Zitat von MarkusS
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Das ist nicht (mehr) korrekt. Seit einem Urteil des BGH aus 2008 (Az.: BGH VII ZR 55/07) konnte auch bei privaten Bauherrren ohne VOB Sachkunde die VOB/B wirksam eingeschlossen werden, ohne dass ein Exemplar ausgehändigt werden muss.
Aber: Am 1. Januar 2009 trat das Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) in Kraft. Dieses Gesetz lässt die Anwendung der VOB/B nur noch in Verträgen zu, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
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