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Feststellanlage für T30 Garagentür regelkonform umsetzen

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    #16
    sfJH
    Ich möchte dir mal einen Tipp geben:
    Bitte informiere dich richtig, bevor du hier falsche Inhalte predigst.
    Keine der mir bekannten Bauordnungen kennt den Begriff "Einfamilienhaus" oder etwas ähnliches. Auch wird der Begriff "Gewerbeobjekt" nicht verwendet. Die Aussage, dass es also für ein EFH Erleichterungen gibt, ist schon mal formal falsch.
    Und nur mal so am Rande: Brandschutztechnische Anforderungen könnten z. Bsp auch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen kommen. Hier wäre mal interesannt, was die jeweilige Garagenverordnung sagt.

    Wenn eine T30-RS vorgegeben ist, dann ist diese Tür einzubauen. Egal wie man das Häuschen auch nennen mag.
    Zuletzt geändert von RBender; 12.03.2024, 12:28.

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      #17
      Du hast recht. In der Norm bezüglich der Garagen mit direkter Verbindung zu dem Wohnhaus steht lediglich das es sich um eine selbstschliessende Brandschutztür handeln muss. Früher wurde das meist mit Federbändern gelöst. Die Federn lassen die Tür zuknallen. Dies wird meist nicht gewünscht. Weiter ist später die Norm 18040 eingeführt worden (barrierefreies Bauen) Dort sind unkontrollierte Schliessmittel unzulässig. Das ist meist der Grund warum die Türen mit Türschließer angeboten werden. Bei der 18040 gibt es die -1 und -2 öffentlicher und nichtöffentlicher Bau. In BW muss z.B ein Bau ab 3 Wohneinheiten eine Wohnung barrierefrei sein (LBO). Es ist unerheblich wo du eine Brandschutztür einbaust. Sobald du selbst Änderungen vornimmst erlischt die Zulassung. Ich kann deinen Frust hier verstehen. In meiner letzten Meldung habe ich ja geschrieben was ich in diesem Fall tun würde. Man kann jedoch noch vorsätzlich falsche Ratschläge erteilen, auch wenn dies Laiensicht günstiger erscheint.

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        #18
        Ich glaube zwar nicht, dass in einer aktuellen Garagenverordnung wirklich „Brandschutztür“ steht, aber egal. In Verbindung mit dem Begriff „selbstschließend“ ist eigentlich alles nötige gesagt. Wir reden hier von einem geprüften System.
        In Anbetracht der Tatsache, dass für die raumabschliessenden Wände F30 gefordert wird, ergibt sich die Notwendigkeit zum Einbau einer T30-RS.
        DH -> für den Einbau braucht man eine Zulassung und eine Fachkraft, die den Einbau vom Hersteller (Eigentümer der Zulassung) auch einbauen darf. Am Ende bekommt man die Zulassung mit einer entsprechenden Übereinstimmungserklärung ausgehändigt.
        Und an solchen Türen wird nicht rumgefummelt.
        Und bitte nicht die regelmäßigen Wartungen vergessen. Steht alles in der Zulassung!
        Mehr braucht man dazu nicht sagen.

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          #19
          Zitat von RBender Beitrag anzeigen
          Am Ende bekommt man die Zulassung mit einer entsprechenden Übereinstimmungserklärung ausgehändigt.
          Die man so aufbewahrt, dass sie im Fehlerfall der Tür garantiert zerstört wird. Ich kenne kein Mehrparteienhaus mit mehreren Eigentümern, wo nach einigen Jahren solche Unterlagen überhaupt noch auffindbar sind.

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            #20
            Zitat von ;n1941793
            Leute. Es geht um ein EIGENHEIM! Nicht um ein Gewerbeobjekt! Bitte auf dem Teppich bleiben.
            Es ist völlig unerheblich, ob die Tür in einem Eigenheim, einem Gewerbeobjekt oder in die aus Holz bestehende Gartenlaube eingebaut wird.
            Ganz oben über allen Beiträgen steht ein Satz mit einem wichtigen Wort: „Feststellanlage für T30 Garagentür regelkonform umsetzen“.

