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Richtige Erdung PV-Anlage in Verbindung mit SAT-Antenne

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    Richtige Erdung PV-Anlage in Verbindung mit SAT-Antenne

    Ich habe am WE meinen Spitzboden zusätzlich gedämmt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Leitung der SAT-Anlage zum Potenzialausgleich im Keller nun mit der PV-Anlage verbunden ist:

    Details:

    IST-Zustand vor der Installation der PV-Anlage in 2021:

    EFH Bj. 2002, Satteldach, SAT-Antenne auf Dachständer, mit 16mm² an PAS (im Heizraum) angeschlossen. Kein äußerer Blitzschutz

    Zustand nach der Installation der PV-Anlage:

    SAT-Anlage wurde wegen PV ( 2 Stränge mit je 7,5 kWp auf Alu-Dachgestell) um 2m versetzt.
    Verkabelung:
    5 PV-Kabel (schwarz 6mm²) gehen vom Dach in die Garage in den GAK (2 x +/- und Funktionserde)
    1 PV -Kabel ((schwarz 6mm²) geht an das 16mm² an PAS-Kabel an das vorher die SAT-Anlage angeklemmt war
    Von der Befestigung der SAT-Antenne am Sparren geht eine gr/ge Leitung 4 oder 6 mm² zu den KOAX-Blöcken

    Vermutung (da nicht sichtbar): Kann es sein, dass die SAT-Antenne über die gr/ge Leitung an das Gestell der PV-Anlage angeschlossen wurde um so eine indirekt Verbindung mit der PAS (an der jetzt die PV angeschlossen ist) herzustellen?

    Ist dieses "Schema" Murks oder gängige Praxis? Wie muss die Erdung normgerecht bzw. gemäß den Vorschriften ausgeführt sein?

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    #2
    Zitat von Bernd69 Beitrag anzeigen
    Vermutung (da nicht sichtbar): Kann es sein, dass die SAT-Antenne über die gr/ge Leitung an das Gestell der PV-Anlage angeschlossen wurde um so eine indirekt Verbindung mit der PAS (an der jetzt die PV angeschlossen ist) herzustellen?
    Ist dieses "Schema" Murks oder gängige Praxis?
    Murks!
    Als erdungspflichtige Antenne muss deine Sat-Anlage mit 16 mm² Kupfer blitzstromtragfähig verbunden sein, und das möglichst auf direktem Weg.
    Nicht mit irgendwelchen Kabelresten, und schon gleich gar nicht mit einer "Verbindung" wie auf Bild #3.

    Dipol kann das sicher noch ausführlicher erläutern.

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      #3
      Das ist gängige Praxis aber Murks. Dipol wird’s aufklären. Hier machen wir das immer in 16mm2, jeweils getrennt 1x Satmast, 1x PV.

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        #4
        Zitat von Bernd69 Beitrag anzeigen
        Ist dieses "Schema" Murks oder gängige Praxis? Wie muss die Erdung normgerecht bzw. gemäß den Vorschriften ausgeführt sein?
        1. Direkte Blitzeinschläge in Gebäude sind im Norden und auch im Süden Deutschlands mit höherer Blitzdichte vergleichsweise selten. Mittelbare Blitzfolgen, die als Überspannung über die Strom- und Teekommunikations-Leitungen einfallen, sind häufiger und deren Schadensummen viel höher.
        2. Auf Gebäuden OHNE Blitzschutzsystem gelten für Dachaufbauten wie z. B. für Antennen, PV-Anlagen oder Edelstahlkamine unterschiedliche Normen und Sicherheitsanforderungen.
        3. Dachantennen müssen auch ohne LPS traditionell mit einem Erdungsleiter aus mind. 16 mm² Cu UND zertifizierten Verbindern/Klemmen mit einem normkonformen Erder und dem Schutzpotentialausgleich des Gebäudes gemäß IEC 60728-11 verbunden sein.
        4. Für ebenso einschlaggefährdete PV-Anlagen gibt es keine vergleichbare Schutzpflicht gegen Direkteinschläge und in Deutschland nach dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) wider alle normfreisen Gerüchte lediglich eine Empfehlung für die Traggestelle (aber nicht die Rahmen der PV-Module) eine Funktionserdung mit mind. 6 mm² Cu an die HES vorzunehmen.
        5. In Diskrepanz zum Beiblatt 5 heißt es in DIN VDE 0100-712, dass WENN ein Potentialausgleichsleiter verlegt wird, dann aus mind. 4 mm² Cu und beide für PV zuständige Regelwerke verlangen wie bei den Strings Schleifenfreiheit, was eine möglichst enge Verlegung mit den PV-Leitungen erfordert.
        Murks und gängige Praxis schließen sich in Zeiten, da trotz voller Auftragsbücher lt. b.v.s-Schätzung nur noch jede 5. EFK mit VNB-Konzession vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen kann, nicht aus. Ich wundere mich auch bei von EFK mit VNB-Konzession erstellten Antennenlagen nur noch, wenn auch die Verbinder vom Antennenträger bis zur HES mit Zugklemmen normkonform sind.

