom Gebäude und der PV-Anlage sowie Details zur Länge der Ableitungen und der Art der Erdungsanlage möglich.

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