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§14a; neue TAB ab 01.April; Rundsteuergerät notwendig?

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    §14a; neue TAB ab 01.April; Rundsteuergerät notwendig?

    Mal eine Frage an die Elektroinstallateure:
    Ab dem 01.04 gibt es (zumindest im Netz vom Bayernwerk) eine neue TAB.
    Bis jetzt benötigte man ja bei einer Zählerkaskade (Haushaltstarif + Wärmepumpentarif) einen Zählerplatz für ein Rundsteuergerät.
    Angeblich soll dieses nun nicht mehr nötig sein -> stimmt das? (der Bayernwerksmitarbeiter war sich da auch noch nicht ganz sicher, meinte dies aber so)

    Laut §14a müssen gewisse Verbraucher größer gleich 4,2kW Leistung ja in ihrer Leistung reduziert werden können.
    Für mein Verständnis:
    Wie erfolgt diese Reduzierung?
    Also woher kommt hier das Signal für eine anstehende Reduzierung die dann vermutlich ein lokales Steuergerät umsetzt?
    Dachte immer hierfür könnte auch das Rundsteuergerät notwendig sein (also wie dieses früher z.B. Nachtspeicherheizungen freigegeben hat)

    Folgendes habe ich hierzu gefunden:
    vor 01.04:
    Als Steuergerät wird derzeit ein Funkrundsteuerempfän-ger verbaut. Ansteuerung von mehreren Anlagen in ei-nem Netz über Funk. Jedoch i.d.R. keine Ansteuerung der einzelnen steuVE im Netz. Keine verbleibende Mindest-bezugsleistung.
    ab 01.04:
    Steuerung über iMSys + Steuerbox anhand vorgegebe-ner Leistungswerte am Netzanschlusspunkt (netzwirksa-mer Leistungsbezug). Die Mindestbezugsleistung der steuVE beträgt netzseitig 4,2 kW, soweit anlagenseitig möglich (ansonsten der anlagentechnisch nächst niedri-gere Leistungswert, z.B. 0 kW). Mehrere steuVE werden unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors saldiert. Verrechnung mit vorhandener Erzeugungsan-lage möglich.
    Aber was ist jetzt ein "iMSys" und eine "Steuerbox"?
    Zuletzt geändert von LostWolf; 04.04.2024, 10:59.

    #2
    iMSys sind die intelligenten Messysteme also die Stromzähler die direkt Ihre Messwerte zum EVU funken. Dafür haben die entweder angebaut oder eine extra Box ein Smartmeter Gateway. (dafür musste man immer diesen APZ Platz im Zählerschrank vorhalten). Viele dieser schlauen Zähler haben das aber integriert (meist eine SIM-Karte mit der sie dann nach Hause telefonieren).

    Deine §14a Verbraucher bekommen dann halt auch noch einen Kommunikationskanal an das GW und können sich dann drosseln.

    Aber da haben noch nicht viele Hersteller die passende HW, insofern erstmal einbauen bzw. warten bis man solche Zähler bekommt und bis dahin ungedrosselten Verbrauch genießen.

    Rundsteuersignale sind dann hoffentlich bei Zeiten obsolet, damit man wieder flackerfrei LED-Lampen nutzen kann.
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    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

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      #3
      Danke für die Antwort
      Dann brauche ich ja keinen Platz mehr für ein Rundsteuergerät vorzusehen (wie es hager ja in zPlan noch vorschlägt).

      Wie sieht es da jetzt eigentlich mit den Tarifen für §14a aus?
      Aktuell bekomme ich ja Tarife für Haushaltsstrom, Wärmepumpenstrom und E-Auto-Ladestrom. Würde also drei Zähler benötigen.
      Ist es hier schon möglich das auch mit nur zwei Zählern (würde dann WP und E-Auto kombinieren) umzusetzen?
      Den Rabatt gibt es ja weil eben diese Geräte "gedrosselt" werden können; was ja WP und E-Auto gleichzeitig betrifft.

      Dürfen eigentlich zwei Zähler nebeneinander in ein Feld (hier Feld 2)?
      (Abgesichert insgesamt über einen 50A SLS)

      image.png
      Zuletzt geändert von LostWolf; 04.04.2024, 11:43.

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        #4
        Wenn Dein Versorger die schmalen eHZ anbietet, dann gehen da auch zwei in ein Feld, bei den Drei-Punkt aufnahmen gehen halt nur einer.

