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    Administration + TKS im Mehrfamilienhaus

    Hallo an alle,

    ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Türkommunikationssystem für ein Mehrfamilienhaus. Mittlerweile sind annähernd alle Systeme über eine App zu verwalten. Nach meiner Information zur Rechtslage muss der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zu seiner Nutzungseinheit aushändigen. In dem Moment wo ich über das Türkommunikationssystem als Administrator mir Zugriff zur Nutzungseinheit des Mieters verschaffen könnte verstoße ich nach meinem aktuell Verständnis gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Hat sich jemand von Euch schon mal damit beschäftigt und wenn ja wie ist die Einschätzung dazu? Ich werde die Tage mal bei einem der Hersteller anrufen und dort die entsprechende Einschätzung abholen.

    VG

    Frank

    #2
    Das würde aber nur bei einer unversperrten Wohnungstür, oder bei einem Motorschloss funktionieren. Aber sehr gute Frage!

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      #3
      Genau um das Thema Motorschloss geht es mir. Ist noch relevanter in dem Moment in dem ich es mit einem Ekey-Zugangssystem veknüpfe. Bei Ekey habe ich nach Kommunikation dem Shop immerhin herausgefunden, dass jeder Zugang einem Benutzer zugeordnet werden kann. Damit könnte ich im Problemfall zumindest nachweisen, dass ich als Vermieter nicht im Objekt war.

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        #4
        Ekey würde ich deswegen getrennt installieren, also jede Wohnung ist ein separates System, die Haustür ebenso.

        TKS lieber über ein Bus System und gegebenfalls in der Wohnung ins LAN. Ansonsten darfst du dich noch mit VLANs beschäftigen, um zentrales und Wohnungs-LAN zu verknüpfen und gleichzeitig sicher zu belassen. Und dafür auch noch haften.

        Sicher nicht die intelligente, moderne Lösung, aber mit Abstand am einfachsten und sichersten.

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          #5
          Frank1981generell gebe ich mit deinem Rechtsverständnis mit. Meiner Meinung nach gibts nur drei Möglichkeiten:
          1. Die Wohnungstür aus dem TKS System raus nehmen (Nur mit Schlüssel öffenbar)
          2. Die Wohnungstür mit einem separaten (nur vom Mieter zugänglichen und administrierten) TKS System öffenbar machen.
          3. Im Mietvertrag (ggf. individuelle Einzelvereinbarung) vereinbaren, dass der Vermieter das System administriert. Das ist meiner Meinung nach die beste Möglichkeit, hier müsstest du allerdings prüfen, ob es rechtlich zulässig ist.

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            #6
            Zitat von fabian82 Beitrag anzeigen
            Mietvertrag (ggf. individuelle Einzelvereinbarung) vereinbaren, dass der Vermieter das System administriert. Das ist meiner Meinung nach die beste Möglichkeit, hier müsstest du allerdings prüfen, ob es rechtlich zulässig ist
            mal anders herum gedacht, würdest du das als Bewohner wollen? Nachdem ich die „Kompetenz“ so einiger Menschen erlebt habe, vertraue ich mir da noch am ehesten.

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              #7
              Der Eigentümer muss nicht alle Schlüssel dem Mieter übergeben. Er darf sich Schlüssel App what ever behalten, nur darf er nicht ohne Einverständnis des Mieters die Wohnung betreten…. So ist es in AT geregelt, wird in DE nicht viel anders sein. In dem Schwiegerelternhaus, was wir ab Herbst vermieten, ist auch ein ein Ekey in der Haustür integriert. Administration liegt bei mir, Schlüssel werden übergeben bis auf 1 Reserveschlüssel.
              Zuletzt geändert von Lennox; 03.06.2022, 10:06.

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                #8
                Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
                Der Eigentümer muss nicht alle Schlüssel dem Mieter übergeben. Er darf sich Schlüssel App what ever behalten, nur darf er nicht ohne Einverständnis des Mieters die Wohnung betreten…. So ist es in AT geregelt, wird in DE nicht viel anders sein
                Doch, ist meines Wissens in DE anders. Kein Schlüssel beim Vermieter, der Mieter könnte dem aber wohl zustimmen. Was aber, wenn der nächste Mieter das nicht will?

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                  #9
                  Zitat von livingpure Beitrag anzeigen

                  mal anders herum gedacht, würdest du das als Bewohner wollen? Nachdem ich die „Kompetenz“ so einiger Menschen erlebt habe, vertraue ich mir da noch am ehesten.
                  Naja, es geht um den Komfort, den der Mieter sich damit erkauft, ansonsten muss er halt mechanisch öffnen.

