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    #16
    iGude,

    in der 0185-305-3 gibt es doch gar keine Anforderungen an die elektrische Sicherheit einer PV Anlage?

    Ja das ja leider das Problem. Aber das ist nicht nur bei den Usern hier so, sondern auch bei den Elektro, Solar oder gar Dachdecker Firmen.
    Es hapert am Verständnis der elektrischen Sicherheit.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #17
      Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
      PEN Auftrennung im NAR und nicht im HAK
      Haben hier locker 90% aller alten Immobilien... Nichts unübliches.
      OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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        #18
        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
        in der 0185-305-3 gibt es doch gar keine Anforderungen an die elektrische Sicherheit einer PV Anlage?
        Wer die von dir genannte DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10 auch gelesen hat, kann die diversen eingegrauten Passagen mit Verweis auf DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5 doch nicht übersehen.

        Zitat von DIN VDE 0100-712:2016-10
        712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen


        Die Auswahl und Errichtung von Überspannungs-[(SPDs) in PV-Systemen muss nach DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 5) erfolgen.​
        Das Beiblatt behandelt auch Gebäude ohne LPS und das ist auch nicht der einzige Verweis darauf.

        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
        Ja das ja leider das Problem. Aber das ist nicht nur bei den Usern hier so, sondern auch bei den Elektro, Solar oder gar Dachdecker Firmen.
        Es hapert am Verständnis der elektrischen Sicherheit.
        Kein Wunder, wenn die Schätzung des b.v.s zutrifft, dass nur noch jede 5. EFK mit VNB-Konzession noch vertragstreu ein Normenabo vorweisen kann. Warum der b.v.s daraus den Schluss zieht, dass aus Unkenntnis nur die inzwischen abgelöste DIN 18014:2014-03 keine anerkannte Regel der Technik wäre, kann ich nicht nachvollziehen. Im Publikations-Dschungel zu PV-Anlagen kann man ohne eigene Normenkenntnis nicht unterscheiden welche Autor normkonform publiziert und wer nur seine Privatmeinung ausgibt.

        Dass beim ÖVE völlig andere Anforderungen mit einem an die ÖVE EN 60728-11 angelehnten Querschnitt aus 16 mm² Cu als "Blitzschutz light" aber im Gegensatz zu dieser Norm inkonsequent ohne blitzstromtragfähige Verbinder nach Klasse H = 100 kA gelten, macht das Verständnis auch nicht leichter.

        Das ZVEH Merkblatt für PV-Installateure wurde vom ZVEH zurückgezogen, weil es durch DIN VDE 0100-443 und -534 teilweise überholt ist. Es ist trotzdem noch lesenswert.

        Wenn eine Elektroanlage von einer reinen Verbrauchsanlage zu einer Erzeugeranlage mutiert, ist das nach meiner Normauslegung als Nicht-Starkstromer eine wesentliche Änderung, durch die ein "Bestandsschutz" entfällt und eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst, welche m. E. nicht nur den Einspeiskreis betrifft.
        Zuletzt geändert von Dipol; 28.09.2023, 16:11.

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          #19
          Stell dir mal vor du möchtest dir eine PV aufs Dachen bauen lassen und der Betrieb sagt, kein Problem aber wir müssen dein komplettes Haussanieren 🤣

          Egal ob das formal sogar so ist, dass wäre so praxisfern.
          OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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            #20
            Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
            Egal ob das formal sogar so ist, dass wäre so praxisfern.
            Irgendwann ist halt jede Elektroanlage mal "End of Life"..., und ganz ehrlich die Wahrheit tut manchmal weh.
            Ich hab in den letzten Jahren vermehrt absagen erteilt, ohne Umbau der HV keine PV von uns errichtet wird.



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              #21
              Und genau das macht es so schwierig … es gibt so viele Uraltanlagen die jenseits der 30 Betriebsjahre liegen, auch in frisch sanierten Gebäuden, dass es schon an ein Wunder grenzt das so wenig passiert. Den Klotz „Elektro“ bindet sich irgendwie kaum jemand ans Bein, weil „sieht man net Und’s läuft doch“

              Kompliziert wird das Thema halt dann auch noch mal, wenn nicht nur die EZA „angeflanscht“ wird, sondern alte Zählerschränke und damit ggf. alte UVen ersetzt werden müssen … dann ist der Eingriff in den Bestand schon sehr stark und dann finde ich es auch fraglich nicht alles neu zu machen, sondern das alte in neuem Gewand wieder zu errichten.

              Aber was glaubt ihr, was die Bauherrin mit ihrer 5kWp Anlage gesagt hätte, wenn sie neben einem neuen Zählerschrank und einer neuen UV (war vorher über der Zählerplatte, war nicht mal ein Schrank) noch eine komplett neue Anlage angeboten bekommen hätte …

              traxanos ja, alte Anlagen. Der Zählerschrank ist recht neu, wurde jetzt nach TAB ertüchtigt. Die 5-adrige Zuleitung liegt schon länger da, die PEN Brücke gab es vorher nicht. Trotzdem hat‘s der VNB bemängelt und vehement darauf beharrt den N der Stammleitung im HAK und NAR zu trennen und eine PEN Brücke in den NAR zu bauen

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