Wenn der Generalunternehmer "KfW-Standard 55" verkauft hat und sein Produkt die Werte bei weitem nicht erreicht, dann muss der Käufer sich an den Generalunternehmer wenden, wenn er Klagen hat. Ich will niemand in Schutz nehmen und habe auch nur Grundkentnisse in Jura, aber da bin ich mir sicher.
Im Zusammenhang mit der Multi-Splitklimaanlage in #1 tun sich nun Zielkonflikte auf:
Im Zusammenhang mit der Multi-Splitklimaanlage in #1 tun sich nun Zielkonflikte auf:
- Der Generalunternehmer wäre erster Ansprechpartner für die Frage nach der Klimaanlage
- Ein unabhängiger Architekt kostet Geld, übernimmt aber auch die Haftung dafür und wird daher gute Arbeit leisten
- Ein sparsamer Hausbesitzer kann das alles selbst übernehmen; konsequenterweise dann auch die Energie-Optimierung
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