        Bild 1 deute ich als zwei stümperhaft verpresste Kabelschuhe zur Verbindung für den den mehrdrähtigen 16 mm² Cu an das schwarze Kabel. Die Typen kann ich konkret keinem Hersteller zuordnen. Auch für ordnungsgemäß fachgerechte verpresste Kabelschuhe gibt es aber kein Zertifikat nach Klasse H, hier wäre ein geprüfter Parallelverbinder besser gewesen. Wenn wenigstens der Erdungsleiter am Antennenträger und auch die HES Klasse H erfüllen, wäre das eine Ausnahme von der normwidrigen Normalität.

        Bild 3 deute ich als Anschluss des Potentialausgleichsleiters mit 4 mm² Cu für den Erdblock (?) an einem Dachsparrenhalter (?). Dieser Draht muss nicht blitzstromtragfähig verbunden sein, den unter eine Holzschraube zu klemmen ist aber auch Pfusch der unnötigen Sorte.

        Blitzströme sind auf Erdungsleitern von Antennen wie auch den PV-Leitungen oder einem zusätzlichen Funktionserdungsleiter nicht weniger schädlich als auf Ableitungen von Blitzschutzsystemen. Die Einhaltung ausreichend isolierender Trenungsabstände ist normativ aber nur gegen Blitzschutzsysteme und damit verbundene metallische Hausteile gefordert.

        Von innen als Blitzautobahmen durch Gebäude verlegten Erdungs- oder PV-Leitern dürfen Blitzströme normkonform in die Elektroanlage überspringen. Wenn St. Florian versagt, beschränkt sich die Sicherheit immerhin darauf, dass der Versicherer die Schadensregulierung nicht ablehnen kann.
        Zuletzt geändert von Dipol; 08.08.2023, 14:35.

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          #5
          Danke für die zahlreichen Antworten.
          Also müsste man um den Murks zu beseitigen die SAT-Antenne wieder mit dem 16mm² Kabel zur PAS​ verbinden.

          Die PV-Anlage ist dann via Funktionserdung mit 6 mm² Cu an die HES über den GAK verbunden. Zusätzlich sollte dann noch eine separate 16mm² CU-Leitungvon der PV-Anlage zur PAS verlegt werden? Würde das so passen?

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            #6
            Dipol muss eine Satschüssel die in 3 Metern Höhe an der Hauswand hängt auch geerdet werden? Unsere wurde vom Eli beim Bau 2010 nicht geerdet und ist jetzt im Nachgang nicht mehr möglich.

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              #7
              Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich - Satanlagen Forum

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                #8
                Zitat von Bernd69 Beitrag anzeigen
                Also müsste man um den Murks zu beseitigen die SAT-Antenne wieder mit dem 16mm² Kabel zur PAS​ verbinden.
                Ob mit oder ohne PV-Anlage sind Dachantennen blitzstromtragfähig zu erden und in den Schutzpotentialausgleich einzubziehen.

                Blitz ist nicht gleich Blitz. In Kombination mit dafür speziell ausgelegten Verbindern kann 16 mm² Cu sogar sehr seltene Blitzströme > 200 kA gegen Erde ableiten ohne davon beschädigt zu werden. Zertifizierte Verbinder gibt es nach den Klassen N = 50 kA und H 100 kA aber nur ein Hersteller stellt transparent die Prüfprotokolle online zur Verfügung. Für Antennenerdungen ist normativ 100 kA gefordert, und das gilt für den Anschluss an Antennenträger (die keine geprüfte Klemme haben) ebenso wie für zum Anschluss genutzte HES oder örtliche PA.

                Die Binsenweisheit, dass jede Kette nur so stark wie das schwächste Glied ist, wird im Antennenbau meist ausgeblendet und die Erdungsleiter gewöhnlich nicht mit zertifizierten Schellen am Standrohr und - weil man es schon immer so gemacht hat - normwidrig nur mit ungeprüften Klemmen und an einfache HES oder PAS unbekannter Blitzstromtragfähigkeit angeschlossen.

