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    #16
    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    Genau...
    Bei einem Kabel und auch bei einer Steckdose (um die es bei der Nachfrage in deinem verlinkten Beitrag ging) hab ich noch nie eine Gebrauchsanleitung gelesen, das dies von einer Elektrofachkraft anzuschließen ist und selbst bei Lampen steht das nicht immer dabei.

    Aber glaub ruhig weiter einem Rechtsanwalt, obwohl der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil schon anders entschieden hat.
    Das wird ja immer wilder. Klar gibt es auch bei einer Steckdose eine Beschreibung wie diese zu verwenden ist und nur weil etwas keine Anleitung hat ändert es doch nichts daran, dass ein Zusammenhang zwischen einem Schaden und einer Handlung bestehen muss.

    In D herrscht kein Caselaw - da ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden und jedes Mal individuell zu beurteilen welcher Grad des Verschuldens vorliegt und ob die Handlung causal war. Da hilft es auch nicht, dass sich manche hier wünschen würden, das sobald jemand Arbeiten durchführt, der nicht in irgendwelchen Listen von Energieversorgern eingetragen ist, kein Versicherungsschutz besteht.

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      #17
      Wurde schon oft hier diskutiert.., zB geschulte Tischler dürfen Steckdosen montieren und Eherd anschließen… schei… Caselaw!

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        #18
        Zitat von barontigger Beitrag anzeigen
        Klar gibt es auch bei einer Steckdose eine Beschreibung wie diese zu verwenden ist und nur weil etwas keine Anleitung hat ändert es doch nichts daran, dass ein Zusammenhang zwischen einem Schaden und einer Handlung bestehen muss.
        Also bei meinen Busch Jäger Steckdosen stand nirgends etwas von "Installation nur durch Elektrofachkraft" oder so.

        Zitat von barontigger Beitrag anzeigen
        In D herrscht kein Caselaw - da ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden
        Bis zu dem Punkt, wo es ein Grundsatzurteil gibt.

        Zitat von barontigger Beitrag anzeigen
        und ob die Handlung causal war.
        Das sollte wohl klar sein, dass sich die Versicherung nicht rausreden kann, wenn durch Hochwasser plötzlich deine Verteilung kaputt geht.
        Fängt aber die Verteilung zum schmoren an und fackelt die Garage ab, weil ein Hobbyelektriker die Verteilung im Außenbereich nicht richtig gemacht, und sich deswegen Kondenswasser gebildet hat, wars das mit dem Versicherungsschutz.

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