Hallo liebe Forenmitglieder,
in einem MFH muss die Elektrik erneuert werden. Ich hatte nun zwei Elektriker vor Ort, die sich bei einem Punkt deutlich uneinig waren. Es geht darum, wie die Dimensionierung Zuleitung vom Zählerschrank im Keller zu den einzelnen Wohnungen/Untervereilungen auszusehen hat.
Elektriker eins behauptet, dass laut Vorschrift jede Wohnung/Untervereilung mit 16 mm² angefahren werden muss. ==> Habe ich jetzt mal so hingenommen
Elektriker zwei behauptet, dass die Dimensionierung der Zuleitung zur Unterverteilung vom Bemessungstrom abhängig ist und auch mit 10 mm² ausgeführt werden kann. ==> Kann ich soweit auch nachvollziehen
Wer von beiden hat nun aber recht?
Viele Grüße
pewe
in einem MFH muss die Elektrik erneuert werden. Ich hatte nun zwei Elektriker vor Ort, die sich bei einem Punkt deutlich uneinig waren. Es geht darum, wie die Dimensionierung Zuleitung vom Zählerschrank im Keller zu den einzelnen Wohnungen/Untervereilungen auszusehen hat.
Elektriker eins behauptet, dass laut Vorschrift jede Wohnung/Untervereilung mit 16 mm² angefahren werden muss. ==> Habe ich jetzt mal so hingenommen
Elektriker zwei behauptet, dass die Dimensionierung der Zuleitung zur Unterverteilung vom Bemessungstrom abhängig ist und auch mit 10 mm² ausgeführt werden kann. ==> Kann ich soweit auch nachvollziehen
Wer von beiden hat nun aber recht?
Viele Grüße
pewe
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