        Wobei ich mal wo gelesen habe das die eHZ nicht mehr das tollste sind, da deren Kontakte nicht für so hohe Lasten geeignet sind wie die Anschlüsse der Dreipunktzähler und man dann wenn da hinter wirklich mal WP und WB ordentlich arbeiten oder eine große PV auf dem Dach ins Netz liefert, Probleme bekommen kann.

        Aber frage mich jetzt nicht ab wieviel gut ausgelastetem SLS das zu viel für die eHZ ist.
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        Albert Einstein

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          #5
          Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
          Wenn Dein Versorger die schmalen eHZ anbietet, dann gehen da auch zwei in ein Feld, bei den Drei-Punkt aufnahmen gehen halt nur einer.

          Wobei ich mal wo gelesen habe das die eHZ nicht mehr das tollste sind, da deren Kontakte nicht für so hohe Lasten geeignet sind wie die Anschlüsse der Dreipunktzähler und man dann wenn da hinter wirklich mal WP und WB ordentlich arbeiten oder eine große PV auf dem Dach ins Netz liefert, Probleme bekommen kann.

          Aber frage mich jetzt nicht ab wieviel gut ausgelastetem SLS das zu viel für die eHZ ist.
          Die eHZ-Felder sind in der Regel mit 10mm² vorverdrahtet, die Leitungen können nicht gewechselt werden da fest verlötet.
          D.h. wenn ein höherer Querschnitt gewünscht ist muss das komplette Feld getauscht werden (>150€).
          Bei Dreipunkt kannst du die Litzen selber ziehen.

          Problem ist nun dass in den TABs der Querschnitt der Zählerverdrahtung vorgegeben ist.
          Bei Betrieb von Dauerlast-Verbrauchern (z.B. WP, Wallbox, PV...) und 50A SLS schreibt das Bayernwerk 16mm² vor, auch wenn 10mm² technisch ausreichend wären.

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            #6
            Der Schrank muss nach aktuell gültiger TAB gebaut werden. Wenn der Netzbetreiber aktuell ein RSG Feld verlangt, kann man versuchen sich einen Aufbau ohne freigeben zu lassen - muss aber nicht klappen. Gleiche gilt für die Feldhöhe, ehz oder 3p und wie viele Zähler pro Platte und so weiter. Ich weis, dass jetzt wieder Leute drauf hauen werden, aber meine Erfahrung ist einfach, dass die VNB einem nicht alles freigeben … auch nicht das, was bei Hager/ABB aus dem Konfigurator kommt oder als fertige Schränke im Katalog steht. Daher empfehle ich immer, den Aufbau vor Bestellung dem VNB zur Freigabe zu geben.

            Bei Par 14 ist es nach meiner Kenntnis so, dass aktuell dafür vorbereitet werden muss und die Ausrüstung dann zu einem späteren Zeitpunkt passiert. Ich hab da was mit 2025 im Kopf. Bei Wallboxen bedeutet das, dass man eine aussuchen sollte die Par 14 fähig ist und die entsprechende Verkabelung vorbereiten. Bedeutet bei manchen Boxen zum Beispiel eine separate Modbus Leitung zusätzlich zu Ethernet zu legen.

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              #7
              Sehe gerade die Zählerfelder mit zwei Zählern nebeneinander sind nur mit 10mm² verdrahtet.
              Bei >35A sind hier also keine zwei Zähler nebeneinander möglich.

              Dann hoffe ich einmal das es in Zukunft kombinierte Tarife für Wärmepumpe und E-Mobilität geben wird.

              Das Bayernwerk möchte das bei steuerbaren Verbrauchern nach §14 eine Datenleitung zwischen AAR und Verbraucher gelegt wird.
              Da frage ich mich doch gleich wie das z.B. mit der Fronius Wallbox (Wattpilot) funktionieren soll, die zwar angeblich §14 konform ist, aber eben nur per WLAN angesprochen werden kann.
              Das sinnvollste wäre doch wenn z.B. der Gira X1 ein Signal vom Bayernwerk bekommen könnte und ich so dann die Verbraucher entsprechend regeln kann.

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                #8
                https://www.fronius.com/de-de/german...g14a-wattpilot

                Vielleicht hier, gibt aber auch ein Webinar vom 12.12.23. Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass das dann über den Fronius Smartmeter läuft.

