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Installerpasswort beim Wechselrichter. Hat man Anspruch darauf?

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    Installerpasswort beim Wechselrichter. Hat man Anspruch darauf?

    Hallo, wir haben eine Firma beauftragt eine PV Anlage zu installieren samt Wechselrichter. Hersteller ist RCT. Jetzt habe ich mal das Handbuch studiert und es gibt dort allerlei „Spielereien“ wie Relaisausgänge die man als Störkontakt konfigurieren kann oder auch wenn die Leistung über x Watt liegt um dann was hinzuschalten zu können, Wärmepumpe etc. Daten über Modbus auszulesen wäre ebenfalls interesant um sie auch woanders nutzen zu können. Nur ist selbst die Konfiguration des Relaisausgang nicht mit dem Kundenpasswort möglich sondern benötigt das Installerpasswort was der Monteur beim ersten Nachfragen aber nicht rausgeben wollte, kam dann ne Story von schlechter Erfahren die sie gemacht hätten.

    Mich stören daran nun jetzt folgende Sache: Zum einen habe ich die Hardware bezahlt, sie gehört defacto mir, ergo möchte ich auch den vollen Zugriff haben. Der Monteur sagte zwar dass man in dem Fall einfach Anrufen könne, doch spätestens wenn jemand vorbei kommen muss um nen simples Kabel an den Rückmeldekontakt anzuschließen dürfe man wieder Anfahrt etc alles bezahlen und das werden die wohl kaum für umsonst machen. Und was ist wenn die Firma pleite macht? Oder ich einen anderen Elektriker in Zukunft beauftrage weil der aus selben Stadt kommt und bessere Preise hat, der hat dann ebenfalls nicht das Passwort was er unter Umständen aber brauch um was zu konfigurieren.
    Da hier ja viele Experten sind wüsste ich halt gern mal wie hier die Lage ist. Es kann doch eigentlich nicht sein dass der Betrieb die herausgabe verweigern kann. Bei KNX bekommt man ebenfalls die Projektdatei wenn man eine Firma beauftragt eine KNX Anlage zu installieren.

    Bei meiner Wallbox habe ich den kompletten „Softwarekram“ auch selbst gemacht und der Elektriker hat nur die Leitung verlegt und angeschlossen.

    Und rein theoretisch könnte ich den Wechselrichter doch morgen auch verkaufen wenn ich das denn möchte. Nur ohne Installerpasswort geht das halt auch schlecht. Oder ich beauftrage ne andere Firma und hänge andere PV Module dran. All das ist alles nicht möglich ohne das Passwort. Genauso wenn ich das ganze Gebäude verkaufen sollte sehe ich hier potentielle Probleme.

    Aber das wirkliche Problem was ich konkret habe ist die Sache mit dem Relaisausgang zur Rückmeldung. Den würde ich nämlich gerne mit dem KNX System verbinden um die Störmeldung auf den Bus zu bekommen.
    Zuletzt geändert von ewfwd; 14.06.2022, 00:06.

    #2
    Hallo,

    ich verstehe dich sehr gut, solche Dinge sollten im Voraus geklärt werden, bevor die Anlage vollständig bezahlt ist, sonst tust dir in der Regel sehr sehr schwer.

    Zur Not gründlich Google, mir etwas mühe findet man jedes Standard Passwort heraus.

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      #3
      Ich kann Deinen Wunsch gut nachvollziehen. Allerdings auch den Standpunkt der Installationsfirma, die sicherlich wirklich schlechte Erfahrungen mit fehlerhaften Konfigurationen gesammelt hat, die durch unwissende Kunden entstehen.
      Rechtlich wirst Du wohl keinen Abspruch auf solch einen Servicezugang haben. Der ist nunmal nur für eingewiesene Servicetechniker gedacht. Der Techniker kann ja nicht wissen, welchen Kenntnisstand Du hast.
      Ich hatte damals bei meiner Viessmann Heizung das Problem so gelöst, das ich nach etwas fachsimpeln mit dem Techniker vorgeschlagen haben, das ich ihm einfach mal über die Schulter schauen darf. Dann musste er mit nichts verraten.
      Gruß Bernhard

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        #4
        Meine Meinung dazu ist nein. Du hast keinen Anspruch darauf, weil mit dem Zugang könnte es möglich Probleme geben, die Du und der Errichter nicht wollen. Mache es so wie der surfende Willi beschrieben und gut is…

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          #5
          Wenns hart auf hart kommt wird es eine Möglichkeit zum Zurücksetzten der Passwörter/Einstellungen geben. Evtl. kann auch der Hersteller helfen. Die Wechelrichter sind i.d.R. eh mit denen vernetzt.