                  Lennox In DE darf der Vermieter jedenfalls nicht dem Mieter unwissentlich einen Schlüssel o.ä. vorenthalten. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter mit Einverständnis einen Schlüssel bzw. elektronischen Zugang haben darf. Ohne Einverständnis die Wohnung betreten geht natürlich erst recht nicht.

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                    #10
                    Zitat von livingpure Beitrag anzeigen

                    Doch, ist meines Wissens in DE anders. Kein Schlüssel beim Vermieter, der Mieter könnte dem aber wohl zustimmen. Was aber, wenn der nächste Mieter das nicht will?
                    Nicht an diesen Mieter vermieten

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                      #11
                      Ich meine ja nicht unwissentlich vorenthalten. Nur würde ich niemals alle Schlüssel/App what ever Zutrittsmöglichkeiten abgeben. Mein Haus mein Eigentum, meine Regeln wenn es den Mieter stört, ist er sowieso der falsche Mieter…. Wie schon erwähnt würde ich das vermietete Haus niemals ohne Zustimmung betreten, das gibt nur unnötigen Stress.

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                        #12
                        Zitat von fabian82 Beitrag anzeigen
                        Naja, es geht um den Komfort, den der Mieter sich damit erkauft, ansonsten muss er halt mechanisch öffnen.
                        den gibt es mit meiner Lösung oben auch, mit dem einzigen Nachteil, dass Wohnung und Haustür getrennt verwaltet werden müssen

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                          #13
                          Zitat von fabian82 Beitrag anzeigen

                          Lennox In DE darf der Vermieter jedenfalls nicht dem Mieter unwissentlich einen Schlüssel o.ä. vorenthalten. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter mit Einverständnis einen Schlüssel bzw. elektronischen Zugang haben darf. Ohne Einverständnis die Wohnung betreten geht natürlich erst recht nicht.
                          Dann zeig mal ne Schliessanlage ohne Master-Schlüssel.

                          Jede Hausverwaltung/Vermieter hat einen Schlüssel für jede Wohnung sobald eine Schliessanlage verwendet wird.

                          In einigen Anlagen hat sogar der Hausmeister nen Generalschlüssel..

                          Klar ist es dein Recht den Zylinder zu tauschen... wodurch du dann min. 2 Schlüssel hast...

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                            #14
                            Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
                            Dann zeig mal ne Schliessanlage ohne Master-Schlüssel.
                            Eine oder mehrere? Ich bin Vermieter in mehreren Objekten, in manchen ist die Schließanlage noch brandneu, und ich kann dir ganz sicher garantieren, dass es in keiner davon einen Masterschlüssel gibt, der sämtliche Türen sperrt. Es gibt natürlich Schlüssel mit mehr Funktionen, zum Beispiel habe ich welche, mit denen ich in Technikräume komme, zu denen andere keinen Zutritt haben, und die gleichzeitig die Türen sperren, durch die auch andere kommen, aber ich habe definitiv keine Möglichkeit in eine Wohnung zu kommen. Jedenfalls ohne Schlüsseldienst, Brechstange, etc ...

                            Wobei das auch Nachteile hat. Ich stand auch schon mit Mietern vor der verschlossenen Wohnungstüre und habe versucht deren Nachwuchs am Telefon zu erklären, wie sie den Türöffner betätigen. Da wäre ein Schlüssel bei mir auch für den Mieter von Vorteil, will ich aber gar nicht. Was machst du, wenn er behauptet, dass du mal bei ihm in der Wohnung warst?

                            Edit: Ich könnte aber natürlich mit der Sicherungskarte jederzeit einen Schlüssel nachmachen lassen. Das hilft nur dem Mieter, der schnell in die verschlossene Wohnung will, auch nicht, und wenn der Vermieter so Zugang zu den Wohnungen möchte, kann er auch einfach (widerrechtlich) einen Schlüssel behalten ohne es dem Mieter zu sagen. Etwas Vertrauen ist also immer notwendig.
                            Zuletzt geändert von livingpure; 03.06.2022, 20:23.

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                              #15
                              Na dann wurde wahrscheinlich keiner mitbestellt..

                              Also ich konnte ohne Probleme schon nachträglich nen Generalschlüssel nachbestellen... Natürlich erst als die Anlage ausgebaut wurde wegen angeblichen Verlust mehrerer Schlüssel nach Kündigung..

                              Die Anlage wurde dann woanders eingebaut wo ein Generalschlüssel benötigt wird.

                              Meiner Meinung kann der Besitzer der Anlage machen was er will .. auch im nachhinein... vielleicht nicht bei jedem Hersteller..

                              Ob die reine Existenz eines Generalschlüssels überhaupt zu Problemen führt ? Meiner Meinung nach ist nur der unerlaubte Zutritt ein Problem.. nixht die Möglichkeit

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