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    #31
    Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
    Selbst wenn im Angebot / Auftrag die VOB erwähnt wurde kann man i.d.R. davon ausgehen dass dieser Bezug auf die VOB folgenlos bleibt und BGB-Recht gilt - zumindest wenn der Auftraggeber Baulaie und davon auszugehen ist dass er die VOB nicht kennt. In dem Fall wäre der Auftragnehmer nämlich verpflichtet, dem Auftraggeber ein Exemplar der VOB auszuhändigen.

    Das ist nicht (mehr) korrekt. Seit einem Urteil des BGH aus 2008 (Az.: BGH VII ZR 55/07) konnte auch bei privaten Bauherrren ohne VOB Sachkunde die VOB/B wirksam eingeschlossen werden, ohne dass ein Exemplar ausgehändigt werden muss.

    Aber: Am 1. Januar 2009 trat das Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) in Kraft. Dieses Gesetz lässt die Anwendung der VOB/B nur noch in Verträgen zu, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
    Gruß, Christian
    Meine Installation: HS3, Denro One, TS3+, Basalte Auro, L&J Dimmer, DMX RGB LED, UVR1611+KNXGate+Webgate, Sonos Multiroom,Fritzbox, Iphone
    http://meine.flugstatistik.de/chrini1

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      #32
      Kann ich dazu ein Aktenzeichen haben für meine Notizen?

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        #33
        Vermutlich ist der Bauherr kein Verbraucher...
        Derzeit zwischen Kistenauspacken und Garten anlegen.
        Baublog im Profil.

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