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            #6
            Du bist der Betreiber der Anlage. Du bist für die Anlage zu 100% verantwortlich. Die Verantwortung für den elektrischen Teil trägt hier der Installateur, denn Du hast ja keinen Zugriff, dort Dinge zu ändern, die für das Stromnetz relevant wären.

            Mein Solarteur hat mir den Installationszugang gegen Unterschrift überlassen..

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              #7
              Der Installateur trägt nur die Verantwortung dafür dass er alles sauber installiert und konfiguriert hat. Daran würde sich mit der Übergabe des installerpassworts auch nichts ändern.
              die Hardware selbst ist ja ebenso nicht vor Zugriff geschützt wie Vorhängeschloss oder Spezialschrauben.
              was kaputt machen kann man ohnehin immer irgendwie.
              mach der Logik könnte ein SI auch das Projektfile nicht rausrücken und sämtliche Geräte mit einem BAU Passwort Versehen.

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                #8
                Bei der ETS kann er aber mit ner APP einen Projektabgleich machen und dann sagen, mach mal selbst mit dem kaputten Rolloaktor, den hast selbst verpfuscht. Sowas wird es wohl in diesen Systemen nicht geben und dann ist die Frage wer hat da jetzt den unsinnigen Parameter reingebaut und wundert sich das der WR nicht mehr tut wie soll?

                Da hilft dann auch der Satz:
                Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                Der Installateur trägt nur die Verantwortung dafür dass er alles sauber installiert und konfiguriert hat.
                weil schlicht nicht nachvollziehbar ist wer da die Konfiguration geändert hat.

                Nicht das mir das so gefallen würde ein solches Gerät zu bekommen aber die obigen Begründungen sind quatsch einem Installateur gegenüber es gut reden zu wollen. Entweder er ist dann aus allen Softwarefragen raus oder Du hast die Zugänge eben nicht.
                ----------------------------------------------------------------------------------
                "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                Albert Einstein

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                  #9
                  Ich denke als Betreiber der Anlage muss man auch vollen Zugriff auf die Anlage haben. Man trägt auch die Verantwortung als "Energieversorger".
                  Wenn ich als Betreiber etwas kaputtkonfiguriere stehe ich auch allein dafür gerade.
                  Ich denke derartige Gefahrenübergänge sollte man dennoch protokollieren bei der Übergabe an den Kunden.

                  Auch ist es damit schwierig einem anderen Fachbetrieb Zugriff auf die Anlage z.B. bei Serviceeinsätzen zu gewähren....

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                    #10
                    iGude,


                    das Passwort darf nicht an den Kunden übergeben werden.
                    Der VIU haftet dem VNB gegenüber, das Lastmanagemend und Netzschutz korrekt eingestellt sind.
                    Für die elektronischen Zähler bekommt man auch nur Kundenzugriff und kein Indtallateurszugriff.

                    Ich hatte genau diesen Fall schon auf den Schreibtisch. Da hat der Elektriker eine Verwarnung bekommen.

                    Sollte hier eine nachinstallation gewünscht sein muss der VIU das Kennwort an den neuen Betrieb übergeben.
                    Elektroinstallation-Rosenberg
                    -Systemintegration-
                    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                    http://www.knx-haus.com

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                      #11
                      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                      iGude,


                      das Passwort darf nicht an den Kunden übergeben werden.
                      Kann man das irgendwo nachlesen?

                      Also bei Sungrow bekommt man ohne Murren einen Installateurszugang wenn man nachweist dass man Betreiber ist.

                      Auch SMA stellt einem auf Nachfrage einen PUK zur Verfügung um das Installateurspasswort als Betreiber zurückzusetzen.
                      Zuletzt geändert von Messknecht; 14.06.2022, 12:31.

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                        #12
                        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                        iGude,


                        das Passwort darf nicht an den Kunden übergeben werden.
                        Der VIU haftet dem VNB gegenüber, das Lastmanagemend und Netzschutz korrekt eingestellt sind.
                        Für die elektronischen Zähler bekommt man auch nur Kundenzugriff und kein Indtallateurszugriff.

                        Ich hatte genau diesen Fall schon auf den Schreibtisch. Da hat der Elektriker eine Verwarnung bekommen.

                        Sollte hier eine nachinstallation gewünscht sein muss der VIU das Kennwort an den neuen Betrieb übergeben.
                        Ich habe manchmal so den EIndruck durch solche „Maschen“ versucht man halt den Kunden an die Firma zu binden. Ichmein wenn ich mir jetzt ne Wärmepumpe anschaffe und einen anderen Betrieb beauftrage so kann ich mir durchaus vorstellen dass es „lustig“ wird. Für die Herausgabe des Passworts an den anderen dann eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangt wird und so weiter und so fort.

