Mal eine Frage an die Elektroinstallateure:
Ab dem 01.04 gibt es (zumindest im Netz vom Bayernwerk) eine neue TAB.
Bis jetzt benötigte man ja bei einer Zählerkaskade (Haushaltstarif + Wärmepumpentarif) einen Zählerplatz für ein Rundsteuergerät.
Angeblich soll dieses nun nicht mehr nötig sein -> stimmt das? (der Bayernwerksmitarbeiter war sich da auch noch nicht ganz sicher, meinte dies aber so)
Laut §14a müssen gewisse Verbraucher größer gleich 4,2kW Leistung ja in ihrer Leistung reduziert werden können.
Für mein Verständnis:
Wie erfolgt diese Reduzierung?
Also woher kommt hier das Signal für eine anstehende Reduzierung die dann vermutlich ein lokales Steuergerät umsetzt?
Dachte immer hierfür könnte auch das Rundsteuergerät notwendig sein (also wie dieses früher z.B. Nachtspeicherheizungen freigegeben hat)
Folgendes habe ich hierzu gefunden:
vor 01.04:
ab 01.04:
Aber was ist jetzt ein "iMSys" und eine "Steuerbox"?
Ab dem 01.04 gibt es (zumindest im Netz vom Bayernwerk) eine neue TAB.
Bis jetzt benötigte man ja bei einer Zählerkaskade (Haushaltstarif + Wärmepumpentarif) einen Zählerplatz für ein Rundsteuergerät.
Angeblich soll dieses nun nicht mehr nötig sein -> stimmt das? (der Bayernwerksmitarbeiter war sich da auch noch nicht ganz sicher, meinte dies aber so)
Laut §14a müssen gewisse Verbraucher größer gleich 4,2kW Leistung ja in ihrer Leistung reduziert werden können.
Für mein Verständnis:
Wie erfolgt diese Reduzierung?
Also woher kommt hier das Signal für eine anstehende Reduzierung die dann vermutlich ein lokales Steuergerät umsetzt?
Dachte immer hierfür könnte auch das Rundsteuergerät notwendig sein (also wie dieses früher z.B. Nachtspeicherheizungen freigegeben hat)
Folgendes habe ich hierzu gefunden:
vor 01.04:
Als Steuergerät wird derzeit ein Funkrundsteuerempfän-ger verbaut. Ansteuerung von mehreren Anlagen in ei-nem Netz über Funk. Jedoch i.d.R. keine Ansteuerung der einzelnen steuVE im Netz. Keine verbleibende Mindest-bezugsleistung.
Steuerung über iMSys + Steuerbox anhand vorgegebe-ner Leistungswerte am Netzanschlusspunkt (netzwirksa-mer Leistungsbezug). Die Mindestbezugsleistung der steuVE beträgt netzseitig 4,2 kW, soweit anlagenseitig möglich (ansonsten der anlagentechnisch nächst niedri-gere Leistungswert, z.B. 0 kW). Mehrere steuVE werden unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors saldiert. Verrechnung mit vorhandener Erzeugungsan-lage möglich.
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