                Wenn dann noch derart stümperhaft verpresste und womöglich falsche Kabelschuhe verwendet werden, kann man nur hoffen, dass es nicht schon bei einem Medianblitz von 25 kA insbesondere schwieriger zu fixierende mehrdrähtige Erdungsleitern nicht aus den Klemmen reißt. Direkterdungen sind systemtypisch mit Einkopplungen von Teilblitzströmen in die Anlagen verbunden, die auch bei durchgehender Blitzstromtragfähigkeit nach Klasse noch empfindliche Halbleiterelektronik zerstören können. Beim ÖVE haben sie bei der Anlehnung für PV-Anlagen an die IEC 60728-11 vergessen zu fordern, dass auch die Verbinder blitzstromtragfähig sein müssen, was die Ösi-Variante mit Erdung der PV-Module mit 16 mm² Cu m. E. absurder macht.

                Zitat von Bernd69 Beitrag anzeigen
                Die PV-Anlage ist dann via Funktionserdung mit 6 mm² Cu an die HES über den GAK verbunden. Zusätzlich sollte dann noch eine separate 16mm² CU-Leitungvon der PV-Anlage zur PAS verlegt werden? Würde das so passen?
                Das ist so noch nicht einmal nach den für mich als Blitzschutzfachkraft völlig überzogenen ÖVE-Bestimmungen gefordert. Nach DIN VDE ist ohne Blitzschutzsystem nur eine Funktionserdung (Farbkennung nicht grün-gelb!) der Modulträger empfohlen und der Anschluss schutzisolierter PV-Generatoren mit eiinem Schutzleiter ist ausdrücklich untersagt, wird aber trotzdem und auch von manchen Sachverständigen so propagiert.​

                Folie42.jpg

                Ab dem GAK ist ein gemeinsamer Leiter ein kombinierter Schutz- und Funktionserdungsleiter (Farbkennung grün-gelb) aus mind. 6 mm² Cu. Wenn auf DG-Ebene auch ein WR eingebaut ist, muss der Querschnitt nach DIN VDE 0100-540 vergrößert werden, wenn die Ableitströme > 10 mA betragen. Auch dann reicht 1 Leiter

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                  #9
                  Zitat von beauty Beitrag anzeigen
                  Dipol muss eine Satschüssel die in 3 Metern Höhe an der Hauswand hängt auch geerdet werden? Unsere wurde vom Eli beim Bau 2010 nicht geerdet und ist jetzt im Nachgang nicht mehr möglich.
                  2010 galt die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10 und auch nach der waren Fassadenantennen von blitzstromtragfähiger Erdung befreit, wenn sie mind. 2 m Abstand lotrecht unter den Traufseiten bzw. auf den Giebelseiten rechtwinklig gegen die Dachhaut einhalten und nicht weiter als 1,5 m von der Fassade abstehen. Die Höhe über Grund ist nicht relevant, in 3 m Höhe kann eine Antenne sowohl erdungspflichtig wie auch nicht erdungspflichtig sein.

                  Diese erstmals in DIN VDE 0855-1:1971-07 willkürlich festgelegten Abstände sind ebenso wie die zuvor gültigen und auch die in TGL-Bestimmungen der DDR mit dem Blitzkugelverfahren unvereinbar aber anerkannte Regel der Technik.

                  Ist nur eine Wohnung angeschlossen und wird auch das Ableitstromlimit von früher 3,5 und inzwischen 5 mA(eff) eingehalten, ist auch ein Schutzpotentialausgleich mit mind. 2,5 mm² Cu bei geschützter Verlegung bzw. ungeschützt mit mind. 4 mm² Cu in eigene Ermessen gestellt, anderfalls aber Pflicht.

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                    #10
                    Dipol im Bild werden mehrere Erdungsschienen verwendet. Ist es zulässig auf dem Dachboden

                    a) Eine Erdungsschiene zu nehmen, welche SAT und PV zusammenbringt und mit einer Leitung zur Haupt Erdungsschiene führt
                    b) SAT einzeln und ggf. zwei PV Anlagen (Süd + Westseite) mit einer Erdungsschiene auf dem Dachboden zusammenzuführen und getrennt von der SAT Leitung zur Haupterdungsschiene zu führen?

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                      #11
                      Ich schaue jetzt schon seit +10 Jahren kein TV mehr über Schüssel, daher wird die ganze Konstruktion weichen wenn demnächst PV aufs Dach kommt.
                      ----------------------------------------------------------------------------------
                      "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                      Albert Einstein

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                        #12
                        Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
                        Ich schaue jetzt schon seit +10 Jahren kein TV mehr über Schüssel, daher wird die ganze Konstruktion weichen wenn demnächst PV aufs Dach kommt.
                        das mag bei dir so sein, grad bei uns im ländlichen Raum schauts aber anders aus..., und grad für ältere Menschen ist das ess. wichtig!!