                        Mein Problem ist auch dass ich die Aufteilung User und Installeraccount an sich schon dämlich sind. Hinter dem Installeraccount sind ein paar spezielle Dinge wie Batteriespanung und sowas was ich sicher eh nie brauche, aber die Sache mit den Rückmeldekontakten eben auch schon was ich halt so bescheuert gelöst finde. ModBus ebenfalls.
                        Dass ich selbst für analoge Statusmeldungen hier das Installerpasswort brauche.

                        Mit der Haftung verstehe ich nicht. Es hat es doch korrekt eingestellt und dafür haftet er. Selbst wenn ich da was verstellen würde hätte er es immer noch korrekt eingestellt. Soweit ich weiß ist die Unterschrift seitens des INnstallateurs ja auch nur dafür da dass er es richtig eingestellt hat.
                        Ansonsten frage ich mich wieso der Wechselrichter nicht auch verplombt wurde? Immerhin könnte ich mir einen Schraubenzieher schnappen


                        und die Sache mit dem Zähler ist nicht so ganz übertragbar weil diesen mietest du nur.
                        wäre der Wechselrichter nur gemietet hätte ich mit der Regelung ebenfalls weniger ein Problem.

                        mein Punkt ist folgender: wer garantiert mir im Falle das ich in Zukunft einen anderen Elektriker beauftrage oder sei es auch nur weil der der den Wechselrichter installiert hat pleite ist dass der neue Mann völlig unbürokratisch an das installerpasswort kommt? Ohne langes hin und her telefonieren und betteln und ohne dass ich rein für das übertragen des Passworts Geld bezahlen soll ?

                        mehrere Accounts halte ich für begründet wo dann im Gerät geloggt wird wer wann was gemacht hat. Den Besitzer aber komplett auszusperren nicht

                        bei RCT gibt es aber nur diese zwei festen Accounts

                        den jetzigen Zustand empfinde ich als unbefriedigt weil er mich in Zukunft abhängig von installateur des WR macht und sei es auch nur durch eventuelle Diskussionen wieso man denn die wärmeppumpe jetzt bei wem anders kaufen will und das Passwort dann nur gegen Geld herausrückt oder sonst wie rumzickt . Das mag in seinem Interesse sein aber nicht in meinem.
                        Zuletzt geändert von ewfwd; 14.06.2022, 13:20.

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                          #13
                          Mein Solateur bespielsweise hat ein eigenes Passwort mit einem eigenen Account. So ist immer nachvollziehbar wer welche Änderungen vorgenommen hat.
                          Haftbar vor dem Energieversorger ist in erster Linie der Betreiber der Anlage. Der Errichter haftet für seine Arbeit und bestätigt dass er bei Übergabe alles korrekt eingestellt hat. (Z.B. 70% Regelung) Dies ist zu dokumentieren.
                          Wenn der Betreiber hinterher an Dingen rumspielt von denen er keine Ahnung hat, ist es allein sein Problem. Das ganze gilt auch für den Rest seiner Elektroanlage.
                          Dem Eigentümer und Betreiber Zugang zu eben seinem Eigentum zu verwehren ist in meinen Augen fraglich.
                          Das ist zumindest meine Sichtweise.

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                            #14
                            Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                            Zum einen habe ich die Hardware bezahlt, sie gehört defacto mir, ergo möchte ich auch den vollen Zugriff haben.
                            Die Logik geht aber eigentlich nie auf. Kannst Du an der Waschmaschine ins Service-Menü? Hast Du am Auto Zugriff auf alle Steuergeräte? Kannst Du an der Saunasteuerung auf die internern Einstellungen zugreifen?
                            Die Tatsache, dass Du die HW gekauft hast, heißt nciht, dass Du Anrecht auf alle theortisch verfügbaren Zugänge hast.

                            PS: ich weiß, wie ich an Waschmaschiene, Trockner etc. ins Servicemenü komme, aber ein Anrecht drauf hab ich nicht.
                            ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                              #15
                              Zitat von uncelsam Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ich verstehe dich sehr gut, solche Dinge sollten im Voraus geklärt werden, bevor die Anlage vollständig bezahlt ist, sonst tust dir in der Regel sehr sehr schwer.

                              Zur Not gründlich Google, mir etwas mühe findet man jedes Standard Passwort heraus.
                              Ist noch nicht vollständig bezahlt aber wurde auch nicht vertraglich festgehalten.
                              ich denke bei der wärmepumpe werde ich das in den Vertrag mit reinschreiben lassen und dann muss die Firma gucken ob sie das akzeptiert oder sich nen anderen Kunden sucht

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