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Hab ja nicht geschrieben, das es so sein muss Aber vielleicht können wir uns ja einigen, das das Bewerten vom Anlagen halt nur möglich ist, wenn man alle betroffenen Anlagenteile gesehen hat. Alles andere ist nur Kafeesudlesen. Alles gut!
Mich irritiert auch die schwarze Ader, die da von oben kommt und anscheinend auf die N-Schiene geklemmt ist?
Die sieht glaube ich nur schwarz aus, weil sie im Schatten bzw. Dunkeln ist. Die wird wahrscheinlich auch blau sein. Ein Blauer zum Zähler und einer hoch zur Schiene.
Aber ohne Bild vom Inneren des HAK, kann man nur raten…
Wenn das zweite Kabel für die PV Anlage ist, gehört das aber da definitiv nicht hin.
Ich frage mich eher wie es da hinkommt... Hat der Eli da mit Gummihandschuhen und Gummimatte das Kabel unter Abdecken aller Spannungsführenden Kupferschienen ohne Abschaltung am HAK da russisch Roulette gespielt? Aber Abgeschaltet werden müsste eh mal, da fehlt ein ÜSS, den will das EVU spätestens zur Inbetriebnahme PV...
Die Anlage ist laut TE gut 10 Jahre alt. Da war die DIN VDE 0100-444:2010-10 bereits gültig und die fordert eine PE-N Aufteilung ab Gebäudeeintritt.
„Ab Gebäudeeintritt“ ist so schwammig wie die VDE selbst… Micha hat schon Recht, 5 pol Leitungen werden bei Neuanlagen tlws. verlegt, auch bei TN-C Netzen. Die Aufteilung erfolgt in der HV bzw. Zählervorfeld zu N und PE ( PEN-Bügel kennen hier wohl die Wenigsten.) Aber bei der Anlage scheint einiges unklar…
Ich finde Michas Erklärung sehr plausibel. Von dem Bild könnte ich auch nicht folgern, dass es keinen ÜSS gibt …
In der Praxis werden selbst nach der Aufteilung nach wie vor wieder PEN Leiter zur Anbindung anderer UV gebildet. Meist ohne praktische sicherheitstechnische Relevanz, aber natürlich idR nicht zulässig und zu vermeiden. Der letzte Elektriker hier meinte er spart sich so zwei klemmen …
Wenn hier die Experten gerade versammelt sind:
Wo liegt denn der Vorteil PE und N schon in der Straße (wie bei uns), im HAK oder erst in der Verteilung zu trennen?
Mit Heimautomatisierung lassen sich alle Probleme lösen die wir sonst gar nicht hätten...
KNX + HUE + SONOS + SIMATIC-S7 + Fritzbox + RasPi mit NodeRed + Telegramm
Der PEN-Leiter darf mehrfach geerdet sein, daher können Streuströme über andere metallische Verbindungen und Erde fließen. Das wirkt sich negativ auf die EMV aus. Sobald PE und N getrennt sind, bleibt der Strom im isolierten N-Leiter auch dort. Damit ist der Summenstrom in der Leitung nahezu Null - was über L reinfließt, kommt durch N zurück - und somit ist auch das Magnetfeld um die Leitung Null.
Deshalb schreibt die VDE-AR-N 4101: "Aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist nach DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) im TN-System eine Aufteilung des PEN-Leiters ab der Einspeisung im Gebäude vorzunehmen. Dies bedingt grundsätzlich ein 5-poliges Sammelschienensystem im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes."
Diese Forderung ist keineswegs schwammig. Eine Auftrennung des PEN irgendwo in einer UV ist grob normwidrig.
Diese Forderung ist keineswegs schwammig. Eine Auftrennung des PEN irgendwo in einer UV ist grob normwidrig.
Was bringt eine Norm die man erst vereinbaren muss… Die UV hast du jetzt ins Spiel gebracht…
HV ist für mich gleich Zählerverteiler, und das ist gut so. Wir bauen die Verteiler weiter so, das Sie in AT und DE passen.
Also die VDE-AR-N 4101 "Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz" solltest Du schon beachten, wenn Du einen Zählerschrank in Deutschland baust. Die Norm muss keineswegs erst vereinbart werden. Wie auch immer, Du kannst ja machen was Du für richtig hältst, solange der VNB das mit seinen TAB (die sich im übrigen auf die diversen DIN VDE Normen bezieht) für vereinbar hält und den Zähler setzt.
In der Praxis werden selbst nach der Aufteilung nach wie vor wieder PEN Leiter zur Anbindung anderer UV gebildet. Meist ohne praktische sicherheitstechnische Relevanz, aber natürlich idR nicht zulässig und zu vermeiden. Der letzte Elektriker hier meinte er spart sich so zwei klemmen …
Auch der TE schrieb, dass in seinem Haus eine UV vierpolig angeschlossen ist. Das ist nun mal grob normwidrig, oder etwa nicht?
Auch der TE schrieb, dass in seinem Haus eine UV vierpolig angeschlossen ist. Das ist nun mal grob normwidrig, oder etwa nicht?
Heute, in den meisten Gegenden, ja.
Bei mir ist die Garagen UV auch so angeschlossen, fand der Elektriker (letztes Jahr!) einfacher…. Sicherheitstechnisch praktisch kaum relevant. Aber machen sollte man es nicht, ich werde es ändernlassen, wenn er das nächste mal hier ist.
Wenn ich meinen Zählerschrank über hagercad (oder zplan) plane, wirft mir das Programm am Ende aus:
gemäß VDE-AR-N 4100:2019
Die Hauptleitung ist im TN-System an der erstmöglichen Stelle im Gebäude 5-polig auszufhren. Die Auftrennung des PEN-
Leiters in PE- und N-Leiter soll also in der Regel im Hausanschlusskasten oder spätestens im NAR des Zählerschrankes
erfolgen (z. B. mit N75B oder ZM35PE)
Da unser HAK keine Klemme für ein 5-adriges Kabel hatte, wurde auch nur ein 4-adriges Kabel (NYM-J 4x16) gelegt und dann im NAR mit der flexiblem isolierten Kupferschiene (Hager N75B) die Brücke zwischen PE und N gesetzt.
Also kann es durchaus korrekt sein auch heute noch (bei Sanierungen) mit 4x16 vom HAK in den NAR zu gehen.
Im Neubau sieht das anders aus. Da stellt sich die Frage nicht mehr.
Auch der TE schrieb, dass in seinem Haus eine UV vierpolig angeschlossen ist. Das ist nun mal grob normwidrig, oder etwa nicht?
Du interpretierst Dinge in eine Anlage die wir alle nicht kennen. Vielleicht gilt ja für die 4 pol. Zuleitung zur irgendeiner UV Bestandsschutz oder so etwas…. Egal ich bin raus.
Also kann es durchaus korrekt sein auch heute noch (bei Sanierungen) mit 4x16 vom HAK in den NAR zu gehen.
Im Neubau sieht das anders aus. Da stellt sich die Frage nicht mehr.
Auch das ist zu stark verallgemeinert. Nimm zum Beispiel ein Grundstück mit großem Abstand zwischen Haus und Grenze und dementsprechend Hausanschlusssäule.
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