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Naja das steht so ja schon in der GaVO.
"(3) Sofern Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen, können durch Garagen auch
Leitungsanlagen geführt werden, die nicht der Versorgung der Garage dienen."
Garage ist wohl spezieller Brandabschnitt für den bzgl. Brandschutz höhere Anforderungen gelten.
Weil das Auto ja nen Tank hat mit Benzin drin.
Deswegen gibt es zum einen Bauvorschriften für die Trennung zum Haus (F30/T30) usw.
Z.B. sind Lichtkuppeln auch nicht erlaubt (wegen Flammen die aufs Haus überschlagen)
Natürlich gibt es auch F30 Lichtkuppeln in unbezahlbar.
Zum Anderen muss für die Genehmigung die "Gesammtbrandlast" berechnet werden und unter einer Grenze bleiben.
Deswegen ist der Hauptverteiler wohl ein NoGo. (jedenfalls ohne speziellen Brandschutz)
Ich versuche grade mal im Baurecht die Vorschriften zu finden.
wenn das so wäre, müsstest du dann nicht auch jede Wallbox und deren Verteiler kritisch sehen?
Warum sollte ich das kritisch sehen? Dafür gibt es m.E. keinen Grund, wenn man sich an folgendes hält:
1. Einbauten, die zur Versorgung des jeweiligen Bereiches vorhanden sind immer erlaubt.
2. Es kann in diesem Bereich zu einem Brandereignis kommen, aber dann muss es auch in diesem Bereich bleiben und darf nicht auf den Rest übergreifen.
Ein feuergefährdeter Raum ist ja keine EX-Zone.
Nachtrag: Ich finde einen Hauptverteiler aus verschiedenen Gründen in der Garage unpassend.
Aber ich kenne aus dem Baurecht keine Anforderung, die es explizit verbieten würde.
Zum Anderen muss für die Genehmigung die "Gesammtbrandlast" berechnet werden und unter einer Grenze bleiben.
Deswegen ist der Hauptverteiler wohl ein NoGo. (jedenfalls ohne speziellen Brandschutz)
Ich versuche grade mal im Baurecht die Vorschriften zu finden.
Die Vorschrift würde mich mal interessieren, insbesondere wo steht, dass man eine Brandlastberechnung erstellen soll und diese vorlegen muss.
(Wäre mir neu - oder baut ihr nach Industriebaurichtline? Da gibt es sowas - wenn man will)
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