Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Potentialausgleich Gewächshaus

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Potentialausgleich Gewächshaus

    Wir planen gerade die Aufstellung eines Gewächshaus im Garten. Für Licht und ggfs. automatische Bewässerung soll das Gewächshaus mit Strom versorgt werden.

    Das Haus besteht aus Aluminium-Profilen mit Hohlkammerplatten und wird mit einer Unterkonstruktion aus Metall verschraubt, die mit sechs Punktfundamenten in der Erde fixiert wird.

    Ist es notwendig oder sinnvoll das Gewächshaus mit dem Potentialausgleich zu verbinden, oder ist durch die Punktfundamente bereits genügend Erdkontakt vorhanden?

    #2
    Wie groß ist das Gewächshaus? Steht es oder ihr in exponierter Lage. Würde jetzt erstmal pauschal sagen ist nicht erforderlich…

    Kommentar


      #3
      Es ist 5m2 groß und steht 7 Meter vom Wohnhaus entfernt. Ich dachte jetzt aber auch weniger an Blitzschutz, sondern an die Möglichkeit, dass ein Leitungsfehler die Aluprofile unter Spannung setzen. Intuitiv würde ich aber auch schätzen, dass der Erdkontakt ausreicht um in so einem Fall den FI auszulösen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
        Wie groß ist das Gewächshaus? Steht es oder ihr in exponierter Lage.
        Anders ausgedrückt: Gilt das Gewächshaus nach LBO als Gebäude? Baurechtlich dürfte weder für das Wohnhaus und unbhängig von der Größe auch für das Gewächshaus kein Blitzschutzsystem gefordert sein und das Wohnhaus dürfte auch exponierter sein.

        Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
        Würde jetzt erstmal pauschal sagen ist nicht erforderlich…
        Auf welchen Normen basiert diese Aussage?

        Gilt das auch wenn die Alu-Profile mit den Punktfundamenten leltend verbunden sind und nach Altdefinition als fremde leitfähige Teile gelten?

        Kommentar


          #5
          Wenn ich mir das Gewächshaus so manch eines Nachbarn anschaue, weiß ich nicht was exponierter ist…., Wohnhaus oder Gewächshaus.

          Aber bitte kläre uns auf, und widerlege bitte gerne meine pauschalen Aussagen.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
            Wenn ich mir das Gewächshaus so manch eines Nachbarn anschaue, weiß ich nicht was exponierter ist…., Wohnhaus oder Gewächshaus.
            Als mit den Normen für Antennensicherheit verwurzelter RFT bin ich ebenso wie als Blitzschutzfachkraft bekennender Erdungsfanatiker. Aber wo baurechtlich kein Blitzschutzsystem gefordert ist es völlig egal wie exponiert die Lage ist und Cybso hat auch nicht vor ein Blitzschutzsystem zu installieren.

            Die Blitzdichte in Osnabrück lag 2023 mit 47 Einschlägen auf 119,52 km² = 0,39 Erdblitzen/km² noch unter dem Schnitt der Blitzdichte in NS mit 0,58 Einschlägen/km² oder den 0,89 Erdblitze/km² in Deutschland. Selbst eine höhere Blitzdichte macht eine aufwändige Risikoanalyse nach IEC 62305-2 für ein 5 m² kleines Gewächshaus auch dann nicht verhältnismäßiger, falls es sich nach dem Blitzkugelverfahren außerhalb des passiven Schutzes des Wohnhauses befinden sollte.

            Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
            Aber bitte kläre uns auf, und widerlege bitte gerne meine pauschalen Aussagen.
            SCHMUNZEL: Na wenn du meinst, dass du dich so aus der Begründung mogeln kannst, will ich mal so tun als wäre ich beweispflichtig.

            Ob das Gewächshaus in Osnabrück als Gebäude gilt und somit eine Erdungsanlage nach DIN 18014:2023-06 fällig ist, muss der Bauherr klären. Unabhängig davon ist für die Elektroleitungen Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und -534 Pflicht.

            Hinsichtlich der mit Punktfundamenten verbundenen Konstruktionsteile ist DIN VDE 0100-410, Absatz 411.3.1.2, eindeutig. Den Absatz zu zitieren, überlasse ich dir.
            Zuletzt geändert von Dipol; 28.03.2024, 12:24. Grund: Satz zu Blitzdichte editiert

            Kommentar

            Lädt...
            X