Hmmm, du darfst ja prinzipiell einphasig 25A absichern. Es steht nämlich nirgends, dass einphasige Verbraucher mit maximal 20A abgesichert werden müssen.
Was aber unstrittig ist:
Du darfst aber nicht mehr als maximal 4,6kVA einphasig an elektrischer Leistung ziehen.
VDE AR-N 4100 aus April 2019
Knackpunkt ist also die Bemessungsleistung.
Und wenn das Gerät maximal 24,9A ziehen kann (laut Typenschild), sind das 5,7kVA.
Somit dürfte es nicht einphasig angeschlossen werden.
Sollte die Leistungsaufnahme proportional der Anzahl an Innengeräten gesteigert werden und 4,6kVA wegen einer kleineren Menge Inneneinheiten nicht überschritten werden können, ist natürlich auch diese Art der Leistungsbegrenzung legitim.
Was aber unstrittig ist:
Du darfst aber nicht mehr als maximal 4,6kVA einphasig an elektrischer Leistung ziehen.
5.5.1 Symmetrischer Anschluss
Kundenanlagen sind wie folgt an das Niederspannungsnetz anzuschließen:
- alle Geräte, also elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen;
Kundenanlagen sind wie folgt an das Niederspannungsnetz anzuschließen:
- alle Geräte, also elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen;
Knackpunkt ist also die Bemessungsleistung.
Und wenn das Gerät maximal 24,9A ziehen kann (laut Typenschild), sind das 5,7kVA.
Somit dürfte es nicht einphasig angeschlossen werden.
Sollte die Leistungsaufnahme proportional der Anzahl an Innengeräten gesteigert werden und 4,6kVA wegen einer kleineren Menge Inneneinheiten nicht überschritten werden können, ist natürlich auch diese Art der Leistungsbegrenzung legitim.


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