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Alfen Wallbox im Miethaus - welche Abrechnungslösung?

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    [-] Alfen Wallbox im Miethaus - welche Abrechnungslösung?

    Hallo zusammen,

    ich habe von Voltus in meinem 4WE eine Alfen S-Line installiert. Mit der MyEve App habe ich die Säule in Betrieb genommen. Die Säule hängt im Netzwerk und hat Internet. Jetzt haben die ersten beiden Mieter nach der Lademöglichkeit gefragt. Die Abrechnungslösung von Alfen scheint mir ein wenig TooMuch (und teuer). Ich hätte gerne erstmal was einfaches.

    Mir schwebt vor, das jeder der Mieter eine RFID Karte bekommt und damit laden kann. Ich möchte dann einfach nur eine CSV-Datei o.ä. wo drin steht, welche Karte wieviel Strom geladen hat zu welcher Zeit. Die Ladesäule hängt am Hauslicht. Somit kann ich den Verbrauch dann der Wohneinheit zuordnen. Später will ich einen extra Zähler mit vergünstigtem Tarif machen, wenn sich das mal lohnt.

    Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich das für den Start am einfachsten lösen kann mit der Abrechnung? Danke!

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans

    #2
    Das ist eigentlich klar geregelt. Die Mietwohnung hat Anspruch auf Ladeinfrastruktur über eigene Zähler. So ist es zumindest bei uns geregelt. ..

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      #3
      Anders wird es auch nicht gehen. Ein CSV irgendwoher von irgendwem kann sicher nicht als Verrechnungsgrundlage dienen.

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        #4
        Okay, bevor jetzt hier der große Shitstorm losgeht. Ich bin da vielleicht noch etwas grün hinter den Ohren bei den beiden Parteien handelt es sich um Familien Mitglieder. Aber wie muss ich das jetzt machen bei drei Parkplätzen mit einer Lade Säule?
        Ich kann die Ladesäule nicht an einen eigenen Zähler pro Mietpartei hängen und der Strom-Versorger verbietet mir ausdrücklich mehrere Ladesäulen zu betreiben.
        Was nun? Wenn es mit einer CSV Datei nicht geht bezahle natürlich ich eben den Strom, das kann ja aber auf Dauer nicht die Lösung sein….

        Ich würde gern ausdrücklich wissen wie ihr es machen würdet. Ich brauch Input. Danke!
        Zuletzt geändert von knxhans; 04.02.2022, 19:25.

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          #5
          Der Zähler in der alfen ist mid beglaubigt. Über die (wirklich etwas blöde) alfen Software kann man diesen auslesen. Auch welche rfid Karte, wann wieviel geladen hat. Warum das in der (wirklich etwas blöden) alfen App nicht geht, weiß nur alfen.

          Nachtrag, siehe auch hier https://knx-user-forum.de/forum/%C3%...echnungsbetrug
          Zuletzt geändert von BadSmiley; 04.02.2022, 19:31.
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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            #6
            Ich werde mich wohl mal in das Thema mit der Alfen ACE Inbetriebnahme Software (nicht die App) Beschäftigen und die Wallbox dann in eCarUp integrieren, wenn hier keiner eine besser Idee hat.
            Das hat ein Bekannter von mir gemacht und er kann per Export zumindest sehen welche Karte wie viel verbraucht hat. Ich habe mir auch dafür extra das MID Ding geholt, damit ich das abrechnen kann. Sonst hätte es ja auch die billige Heidelberg getan…

            Die Alfen App ist wirklich Mist! Wer macht sowas?

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              #7
              Jedem Mieter seine Ladestation mit Zähler…, egal ob Familie oder Mieter. Alles andere ist Murks… der Stromanbieter kann keine Ladestation pro Mieteinheit verbieten, max. die Ladeleistung einschränken.
              Zuletzt geändert von Lennox; 04.02.2022, 21:33.

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                #8
                Ich stelle mir gerade das typische städtische Wohnhaus mit vielleicht zwei voneinander getrennt liegenden Parkplätzen für 8 Parteien auf eigenem Grundstück vor. Man einigt sich irgendwie darauf, wer wann im Hof Parken kann (unterschiedliche Arbeitszeiten, Nutzungsprofile, etc.). Um auch mal beide Autos einer Partei laden zu können, hängen dann 16 Wallboxen herum, weil niemand ein System baut, mit dem man das brauchbar abrechnen kann. Das kann doch nicht ernsthaft eine Lösung sein. Und obendrein noch ein hoch komplexes System die Stationen gegenseitig zu verriegeln.

