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Potentialausgleich und DC-Überspannungsschutz PV-Anlage

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    Potentialausgleich und DC-Überspannungsschutz PV-Anlage

    Hallo zusammen,

    letzte Woche wurde bei uns eine PV-Anlage (vorerst nur die Module) installiert, der Wechselrichter und Batterie kommen etwas später aufgrund von Lieferzeiten. Mir ist nun aufgefallen, dass die Unterkonstruktion aktuell nicht an den Potenzialausgleich angeschlossen ist.
    Des Weiteren wurde der DC-Überspannungsschutz mit einem H07V-K 16mm² an die Potenzialausgleichsschiene im KG angeschlossen, ca. 15m Kabellänge.
    Ist das so zulässig? Ich dachte, für den Potenzialausgleich (nicht Blitzschutz) sollte NYM Kabel 1x16mm² verwendet werden.

    Wäre es zulässig, von der Potenzialausgleichsschiene im KG ein NYM 16mm² auf den Spitzboden zu ziehen, dort eine zweite Potischiene zu installieren um dann die DC-Box und den Potenzialausgleich von der Unterkonstruktion anzuschließen?

    Danke für euer Feedback.

    Gruß Chris


    #2
    Richtig wäre eine sep. Leitung 1x16mm2 vom Hauptpot. zur PV-Anlage.

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      #3
      OK, ist 16 mm2 vorgeschrieben oder ein Erfahrungswert? Muss das dann NYY-J sein, das wäre ja schon schwer zu verlegen da nur eindrähtig in der 16 mm2 ausführung.

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        #4
        also in Österreich ist es vorgeschrieben.. Und mann kan auch einen YF nehmen. Verlegevorschriften Beachten.
        Erdkabel brauchst du im Haus nicht

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          #5
          Ganz korrekt ist NYY-J 1x16mm2 RE - runder, starrer, eindrähtiger Aufbau. Idealerweise etwas von den anderen Leitungen abgesetzt verlegen, bei einer Kabelleiter also in Rohr (punktuell aussetzen zum befestigen) oder einfach am Rand.

          Ansonsten ist eine POT Schiene auf dem Dachboden nicht verkehrt. Bei einem SAT Mast gibt es noch die Möglichkeit ‚Durchschleifklemmen‘ zu verwenden.

          15m erscheinen mir etwas lang, 10m sind so die Faustregel für Kabellängen beim Blitzschutz.

          Dipol weis da sicher mehr

          Edit: Erdkabel (NYY) braucht es im Haus nicht. ABER: das NYY-J RE hat 1kV Nennspsnnung (NYM 500V) und verträgt im Kurzschlussfsll kurzzeitig für 5s 160 Grad (NYM Max 70 Grad Betriebstemperatur - die ist beim NYY gleich).
          Zuletzt geändert von BlackDevil; 23.03.2021, 22:13.

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            #6
            Und wie schaut es mit der Unterkonstruktion aus, ebenfalls 16 mm2?
            irgendwo habe ich mal was von mindestens 6 mm2 starr gelesen.

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              #7
              UK mit 16mm2, würde ja schon erwähnt, wobei 16mm2 auch mehrdrähtig ist...

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                #8
                Aber nicht als UV-Beständig. Bisher habe ich das nur als eindrähtig gesehen.

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                  #9
                  https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/pv-anlagen

                  Für die Verbindung Gestell > Pot Schiene gilt wieder das NYY-J RE. Für die Verbindung von Gerüstteilen untereinander gibt es entweder Verbinder oder wieder das NYY-J RE. Das Gerüst zählt nicht als elektrisches Betriebsmittel und Verschraubungen nicht als Erdungspunkt.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
                    Für die Verbindung Gestell > Pot Schiene gilt wieder das NYY-J RE. Für die Verbindung von Gerüstteilen untereinander gibt es entweder Verbinder oder wieder das NYY-J RE.
                    Danke für die Info. Da wir bei uns eine Kreuzverlegung haben benötige wir glücklicherweise keine Verbinder sondern können zentral an einer Stelle eine Verbindung zu der DC-Überspannungsbox herstellen.

                    Dein Link bezieht sich auf Blitzschutz, ist das gleichzusetzten mit Potenzialausgleich? Denn einen Blitzschutz haben wir bei uns am Haus nicht installiert.

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                      #11
                      Schau mal im Link unter "3. Photovoltaik-Anlage mit Blitzschutzsystem (ohne Schirmung)". Alternativ Kapitel 4: https://www.photovoltaik4all.de/medi...aikanlagen.pdf . Im Endeffekt geht es auch um Blitzschutz und Schutz für Überspannung. Blitzschutz ist nicht gleich Blitzableiter.

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                        #12
                        Mal wieder ein Dauerbrenner-Thema: Müssen PV-Modulrahmen in den obligatorischen (Blitz-)Schutzpotentiausgleich einbezogen werden und und wenn ja mit welchem Querschnitt und welcher Drahtart? In Hörensagen-Postings fehlt naturgemäß auch nicht der bei PV-Anlagen schon immer falsche Hinweis, dass Einzelmassivdraht Pflicht sei.

                        FALL 1, Gebäude OHNE baurechtlich vorgeschriebenes oder freiwillig errichtetes Blitzschutzsystem:
                        Wider alle gegenteiligen Behauptungen kenne ich kein Regelwerk, welches einen Schutz-PA (Kennung grün-gelb, Querschnitt mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder mind. 4 mm² Cu (ungeschützt)) fordert, auch keinen Funktions-PA (Kennung NICHT grün-gelb, Querschnitt mind. 6 mm² Cu) oder gar einen 16 mm² Cu in mehr- oder eindrähtiger Ausführung.

