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§14a; neue TAB ab 01.April; Rundsteuergerät notwendig?
Was ich bei der ganzen Sache noch nicht so ganz verstanden habe: Bezieht sich eine Begrenzung auf 4,2kW immer auf alle Geräte in einem Haus die unter §14 fallen oder immer nur ein Gerät?
Also muss z.B. WP und WB zusammen maximal 4,2kW verbrauchen oder darf die WP 4,2kW und die WB 4,2kW jeweils verbrauchen?
Du darfst 4,2 kWh WB + 4,2kWh WP + "unlimited" kWh Hausverbrauch als Bezug in diesen "Sperrzeiten" haben. Hast Du noch eine PV aktiv kann der effektive Verbrauch der WB und WP größer sein.l, PV wird also verrechnet.
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"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
Danke
Das ist ja schön, hatte ich auf der L+B auf dem knx-Stand anders verstanden gehabt.
Bei zwei Wallboxen wird dann aber die 4,2kW Grenze für beide zusammen gelten, oder?
Leider können die Fronius Wattpilot-WB nur mit einem Schließerkontakt "gedrosselt" werden, also auf einen fest eingestellten Wert.
Bei der Nibe-WP muss ich mich noch schlau machen.
Wobei auch die Frage ist ob man jemals bei einer EFH WP elektrisch mehr als 4.2kW ziehen würde.
So lange der Tauchsieder nicht läuft kommt man mit 2,4kWh schon sehr weit bei den WP.
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Albert Einstein
Sollte der Heizstab zugeschaltet werden, wird die Leistung wohl größer 4,2kW werden.
Meine Idee wäre dann hier einfach zu der Zeit den Heizstab zu sperren, wenn möglich.
Bei zwei Wallboxen wird dann aber die 4,2kW Grenze für beide zusammen gelten, oder?
Nein, dafür wurde ein Gleichzeitigkeitsfaktor eingeführt. Bei zwei WB ist dieser 0,8, d.h. Du darfst im Falle der Abregelung insgesamt 4,2 kW + 0,8 * 4,2 kW ziehen.
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