Hallo
nach dem die Meinungen inzwischen weit auseinandergehen möchte ich die Schwarmintelligenz anzapfen.
Aktueller Stand:
25A Hausanschluss
1 DEH mit maximal 27kW verbaut (aktuell auf 18kW eingestellt)
2. DEH mit 18kW geplant.
Fakt ist das die Größe des Hausanschlusses zum Zeitpunkt der Planung des Sanilektrikers (Sanitärbetrieb und Konzessionierter Elektriker in einem) nicht bekannt war. Er hat den Kasten nicht geöffnet.
Nach Adam Riese und Eva Zwerg komme ich drauf, dass der eine DEH den Hausanschluss bereits überlastet. Eine Hausanschlusserhöhung auf 50A sei laut EVU aber kein Problem (Aussage des Elektrikers er alles abnimmt, andere Person).
Nun gibt es Diskussionen mit dem Sanilektriker, denn laut TAB sind zwei Geräte >18kW nur mit Lastabwurf möglich und damit können beide Bäder nicht parallel betrieben werden.
Heute kam die Mail vom Sanilektriker der zweite DEH mit 18kW sei nun beantragt.
Ja, schön. Hätte der erste DEH keine max 27kW wäre das mit dem Lastabwurf geklärt. So stellt sich mir die Frage wie er ihn begrenzen will. Außerdem komme ich drauf, dass die beiden DEH gemeinsam bei 18kW eine Anschlussleistung von 36kW benötigen. Das wären alleine für die beiden schon 52A.
Nach meinem Kenntnisstand legt man DEHs den Gleichzeitigkeitsfaktor 1 zugrunde. Weiter sagt die Norm für eine Wohneinheit mit elektrischer Warmwasserbereitung wird ein Hausanschluss von 50A benötigt.
Frage: liege ich richtig mit der Annahme, dass die zwei DEH gemeinsam mit 36kW zu veranschlagen sind und somit ein Hausanschluss >=63A notwendig wird? Immerhin hängt da noch WP, Lüftung, Herd und der ganze Rest dran.
Frage 2: ich gehe davon aus, dass für ein Vollbad mit Badewanne, Dusche und zwei Waschbecken 18kW etwas schwach sind, richtig?
Danke und Gruß
nach dem die Meinungen inzwischen weit auseinandergehen möchte ich die Schwarmintelligenz anzapfen.
Aktueller Stand:
25A Hausanschluss
1 DEH mit maximal 27kW verbaut (aktuell auf 18kW eingestellt)
2. DEH mit 18kW geplant.
Fakt ist das die Größe des Hausanschlusses zum Zeitpunkt der Planung des Sanilektrikers (Sanitärbetrieb und Konzessionierter Elektriker in einem) nicht bekannt war. Er hat den Kasten nicht geöffnet.
Nach Adam Riese und Eva Zwerg komme ich drauf, dass der eine DEH den Hausanschluss bereits überlastet. Eine Hausanschlusserhöhung auf 50A sei laut EVU aber kein Problem (Aussage des Elektrikers er alles abnimmt, andere Person).
Nun gibt es Diskussionen mit dem Sanilektriker, denn laut TAB sind zwei Geräte >18kW nur mit Lastabwurf möglich und damit können beide Bäder nicht parallel betrieben werden.
Heute kam die Mail vom Sanilektriker der zweite DEH mit 18kW sei nun beantragt.
Ja, schön. Hätte der erste DEH keine max 27kW wäre das mit dem Lastabwurf geklärt. So stellt sich mir die Frage wie er ihn begrenzen will. Außerdem komme ich drauf, dass die beiden DEH gemeinsam bei 18kW eine Anschlussleistung von 36kW benötigen. Das wären alleine für die beiden schon 52A.
Nach meinem Kenntnisstand legt man DEHs den Gleichzeitigkeitsfaktor 1 zugrunde. Weiter sagt die Norm für eine Wohneinheit mit elektrischer Warmwasserbereitung wird ein Hausanschluss von 50A benötigt.
Frage: liege ich richtig mit der Annahme, dass die zwei DEH gemeinsam mit 36kW zu veranschlagen sind und somit ein Hausanschluss >=63A notwendig wird? Immerhin hängt da noch WP, Lüftung, Herd und der ganze Rest dran.
Frage 2: ich gehe davon aus, dass für ein Vollbad mit Badewanne, Dusche und zwei Waschbecken 18kW etwas schwach sind, richtig?
Danke und Gruß
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