            Das war die Fragestellung des Threaderstellers, der genau für das regelkonforme eine Antwort sucht.
            Ob das jetzt sinnbefreit ist, spielt doch überhaupt keine Rolle…

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              #21
              Zitat von tobiasr Beitrag anzeigen
              Die man so aufbewahrt, dass sie im Fehlerfall der Tür garantiert zerstört wird. Ich kenne kein Mehrparteienhaus mit mehreren Eigentümern, wo nach einigen Jahren solche Unterlagen überhaupt noch auffindbar sind.
              Und was willst du uns damit sagen? Das man sich rausreden kann? Naja. Ich habe jetzt schon mehrfach eine Zulassung bei verschiedenen Türenherstellern abgefragt. Die wußten sehr genau wer, wo, welche Tür verbaut hat. Hier und da war es sogar kein Problem über den Fachhandwerker eine Kopie der Übereinstimmungserklärung vom Einbau zu bekommen. Die dauerhafte Doku-Bereitschaft der guten Fachhandwerker nimmt zu. Ich denke hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

              Es kann natürlich sein, dass es wie von dir beschieben chaotische Bauherrschaften gibt. Dem Gesetzgeber ist das Verhalten wohl auch aufgefallen und deshalb wurde z.Bsp auch schon in der MBO der § 57 Bauherr entsprechend verschärft:
              "Dem Bauherrn obliegen außerdem die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise. Er hat die zur Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten bereitzuhalten.​"

              Und ich denke wir können uns alle denken, was passiert, wenn es mal wirklich zu einem Schadensereignis kommt. Ich denke da mal an die Staatsanwaltschaft und vorallem an Versicherungen.
              Zuletzt geändert von RBender; 13.03.2024, 09:28.

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                #22
                Nachdem ich einige Türen von sog. Fachhandwerkern eingebaut gesehen habe, baue ich meine Türen lieber selber ein. Was selbst (oder gerade) große Firmen, die auf den Einbau von Brandschutztüren ausgerichtet sind, alles falsch machen. Habe selber ein Projekt mit ~30 Brandschutztüren durch unterschiedliche Firmen (da mehrere Bauabschnitte) begleitet.

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                  #23
                  Viel Glück dabei!
                  Mal so nebenbei - wenn ich eine fehlerhaft verbaute Tür sehe, dann lasse ich das korregieren. Das führt nicht selten dazu, dass die verbaute Tür demontiert und entsorgt wird. Spätestens nach der 2. fehlerhaften Tür läuft der weitere EInbau in der Regel problemlos ab.

                  Einziges Problem. Man muss halt da sein, wenn die Türen eingebaut werden. Aber das wird ja wohl möglich sein!

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                    #24
                    Ich hätte nicht erwartet, dass die Frage soviel kontroverse Diskussionen auslöst. Danke Für Eure Beteiligung! Da mich das Thema jetzt doch interessiert, habe ich nochmal die vertiefte Google-Suche angeworfen, und natürlich keine kugelsichere Antwort gefunden, mir aber doch ein paar Dinge zusammenreimen können:
                    Da Architekten ein einwandfreies und regelkonformes Werk schulden werden diese sicher keine vorschriftenwidrige Planung und Umsetzung abliefern, weil sie sonst in der Haftung stehen. Also entweder man beauftragt eine Tür ohne Festsstellung oder eine mit, die muss dann aber den entsprechenden Vorschriften entsprechen, mit dem dazugehörigem Preisschild.
                    Wenn man jetzt im Eigenheimbereich nach der Bauabnahme und dem Einzug etwas an der Tür ändert, kriegt das erstmal keiner mit, da es hier eine regelmäßigen Prüfungen wie im Gewerbebereich gibt. Und solange kein Schadensereignis eintritt, interessiert sich dafür auch erstmal keiner.
                    Sollte aber eine Schadenereignis eintreten, a.k.a Brand, und die Bastellösung (Feuermelder ohne Zertifizierung etc.) funktioniert, wird es wohl auch hier keine Nachwirkungen haben. Die treten mutmaßlich erst ein, wenn eine Brandschutztechnik hätte funktionieren müssen, es aber nicht tat.
                    Das händische Verkeilen von Brand/Rauchschutztüren wird wohl regelmäßig von Seiten der Versicherung als Grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Damit kann die Schadenregulierung abgelehnt oder verringert werden.
                    Was ist jetzt eine nicht funktionierende Bastellösung? Deren Intention ist ja nicht das offenhalten der Tür wie bei der Verkeilung, sondern das Schließen im Brandfall. Hat halt nicht funktioniert. Bauchgefühlmäßig ist das eher die Kategorie Rauchmelder älter als 10 Jahre und nicht ausgewechselt oder so, also Fahrlässigkeit, ohne "Grob".
                    Wenn ich die Versicherung wäre und die Schadensumme hoch würde ich es aber wohl drauf ankommen lassen und das gerichtlich feststellen.
                    Strafrechtlich ist das übrigens noch eine ganz andere Nummer, sollten bei dem Brand nämlich Personen zu schaden kommen, ist man da ganz schnell bei fahrlässiger Körperverletzung oder schlimmeren dabei.
                    Fazit für mich: Entweder ich mache es richtig oder lasse es sein. Muss jeder für sich selbst wissen.

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