-doppel-
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Keine Ankündigung bisher.
HAK, Klemme nachrüsten
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Ich hatte keinen Kontakt, das hat der Eli "abgesprochen" bzw. eingeholt. Sei Standard, wenn man auf SLS nachrüstet und der HAK nur 4 polig abgeht...
(wobei bei mir liegt ja schon 5 polig, nur halt der 5. Pol blind...daher gibt es wohl auch zwei Potentialausgleiche am Haus, einmal neben dem HAK und am anderen Ende wo der Zählerschrank sitzt...die beiden haben jeweils einen Fundamenterder und sind faktisch über den PEN verbunden...)
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Den Evu, mit denen ich zu tun habe, denen ist es egal wo aufgeteilt wird. Hak oder Unterseite Zählerschrank... Ist technisch auch unerheblich, was spricht der Meinung deines Eli dagegen? Tns Forderungen ab HAK kenne ich nur im Neubau.Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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Die EMV Problematik mit TNC sollte im EFH verschwinden gering sein.
und so könntest ne ZEP Überwachung einbauen. Das würde mich ja reizen.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
http://www.knx-haus.com
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenDie EMV Problematik mit TNC sollte im EFH verschwinden gering sein.
und so könntest ne ZEP Überwachung einbauen. Das würde mich ja reizen.
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Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigenDen Evu, mit denen ich zu tun habe, denen ist es egal wo aufgeteilt wird. Hak oder Unterseite Zählerschrank... Ist technisch auch unerheblich, was spricht der Meinung deines Eli dagegen? Tns Forderungen ab HAK kenne ich nur im Neubau.
2020-01-26 19_05_36-Window.png
Also für mich liest sich das recht eindeutig: Die Aufteilung des PEN-Leiters in PE und N-Leiter ist bei Neuanlagen im unteren Anschlussraum vorzunehmen.
Gut, ich habe keine Neuanlage, aber bei Änderungen im Bestand wird das ja garantiert auch nicht strenger sein, oder?
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Zitat von ComputerKid Beitrag anzeigen
Ähm, jetzt hast mich erwischt...was ist eine ZEP Überwachung??? Brauch ich das?
Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
http://www.knx-haus.com
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Zitat von ComputerKid Beitrag anzeigen
So, du hast mich neugierig gemacht, und nach Google habe ich nun gelernt, dass es TAB je Netzbetreiber gibt...
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Die TAB sind seit 2019 von der technischen Seite her bundesweit einheitlich gefasst. Es gibt noch ganz kleine Differenzen bezüglich den Montagearten (3-Punkt oder BKE) und der Netzform; der Rest ist vertraglicher Natur.
Alle TABs 2019 basieren auf dem Musterwortlaut des BDEW, welcher von der VDE Anwendungsregel 4100 abgeleitet worden ist.
Die 4100 vom April 2019 umfasst die komplette Umschreibung, wie die technische Mindestausrüstung von Zählerplätzen mit direkter Messung bis 63A im Wohngebäude auszuführen ist. Somit wurde vom VDE dem TAB-Wildwuchs Einhalt geboten.
Die Netzbetreiber können daher nur unter Einhaltung vorgenannter Anwendungsregel die technischen Anschlussbedingungen gestalten. Das schränkt diese in der Vorgabe der Technik sehr ein; geht diese doch aus der VDE nun klar hervor.
Das also technische Unterschiede zwischen den Netzbetreibern in den neuesten TABs zu finden sind, ist daher (mit kleinen Einschränkungen) falsch. Da kann auch neuerdings der Bayer mit den Hamburgern oder Berlinern über Zählerplätze reden...
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Da es immer noch regionale Unterschiede gibt und mir das Evu des Thread starter nicht ganz klar war, habe ich mit Absicht nur so geschrieben, wie ich es kenne. Evtl handhabt sein Evu das ja anders. Wobei das auch falsch ist, ich meine natürlich der Netzbetreiber.Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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