                Ein X1 wird aber wahrscheinlich nie dafür geeignet sein. Dem fehlts irgendwie an Manipulationssicherheit (und Kabel ziehen zählt nicht)

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                  #9
                  Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
                  Daher empfehle ich immer, den Aufbau vor Bestellung dem VNB zur Freigabe zu geben.
                  Zitat von LostWolf Beitrag anzeigen
                  Da frage ich mich doch gleich wie das z.B. mit der Fronius Wallbox (Wattpilot) funktionieren soll, die zwar angeblich §14 konform ist, aber eben nur per WLAN angesprochen werden kann.
                  Zusätzlich aber bitte auch immer gleich eine Beschwerde an die BNetzA, wenn mehr als erlaubt vorgeschrieben wird. Ich habe zum Beispiel gerade so einen Fall, wo Bayernwerk erst nach Intervention der BNerzA eingesehen hat, dass sie nicht generell für eine WP einen eigenen Zähler verlangen können. Und wo die sowieso schon strenge SWM problemlos einen Hausanschluss montiert, meint Bayernwerk der Biegeradius ist nicht eingehalten und beschlagnahmt eine zusätzliche Wand. Biegen sich Elektroleitungen im Münchner Umland anders als in München?!

                  Bayernwerk darf auch nicht vorschreiben, wie die Steuerung erfolgt. Das geht über WLAN genauso!

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                    #10
                    BlackDevil
                    Das Webinar habe ich schon gefunden.
                    Scheinbar gibt es aber keine Möglichkeit das in einer Aufzeichnung nochmals aufzurufen.
                    Habe aber mal Fronius deswegen angeschrieben.

                    livingpure
                    Mir wurde nur gesagt der Biegeradius ist einzuhalten...
                    Also muss ich das erstmal selbst herausfinden...
                    Mein Problem ist aber auch, dass ich nach hinten nur 119cm habe und nicht die geforderten 120cm...
                    ​​​​​Also muss der Zählerplatz jetzt genau in der Flucht der Türe sein... *ahhhh*
                    ​​​​​​

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                      #11
                      Zitat von LostWolf Beitrag anzeigen
                      Sehe gerade die Zählerfelder mit zwei Zählern nebeneinander sind nur mit 10mm² verdrahtet.
                      Bei >35A sind hier also keine zwei Zähler nebeneinander möglich.
                      Schau mal da. Die Kassetten gibt es auch mit 16mm². Rechne dir aber mal zur sicherheit durch ob sich die Kaskade überhaupt lohnt, wenn PV am Dach (optimaler weise rand voll) ist.

                      Bei mir lohnt es sich z.B. nicht mehr, da der Restbezug und Differenz zu gering ist zur zusätzlichen Grundgebühr. Deshalb fliegt der 2. Zähler jetzt bei mir raus und wird nicht auf Kaskade umgebaut.

                      https://hager.com/de/katalog/zaehlerplatzsysteme/zaehlerplatz-innenausbausystem/ehz-zubehoer?itemento_prod_mr_store_view_de_products_f ilter%5BrefinementList%5D%5BAT_MarketingNodeNameSy sFunc%5D%5B0%5D=eHz-Anschlusskassette%20und%20-Adapter&itemento_prod_mr_store_view_de_products_fi lter%5BrefinementList%5D%5BAT_NumberPoles%5D%5B0%5 D=5

                      Und für §14a braucht man auch nicht zwingend einen extra Zähler​ im pauschalen Modell.

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                        #12
                        Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
                        dass die VNB einem nicht alles freigeben … auch nicht das, was bei Hager/ABB aus dem Konfigurator kommt oder als fertige Schränke im Katalog steht. Daher empfehle ich immer, den Aufbau vor Bestellung dem VNB zur Freigabe zu geben.
                        Vom Prinzip her völliger Unfug.

                        Der Netzbetreiber hat über die TAB seit Einführung der VDE AR-N 4100 (in 2019) keine Handhabe mehr, technische Vorgaben im Sinne der „alten“ TAB zu machen. Was noch veränderbar ist, sind die administrativen Dinge.

                        Hier bringt es die DE (https://www.elektro.net/107380/tab-ula-rasa/) auf den Punkt:
                        Die neue Anwendungsregel tritt nämlich an die Stelle der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber.

