Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass selbst wenn hier einer recht haben sollte, es schwierig (langwierig und teuer) wäre, dieses durchzusetzen. Also darüber sprechen und weitersehen. Darüber sprechen wollte ich eh, ich weiß ja auch noch nicht um welchen Betrag es sich handelt. Ich wollte nur nicht in dem Gespräch keinerlei Ahnung haben, ob der mich nun über den Tisch ziehen will oder nicht.
Wie weiter oben schon geschrieben, habe ich den Auftrag unter dem Vorbehalt erteilt, dass wir über die Einrichtungsgegenstände nochmals sprechen. Die Auftragserteilung erfolgte bisher nur mündlich also hat weder er noch ich wirklich was in der Hand.
Zitat von swingert
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