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Verlängerungskabel

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    Verlängerungskabel

    Hallo,

    Jetzt nicht unmittelbar etwas mit KNX zu tun aber ich suche ein gutes sehr flexibles Kabel 3x1,5 für Verlängerungskabel, Gerätekabel ez. für den Baustelleneinsatz geeignet
    Braucht man ja öfter

    Vielleicht hat hier jemand einen Tipp, bzw. was nehmt ihr

    Danke und Gruß

    #2
    https://www.brennenstuhl.com/de-DE/t...-kabelqualitat

    Guckst du :-)
    Ich hab auch PUR und RN

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      #3
      Ich konfektioniere meine Kabel immer selbst, ausschließlich PUR!
      https://www.ebay.de/itm/Baustellenle...-127634-2357-0

      Kombiniert mit guten Sirox Steckern wird dann auch ein hochwertiger Schuh draus


      Oder hier Fix und Fertig
      https://www.ebay.de/itm/Schuko-Verla...-127634-2357-0
      Gruß Pierre

      Mein Bau: Sanierung

      DIY-Bastelprojekte: KNX-Statusdisplay/|\KNX-Tankmonitor(Füllstandsamessung)

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        #4
        Zitat von SvenB Beitrag anzeigen
        https://www.brennenstuhl.com/de-DE/t...-kabelqualitat

        Guckst du :-)
        Ich hab auch PUR und RN
        Nette Aufstellung, leider in meinen Augen falsch.
        Brennenstuhl schreibt explizit, wie auch der TE Baustelle.
        Die BG Bau schreibt für den Baustelleneinsatz aber explizit eine H07 Leitung vor, eine H05 Leitung, wie bei Brennenstuhl angegeben ist hier nicht ausreichend.

        Inwiefern, die BG Bau auf einer reinem Eigenbau nun gültig sein mag, will ich hier nicht sagen, passiert aber was, wird es wohl wieder heißen, anerkannten Regel und Stand der Technik etc p.p.

        Zitat:"5Betriebsmittel und nichtstationäre
        elektrische Anlagen
        5.1 Auswahl elektrischer Betriebsmittel
        5.1.1 Leitungen
        Bewegliche Leitungen (Ausnahme für Geräteanschlussleitungen siehe Abschnitte
        5.1.4 bis 5.1.6) müssen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F sein (H07BQ-F einge-
        schränkt beständig gegenüber thermischer Einwirkung von außen, z. B. bei
        Schweißarbeiten)."
        https://www.bgbau.de/fileadmin/Medie...06/203_006.pdf

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          #5
          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Nette Aufstellung, leider in meinen Augen falsch.
          Brennenstuhl schreibt explizit, wie auch der TE Baustelle.
          Die BG Bau schreibt für den Baustelleneinsatz aber explizit eine H07 Leitung vor, eine H05 Leitung, wie bei Brennenstuhl angegeben ist hier nicht ausreichend.

          Inwiefern, die BG Bau auf einer reinem Eigenbau nun gültig sein mag, will ich hier nicht sagen, passiert aber was, wird es wohl wieder heißen, anerkannten Regel und Stand der Technik etc p.p.
          Die BG Bau ist ein Teil der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und hat aber auch gar nichts mit anerkannten Regeln der Technik zu tun.

          Die Berufsgenossenschaften versichern die Angestellten ihrer Mitgliedsbetriebe, die zwangsweise ab dem ersten beschäftigten Mitarbeiter dort Mitglied werden müssen. Sie ist quasi die unentgeltliche Unfallversicherung für Mitarbeiter, deren Mitgliedsbeiträge der Unternehmer bezahlt und die auferlegten Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz umsetzen muss.

          Wer also kein Baugeschäft betreibt, ist auch kein Mitglied der Bau-BG und muss sich auch nicht an diese Vorgaben halten (gilt übrigens für alle BG‘en).
          Zum Beispiel ist der Elektrobetrieb Mitglied in der BG ETEM; da können die Regeln und Vorschriften für ein und dieselbe Gefahrensituation ebenfalls schon anders sein, als für die Maurer in der BG Bau.

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            #6
            Schau mal bei "Kalle das Kabel".

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              #7
              Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
              Wer also kein Baugeschäft betreibt, ist auch kein Mitglied der Bau-BG und muss sich auch nicht an diese Vorgaben halten (gilt übrigens für alle BG‘en).
              Zum Beispiel ist der Elektrobetrieb Mitglied in der BG ETEM; da können die Regeln und Vorschriften für ein und dieselbe Gefahrensituation ebenfalls schon anders sein, als für die Maurer in der BG Bau.
              Die DGUV Regel 203-006 gilt aber für alle Baugewerbe.
              Das sie für Privatpersonen gilt, habe ich nicht behauptet.
              So, nun hast du aber das "Problem" du bist verpflichtet, wenn dein Bruder dir aufm Bau hilft, ihn bei der BG zu versichern.
              Gilt dann die DGUV Regel auch für den Privaten Bauherrn?

              Ich will damit nur verdeutlichen, so einfach wie manche das alle hinstellen ist das nicht und rein Privat kannst du ne Zwillingslitze an ne Tauchpumpe anschließen.

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