                        Doch klar ist: Technisch verbindlich ist ausnahmslos die VDE-AR-N 4100. Diesen Vorrang von VDE-Anwendungsregeln gegenüber den TAB bei technischen Fragestellungen hatte der Bundes­gerichtshof bereits 2015 in einem Urteil bestätigt.
                        Bei halbindirekter Wandlermessung in der Niederspannung würde ich da den Netzbetreiber mit ins Boot holen; schon alleine wegen der Klemmen der Zählerwechselplatte - aber nicht bei haushaltsüblichen Bezugs- oder Einspeiseanlagen.

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                          #13
                          Zitat von LJay Beitrag anzeigen
                          Problem ist nun dass in den TABs der Querschnitt der Zählerverdrahtung vorgegeben ist.
                          Bei Betrieb von Dauerlast-Verbrauchern (z.B. WP, Wallbox, PV...) und 50A SLS schreibt das Bayernwerk 16mm² vor, auch wenn 10mm² technisch ausreichend wären.
                          Auch das schreibt nicht das Bayernwerk vor, sondern auch die VDE AR-N 4100; und zwar im Kapitel 7.3.1.
                          Der technische Hintergrund ist der, das 10qmm nicht ausreicht, da die Wärmeentwicklung bei Dauerstrombelastung mit 35A die Einzeladern so erwärmen, dass bei normalen Umgebungstemperaturen im geschlossenen Schrank hinter geschlossenen Abdeckungen der Felder Grenztemperaturen überschritten werden, die zu Störungen führen können (Fehlauslösungen von LS und Schmelzsicherungen).

                          Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
                          Wobei ich mal wo gelesen habe das die eHZ nicht mehr das tollste sind, da deren Kontakte nicht für so hohe Lasten geeignet sind wie die Anschlüsse der Dreipunktzähler und man dann wenn da hinter wirklich mal WP und WB ordentlich arbeiten oder eine große PV auf dem Dach ins Netz liefert, Probleme bekommen kann.
                          Das Problem besteht auch bei der Dreipunktbefestigung. Das schwache Punkt ist nicht der Zähler, das Problem ist die Verdrahtung, die bei Dauerlast warm wird.
                          Daher unterscheidet die 4100 auch nicht nach der Belastungsvariante für 3-Punkt-Befestigungen und eHz; sondern bei 10mm² und Dauerlast gilt die Begrenzung auf 35A grundsätzlich - unabhängig der Montage- und Befestigungsart (steht ebenfalls im o.a. Kapitel).

                          Beispiel: in einem normalen Zählerfeld hast du pro Ader ca. 1,5 Meter Länge.
                          1,5 Meter Kupfer hat bei einer Umgebungstemperatur von 20 Grad und 10mm² Querschnitt einen Widerstand von 2,565 mOhm.
                          Rechnest du da jetzt die Verlustleistung heraus kommt bei P=I² x R ; also 35A² x 0,002565 Ohm eine Verlustleistung von 3,14 Watt raus.
                          Da du grundsätzlich Leistungen über 4,6kW nicht einphasig betreiben darfst, hast du zwangsläufig einen dreiphasigen (Drehstrom) Aufbau mit 3 x 3,14 Watt = 9,43 Watt.

                          Nun ist das aber ja nicht alles, was Wärme erzeugt.
                          Alleine der SLS-Schalter mit 35A hat eine Verlustleistung (laut Datenblatt Eaton (fand ich grade auf die schnelle) von 6,9 Watt.​

                          Im Übrigen, der eHz hat nur 0,2 Watt Verlustleistung je Spannungspfad und trägt überhaupt nicht zur Erwärmung bei; der Strompfad ist ganz zu vernachlässigen (Quelle: Datenblatt Hager eHz363)

                          Nun überlege mal, was die 15 Watt innerhalb dieses rund 0,06m³ großen Raumes von einem Zählerplatz mit rundherum Kunststoff an Temperaturerhöhung bringen. Da ist noch kein weiteres Feld mit Schmelzsicherungen oder Leitungsschutzschaltern überhaupt betrachtet...

                          Baust du ein doppeltes eHz-Feld mit 2xDauerlast 35A ein (geht ja), bist du schon bei 30 Watt.

                          Wen du drei Felder hast, bist du ganz schnell bei einer 60-75 Watt Glühbirne in einem sehr kleinen Raum...