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                  #9
                  Ladestation= Steckdose. Was der Mieter damit macht obliegt ihm. So handhaben wir das derzeit für ein paar Hausverwaltungen…. 501463F6-041C-4DAC-87EC-85CBF053105D.jpg

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                    #10
                    Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
                    Jedem Mieter seine Ladestation mit Zähler…, egal ob Familie oder Mieter. Alles andere ist Murks… der Stromanbieter kann keine Ladestation pro Mieteinheit verbieten, max. die Ladeleistung einschränken.
                    Das will ich so einfach nicht glauben. Der Netzanbieter hat mir das sehr wohl untersagt. Ich habe in jeder WE einen glaube ich 28Kw Durchlauferhitzer und für eine Wallbox 22Kw braucht man hier in Sachsen die Zustimmung vom Energieversorger. Bis 12Kw muß ich "nur" anzeigen. Allerdings ist mit meiner 11Kw Säule der Anschluß jetzt gänzlich erschöpft. Es handelt sich um ein Haus in der inneren Altstadt mit Denkmalschutz.
                    Soll ich dann zu den bestehenden 5 Stromzählern noch 3 dazu bauen, damit jeder Mieter auch noch einen vergünstigten Tarif mit Zähler in Anspruch nehmen kann? Wo soll man das im Denkmal denn alles hin bauen?

                    Warum soll das nicht wie bei der Heizung abrechenbar sein - also jeder, was er verbraucht? Es ist doch eindeutig zuordenbar. Und wozu gibt es dann die MID Zähler, wenn man es damit nicht darf?

                    Kein Mensch bei uns in der Altstadt hat so viele Parkplätze wie Wohneinheiten am Haus. Dem Mieter muß es doch aber trotzdem möglich sein, auf den wenigen vorhandenen Stellplätzen auch mal sein KFZ voll zu laden?

                    Herrliche neue Welt. Ich als Vermieter hab nix davon und wieder nur Generv, weil man es gut meint.

                    Mein Elektriker sagt, dass es gemeinschaftliche Ladesäulen geben darf und der jeweilige Ladevorgang nachvollziehbar sein muß. Dies kann durch Schlüssel oder Karte erfolgen. Die Abrechnung erfolgt dann über die Nebenkostenabrechnung. Für mich klang das plausibel und logisch.
                    Zuletzt geändert von knxhans; 05.02.2022, 09:09.

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                      #11
                      Die verfügbare Leistung für ein Gebäude liegt auch nicht am Zähler, sondern am Hausanschlußkasten. Wenn du mehr als 2 Wallboxen beim Evu meldest. So 2x11kW, dann ist das fürs Evu wie eine 22kW Wallbox oder eben auch mehr. Da ging es nie um Zähler und Vorsicherung. Evtl sollte man sich mit halbgaren Aussagen manchmal etwas zurück halten?
                      Es geht um die verfügbare Leistung am HAK. Wie danach abgerechnet wird, ist dem Versorgung Netz Betreiber egal. Habe ich 8 Zähler mit 8 eigenen Wallboxen. Dann sind das 8x11kW und erfordern ein Lastmanagment um nicht mehr als 11kw zu beziehen oder bei mehr als 22kW eben die Möglichkeit zur Abschaltung.
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                        #12
                        Jeder Mieter oder Eigentümer mit zugewiesenen Parkplatz (zB. in Tiefgaragenplatz) meine ich. So ist es bei uns gesetzlich geregelt. Da ist nix halbgar oder roh….

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                          #13
                          Schon mal drüber nachgedacht, Deinen eigenen OCPP Server zu betreiben? So mache ich das, damit die Nachbarn und der Besuch dann und wann laden können. Das geht auch ohne amtlich geeichten Zähler.

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                            #14
                            Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
                            . So ist es bei uns gesetzlich geregelt. Da ist nix halbgar oder roh….
                            falsches Land des TE. Das eine fängt mit O, das Andere mit Ö an.
                            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                              #15
                              Bei Roman gits scheinbar die DDR wieder…

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