                        Auch für trafolose Wechselrichter gilt: Ohne LPS gibt es keine Norm-Pflicht schutzisolierte PV-Module in den PA einzubeziehern. Er kann aber nach Herstellervorschrift verlangt sein und sollte dann auch beachtet werden. WENN ein PA-Leiter verlegt wird, ist dieser nach DIN VDE 0100-712 möglichst abstandslos (= schleifenfrei) mit den DC- oder AC-Leitungen zur HES zu verlegen.

                        FALL 2, Gebäude mit LPS, PV-Anlage befindet sich nach dem Stand der Technik in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen, die Trennungsabstände nach IEC 62305-3 zur PV-Anlage sind eingehalten:
                        Es ist ein Funktions-PA-Leiter aus mind. 6 mm² Cu (NICHT grün-gelb), möglichst eng mit den DC- oder AC-Leitungen zur HES zu verlegen.

                        FALL 3, Gebäude mit LPS, z. B. wegen Vollbelegung des Daches sind nach IEC 62305-3 zu berechnende Trennungsabstände unterschritten:
                        a): Die Modulrahmen sind nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum) mit mind. 16 mm² Cu oder 25 mm² Alu oder vorzugsweise 8 mm Blitzableiterdraht UND blitzstromtragfähig geprüften Verbindern auf kürzestem Weg mit dem LPS zu verbinden.
                        b): Möglichst abstandslos mit den DC- bzw. AC-Leitungen ist ein PA-Leiter aus mind. 16 mm² Cu zur HES verlegen.

                        Auch in diesem Thema spukt in den Köpfen mancher User noch das Chaos um die für Antennensicherheit maßgebliche IEC 60728-11/EN 50083-1 sowie die nationale DIN VDE 0855-300 für Funksende-/-empfangsantennen herum, wonach ursprünglich mehrdrähtiger 16 mm² Cu (mit 7 x mind. 1,7 mm) zulässig war, dann in Abkopplung von den Blitzschutznormen TEMPORÄR verboten wurde um Jahre später mit Klasse H-zertifizierten Klemmen wieder zulässig zu sein.

                        Es hat viel zu lange gedauert, bis man sich im für Antennensicherheit zuständigen Gremium von der Illusion gelöst hat, dass leichter zu fixierende Massivdrähte auch an dürftigen Klemmen, die nur für Starkstrom-PA konzipiert sind, halten werden und endlich für alle Leiter nach Klasse H = 100 kA zertifizierte Verbinder gefordert hat.

                        FAZIT:
                        • Im Blitzschutzbau sind sogar feindrähtige PA-Ausgleichsbänder in Gebrauch, ein Verbot mehrdrähtiger Leiter gab es dort nie.
                        • Die für die Sicherheit von Empfangsantennen primär maßgebliche IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) wurde - mit Ausnahme feindrähtiger Leiter - schon länger an die Blitzschutznormen angepasst, sie war aber auch früher noch nie für PV-Anlagen relevant.
                        • Im Zuge der gerade laufenden Revision wird auch der Normenoldie DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/-empfangsantennen an die Blitzschutznormen angepasst.
                        • 16 mm² Cu kann vorbehaltlich dafür ausgelegter Verbinder selbst seltene Monster-LEMPs > 200 kA ableiten. Jede Kette ist aber nur so stark wie das schwächste Glied, im Antennenbau verwendete Verbinder und HES sind zumeist nur Sollbruchstellen fraglicher Blitzstromtragfähigkeit.
                        Zuletzt geändert von Dipol; 27.03.2021, 12:14. Grund: Typo

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                          #13
                          Hallo Dipol
                          vielen Dank für die Sachkundige Erklärung. Genau so etwas habe ich gesucht und jetzt auch hier gefunden.
                          Für mein Bauvorhaben ist der Fall 1 relevant, da werde ich mal die Doku von den Hersteller wälzen ob ich etwas zu diesem Thema finde.

                          Gruß Chris

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                            #14
                            Zitat von ChrisChros Beitrag anzeigen
                            Hallo zusammen,
                            Des Weiteren wurde der DC-Überspannungsschutz mit einem H07V-K 16mm² an die Potenzialausgleichsschiene im KG angeschlossen, ca. 15m Kabellänge.
                            Ist das so zulässig?
                            Der DC-Überpannungsschutz wird ja in der Regel neben dem Wechselrichter installiert (manche Wechselrichter haben ihn bereits integriert). Darf so ein zusätzlicher DC-Überpannungsschutz auch an dem grün/gelben z.B. vom NYM-J 5x6 des Wechselrichters angeschlossen werden oder muss da ein separate Leitung zur HES gelegt werden.

                            In einem DEHNcube passt meines Wissens ehe nur ein 6mm2 rein, das wäre prinzipiell z.B. der Querschnitt vom NYM Kabel des Wechselrichters.



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                              #15
                              Zitat von STSC Beitrag anzeigen
                              Der DC-Überpannungsschutz wird ja in der Regel neben dem Wechselrichter installiert
                              mir wurde damals gesagt, dass der DC-Überspannungsschutz so nahe wie möglich am Eintrittspunkt der DC-Kabel ins Haus angebracht sein muss. Daher befindet der sich bei uns im Spitzboden. Von dort wurde dann ein separates Kabel an den HES gelegt.
                              Von unserem E3/DC Gerät wurde dann noch einmal eine separate Erdungsleitung an den HES gezogen. Des Weiteren kommt zusammen mit dem 5x16 mm^2 noch die Erde vom HV.

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