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                            #14
                            OK um einen 63A SLS, wie er aktuell verbaut ist, adäquat nutzen zu können, muss der Zählerschrank, bei dem alles an PV bei Mir im Haus ankommt und erst dahinter der Strompfad in separaten Schränken per D035A Sicherungslasttrennschalter aufteilt nochmal auf 16mm² aufgerüstet werden.
                            Und wenn wegen das ganze PV die auch nen neuen Zähler setzen, dann da auch darauf hinwirken, den mit 16mm² anzubinden.

                            In diesem Rahmen, wäre es dann sinnvoller, sich als eigene Smartmeter weg von den Ling&Jahnke mit Direktanschluss zu verabschieden und dann auf jene oder besser grundsätzlich Zähler mit Wandlermessung zu wechseln?

                            Zu den L&J direktmessend wird jetzt auch nur notiert im Datenblatt Eigenverbrauch <= 0,6W.

                            Mein Zählerschrank hat, sofern ein extra APZ Platz hart gefordert werden sollte auch ein Platzproblem, wenn eben im AAR des Feldes des Reserve-Zählerplatzes kein eigener Smartmeter oder eine Reihe mit 2 RCBO und 3 SD genutzt werden darf.

                            Das der Schrank kein explizites APZ Feld hat, hat noch niemanden bisher gestört, auch keinem Monteur der mal den HAK umversetzt hatte und auch nicht jenen der da auf den modernen Zähler gewechselt hat. Ich habe bisher soweit nur zwei Reihen Platz gelassen den man mal umbauen könnte.


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                              #15
                              Zitat von ;n1948188
                              OK um einen 63A SLS, wie er aktuell verbaut ist, adäquat nutzen zu können, muss der Zählerschrank, bei dem alles an PV bei Mir im Haus ankommt und erst dahinter der Strompfad in separaten Schränken per D035A Sicherungslasttrennschalter aufteilt nochmal auf 16mm² aufgerüstet werden.
                              Das kommt auf die Anlagengrösse deiner PV-Anlage an.
                              Grundsätzlich kannst du einen 63A SLS in einem Zählerfeld in der Betriebsart „Dauerbetrieb“ gar nicht adäquat betreiben, denn selbst bei 44A Dauerstrom ist bei 16qmm in der Zählerverdrahtung das thermische Ende erreicht.

                              Zitat von ;n1948188
                              Das der Schrank kein explizites APZ Feld hat, hat noch niemanden bisher gestört,
                              Welches Errichterjahr hat denn deine Anlage? Es fordert nämlich niemand ein APZ-Feld nach, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Bestimmungen entsprochen hat.

                              Die PV-Anlage ist (grade bei Überschusseinspeisung) nichts anderes als ein zusätzlicher Stromkreis innerhalb der Anlage des Kunden; nur mit umgekehrter Stromflussrichtung. Nicht mehr und nicht weniger.
                              Ob ich also eine Einspeisung durch PV mit 11kW nachrüste; oder den Bezug um 11kW erhöhe, in dem ich eine mobile Wallbox in die 16A-CEE-Steckdose stecke, ist grundsätzlich egal.
                              Ich produziere mit beiden Varianten eine Dauerlast; die PV „arbeitet“ entgegen dem Netzbezug, die Wallbox bildet einen zusätzlichen Verbraucher.

                              Wenn du folglich einen Zählerschrank aus den 90er-Jahren mit Dreipunktbefestigung, 10qmm Zählerverdrahtung und eine PV-Anlage mit 10kW heute dazukommt, kommt auf die Tragplatte ein BKE-Adapter mit dem RfZ (z.B. https://hager.com/de/katalog/produkt...zm-rfz-5101-st) und dann kann dort der eHZ und nebenan die (eine eventuelle Steuerbox z.B. für einen für Netzbezug fähigen Speicher) eingebaut werden.

                              Wenn es ein Messstellenbetreiber ist, der noch intelligente Messsyteme mit Dreipunktbefestigung anbietet, dann brauchst du gar nichts zu machen. Da kommt die Steuerbox „huckepack“ auf den Zähler. Das sieht dann so aus wie rechts im Bild auf folgender Seite: https://aktiver-emt.de/news/kooperat..._emh-metering/

                              Es gibt folglich für alle Systeme eine Nachrüstmöglichkeit - für intelligente Messysteme wie auch für Steuerboxen

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