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Intelligente Wallbox vom Staat geschenkt. 900€ KFW Zuschuss

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  • jp2008
    antwortet
    Zitat von s01iD Beitrag anzeigen
    Für alle die es interessiert: die Abwicklung ist extrem unproblematisch.
    Die Abwicklung mit der KfW scheint wirklich leicht. Hast du Stromnetz Hamburg auch die Inbetriebsetzungsanzeige der Ladeinfrastruktur gemailt. Mir will seit Wochen keiner sagen, wer den 2-Zeilen unterschreiben soll

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  • BadSmiley
    antwortet
    Weil man unter links nichts mehr anständig hin editieren kann... ein neuer Beitrag.
    Gerade geprüft, die Ummeldung vom Wohnungszähler auf 11kW Wallbox Zähler ging innerhalb einer Woche durch. Aktueller Status "Umsetzung durchgeführt". Ohne Muh und Mäh, aber über das Online Portal und damit die Fertigstellungsanzeige.

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  • BadSmiley
    antwortet
    Ha, einmal ist mein EVU entspannter als ein anderes.

    Inbetriebsetzungsformular ist die seit "100 Jahren standardisierte" Fertigmeldung. Sieht überall gleich aus, hier mit Erklärung: https://www.stadtwerke-springe.de/fi...formularen.pdf

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  • Hochpass
    antwortet
    Ich hab jetzt 2 Boxen bei den Stadtwerken angemeldet. 2x 11kW im Lastmanagement mit 11kW max in Summe.
    -> Aktzeptiert als nicht genehmigungspflichig -> Check

    Jetzt wollen die innerhalb von einem halben Jahr eine Inbetriebsetzungsformular damit der Vorgang abgeschlossen ist. Hab das Abnahmeprotokoll hingeschickt. Wollen sie nicht. Irgendwie geht mir die Bürokratie auf den Sack.

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  • Hightech
    antwortet
    Zitat von PassatzentraleMittelhessen Beitrag anzeigen
    allerdings, dass glaube ich diese 900 € auch MINDESTENS für den erwerb bzw. die installation des gerätes ausgegeben werden müssen. d.h. wer sich ne billige 400 € wallbox einfach selbst an die wand dübelt und die rechnung einreicht in der hoffnung auf 500 € geschenkt vom staat, den muss ich enttäuschen.

    ob diese wallbox dann wirklich fest angeschlossen werden muss oder eingesteckt werden darf, das kann ich nicht genau sagen.
    Was soll dieser Post? Die Förderbedinungen sagen ganz klar "der Betrag muss größer/gleich 900 Euro sein.... fest angeschlossen steht da auch und ergibt sich auch, wenn man Wallboxen, die es für Festmontage und mit Stecker gibt, vergleicht - die fest ist gefördert, die mit Stecker nicht....

    Was soll also für den Thread der Mehrwert Deines Postings sein?

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  • JasonV
    antwortet
    Den Umweg verbilligter Ladestrom verstehe ich leider auch nicht.

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  • gbglace
    antwortet
    Gast

    Ist jetzt der dritte Beitrag wo man dem Getippten nur schwer folgen kann, mal eh wirr, mal komische Farben, mal kaputte Tastaturen. Womit tippst Du Deine Texte hier ständig?

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  • BadSmiley
    antwortet
    Zitat von PassatzentraleMittelhessen Beitrag anzeigen
    dann gibts noch die förderung über den umweg verbilligter ladestrom. da wird dann ein seperater zähler installiert, der wie beim nachtspeicher auch mit einem tarifsteuergerät ausgerüstet ist. hier MUSS natürlich die wallbox fest angeschlossen werden, da man sonst den verbilligten strom ja anderweilig missbrauchen könnte. wobei: mit einem einfachen, selbst gebastelten adapterkabel kann man das ja immernoch :-)
    Ist bei meinem Netzbetreiber nicht so. Kein TSG oder eine Lastabschaltung aktuell notwendig, nur ein extra Zähler vom Evu.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    es gibt hier zwei fördermodelle, einmal die errichtung der wallbox an sich, dafür gibts pauschal 900 € wichtig dabei ist allerdings, dass glaube ich diese 900 € auch MINDESTENS für den erwerb bzw. die installation des gerätes ausgegeben werden müssen. d.h. wer sich ne billige 400 € wallbox einfach selbst an die wand dübelt und die rechnung einreicht in der hoffnung auf 500 € geschenkt vom staat, den muss ich enttäuschen.

