Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich habe eine ABL Wallbox die softwareseitig auf 11kw gedrosselt wurde. Die Förderung der KFW habe ich ca. vor einem Jahr erhalten.
Ich Überlege nun ob ich bei meinen Stadtwerken anfragen soll ob die Box auf 22 kw geöffnet werden darf.
Kann es hier rückwirkend Schwierigkeiten mit der KFW geben? Oder anders herum gefragt gibt es eine zeitliche Befristung, nach der die Box,
mit Genehmigung der Stadtwerke, geöffnet werden kann ?
Gruss
Pentti
ich habe mal eine Frage.
Ich habe eine ABL Wallbox die softwareseitig auf 11kw gedrosselt wurde. Die Förderung der KFW habe ich ca. vor einem Jahr erhalten.
Ich Überlege nun ob ich bei meinen Stadtwerken anfragen soll ob die Box auf 22 kw geöffnet werden darf.
Kann es hier rückwirkend Schwierigkeiten mit der KFW geben? Oder anders herum gefragt gibt es eine zeitliche Befristung, nach der die Box,
mit Genehmigung der Stadtwerke, geöffnet werden kann ?
Gruss
Pentti
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