Hallo an alle,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Türkommunikationssystem für ein Mehrfamilienhaus. Mittlerweile sind annähernd alle Systeme über eine App zu verwalten. Nach meiner Information zur Rechtslage muss der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zu seiner Nutzungseinheit aushändigen. In dem Moment wo ich über das Türkommunikationssystem als Administrator mir Zugriff zur Nutzungseinheit des Mieters verschaffen könnte verstoße ich nach meinem aktuell Verständnis gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Hat sich jemand von Euch schon mal damit beschäftigt und wenn ja wie ist die Einschätzung dazu? Ich werde die Tage mal bei einem der Hersteller anrufen und dort die entsprechende Einschätzung abholen.
VG
Frank
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Türkommunikationssystem für ein Mehrfamilienhaus. Mittlerweile sind annähernd alle Systeme über eine App zu verwalten. Nach meiner Information zur Rechtslage muss der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zu seiner Nutzungseinheit aushändigen. In dem Moment wo ich über das Türkommunikationssystem als Administrator mir Zugriff zur Nutzungseinheit des Mieters verschaffen könnte verstoße ich nach meinem aktuell Verständnis gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Hat sich jemand von Euch schon mal damit beschäftigt und wenn ja wie ist die Einschätzung dazu? Ich werde die Tage mal bei einem der Hersteller anrufen und dort die entsprechende Einschätzung abholen.
VG
Frank
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