    ob diese wallbox dann wirklich fest angeschlossen werden muss oder eingesteckt werden darf, das kann ich nicht genau sagen.

    dann gibts noch die förderung über den umweg verbilligter ladestrom. da wird dann ein seperater zähler installiert, der wie beim nachtspeicher auch mit einem tarifsteuergerät ausgerüstet ist. hier MUSS natürlich die wallbox fest angeschlossen werden, da man sonst den verbilligten strom ja anderweilig missbrauchen könnte. wobei: mit einem einfachen, selbst gebastelten adapterkabel kann man das ja immernoch :-)

    gruß, martin

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  • Honkie
    antwortet
    @JasonV
    Danke für die Info!

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  • s01iD
    antwortet
    Zitat von JasonV Beitrag anzeigen
    Also nur Rechnung Elektriker & Rechnung Hardware, das war es?
    Ja, mehr musste ich nicht hochladen. Und die Summe muss halt >900€ sein.

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  • JasonV
    antwortet
    Also nur Rechnung Elektriker & Rechnung Hardware, das war es?
    Top, danke!

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  • s01iD
    antwortet
    Bei mir hat die Installation auch ein befreundeter Elektriker gemacht und dafür eine Rechnung über 2h geschrieben. Eigentlich ist das auch alles ganz genau in den FAQ der KFW aufgeführt.


    Wer darf die Ladestation errichten und in Betrieb nehmen?
    Die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) der Lade­station darf nur ein Fach­unternehmen durch­führen, das in einem Installateur­verzeichnis eines Netz­betreibers eingetragen ist (siehe §13 Nieder­spannungs­anschluss­verordnung). D. h. nur wer als einge­tragenes Installations­unter­nehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.
    Privatpersonen können diese Tätig­keiten – unab­hängig von ihrer fach­lichen Qualifikation – nicht ausführen.


    Darf ich als Antragsteller Arbeiten in Eigen­leistung durchführen?
    Nebenarbeiten, wie z. B. Erd­arbeiten, Auf­hängen der Lade­station und Kabel ver­legen dürfen Sie selbst durchführen.

    Die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) dürfen Sie nicht selbst durch­führen. Dies muss durch ein Fach­unter­nehmen erfolgen. Hierüber benötigen Sie als Nach­weis eine Rechnung.


    Darf ich als Fachunter­nehmer bzw. Angestellter eines Fach­unter­nehmens Eigen­leistungen durchführen?
    Wichtig ist, dass die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) der Lade­station von einem Fach­unternehmen durchgeführt wird, das in einem Installateur­verzeichnis eines Netz­betreibers einge­tragen ist (siehe §13 Niederspannungs­anschluss­verordnung).

    Sofern Sie selbst als Fach­unter­nehmer im Installateur­verzeichnis eines Netz­betreibers einge­tragen sind und sich keine Rech­nung über den Einbau ausstellen wollen, sind die Material­kosten (inkl. Ladestation) förder­fähig, sofern diese mindestens 900 Euro pro Lade­punkt betragen. Die Material­kosten sind durch Rechnungen nachzu­weisen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine frei formulierte Erklärung und einen Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation für die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) der Lade­station ein (z. B. Installateurausweis).

    Wenn Sie als Antrag­steller selbst beruflich qualifiziert sind und in einem Fach­unter­nehmen arbeiten, das im Installateur­verzeichnis eines Netz­betreibers einge­tragen ist, können Sie die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) der Lade­station selbst vornehmen. Sie benötigen dann von Ihrem Arbeit­geber bzw. dem Installations­unternehmen eine Rechnung / Bestätigung über den ordnungs­gemäßen Einbau.

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  • MrDuFF
    antwortet
    Zitat von s01iD Beitrag anzeigen
    Für alle die es interessiert: die Abwicklung ist extrem unproblematisch..
    mich würde interessieren welche Rechnungen du benötigt hast. Nachdem Eigenleistung ja möglich ist wird die Installation ein befreundeter Elektriker durchführen . Muss hier eine Rechnung vom Elektriker vorliegen ? Oder hast du nur die Rechnungen der Materialkosten eingereicht ?

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  • s01iD
    antwortet
    Für alle die es interessiert: die Abwicklung ist extrem unproblematisch. Man lädt die Rechnungen hoch, beantwortet ein paar Fragen und nach ca. 20 Tagen hatte ich die Auszahlungsbestätigung.
    Nachweise über Stromtarif, PV-Anlage, etc. werden nicht gefordert.

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