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                          #13
                          Zitat von StefanWE Beitrag anzeigen
                          Dipol im Bild werden mehrere Erdungsschienen verwendet. Ist es zulässig auf dem Dachboden

                          a) Eine Erdungsschiene zu nehmen, welche SAT und PV zusammenbringt und mit einer Leitung zur Haupt Erdungsschiene führt
                          b) SAT einzeln und ggf. zwei PV Anlagen (Süd + Westseite) mit einer Erdungsschiene auf dem Dachboden zusammenzuführen und getrennt von der SAT Leitung zur Haupterdungsschiene zu führen?
                          • Verbinder für Antennenerdungen wie auch blitzstrombeaufschlagte örtliche PAS und die HES müssen nach Klasse H 100 kA zertifiziert sein.
                          • Der im Geltungsbereich von DIN-VDE nach dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) nur empfohlene Funktionserdungsleiter aus mind. 6 mm² Cu ist nach diesem Regelwerk und auch nach DIN VDE 0100-712 abstandslos mit den PV-Leitungen zu verlegen um induktive Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen zu minimieren.
                          • In der IEC 60728-11 wurde einerseits das jahrzehntelang gültige Dogma von schleifenfreien PA (Anschluss nur am geerdeten Antennenträger) aufgegeben, andererseits wird aber auch in dieser Norm eine schleifenfreie - also abstandslose - Verlegung von Koax- und Erdungsleitern zur Vermeidung induktiver Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen präferiert.
                          Die normkonforme Umsetzung aller Bedingungen setzt eigentlich voraus, dass sämtliche Leiter zusammen ins UG und die Sat.-Sternleitungen vom Keller und nicht vom DG aus verteilt werden, dürfte m. E. in einem Schadensfall aber keine Auswirkung haben.
                          Zuletzt geändert von Dipol; 11.08.2023, 00:55.

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                            #14
                            Hallo Dipol,
                            Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                            Verbinder für Antennenerdungen wie auch blitzstrombeaufschlagte örtliche PAS und die HES müssen nach Klasse H 100 kA zertifiziert sein.
                            Also z. B. der von OBO?
                            https://www.obo.de/produkte/schutzin...ussplatte.html

                            Ist das Material für HES und PAS das selbe?
                            Was wäre die alternative von DEHN dafür? Die auch EFH tauglich sind und nicht eine blanke Kupferschiene an der Wand sind?

                            Vielen Dank

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von norbertbaum Beitrag anzeigen
                              Nun schneiden wir ein heißes Thema an: Potentialusgleichsschienen ohne Zugklemmen auch mit Metallplatte besser nicht als Verbinder für blitzstrombeaufschlagte Erdungsleiter nutzen!

                              Für die Schiene 1809 hatte ich nach beständigem Nachhaken ein Prüfprotokoll erhalten als ich schon nicht mehr damit gerechnet hatte. Daraus geht hervor, dass die beworbene Klasse H = 100 kA knapp verfehlt wurde. Viel wesentlicher: Die Prüfung beschränkte sich auf die stabilen äußeren Klemmen für Band- und Rundstahl, die Klemmen dazwischen wurden nicht geprüft. 😠

                              Zum Glück sind Direkteinschläge in Gebäude ebenso wie Blitzstromstärken von 100 kA sehr selten. Ab welcher Blizstromstärke leichter zu fixiernde eindrähtige 16 mm² Cu oder schwerer zu fixierende mehrdrähtige Erdungsleiter aus den Klemmen heraus gerissen werden, ist offen. Evtl. ist das noch bei einem Medianblitz mit 25 kA der Fall.

                              Nimm besser nur Schienen mit Zugklemmen wie die OBO 1801. Bei DEHN-Produkten kannst du online selbst einsehen, welche Blitzstromtragfähigkeit die Erdungsleiter aller Art aus Band- oder Rundstahl oder 16 mm² Kupfer haben.

                              Zitat von norbertbaum Beitrag anzeigen
                              Ist das Material für HES und PAS das selbe?
                              Was wäre die alternative von DEHN dafür? Die auch EFH tauglich sind und nicht eine blanke Kupferschiene an der Wand sind?
                              Der Unterschied zwischen der zentralen HES und örtlichen PAS ist ein rein funktionaler und nicht materialabhängig.

                              Aus den Prüfzeugnissen von DEHN ergibt sich, dass Klasse H mit einer Anschlussfahne aus Bandstahl eher zu erzielen ist als mit einer aus Rundstahl. Nur weiß man bei zumeist undokumentierten Fundamenterdern nicht, wie blitzstromtragfähig die nächste Klemme im Beton ist, auch die kann mit 100 kA überfordert sein. Erst seit DIN 18014:2023-06 ist auch bei Gebäuden ohne Blitzschutzssstem Klasse H gefordert. Bis die Forderung nach Blitzstromtragfähigkeit der Verbinder gemäß den Prüfnormen IEC 62561-1 im Bewusstsein des letzten Gebirgselektrikers ankommt, gehen vermutlich noch Jahre vorüber.

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