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Absicherung Daikin Klimaanlage

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    #16
    Hmmm, du darfst ja prinzipiell einphasig 25A absichern. Es steht nämlich nirgends, dass einphasige Verbraucher mit maximal 20A abgesichert werden müssen.

    Was aber unstrittig ist:
    Du darfst aber nicht mehr als maximal 4,6kVA einphasig an elektrischer Leistung ziehen.
    5.5.1 Symmetrischer Anschluss
    Kundenanlagen sind wie folgt an das Niederspannungsnetz anzuschließen:
    - alle Geräte, also elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen;
    VDE AR-N 4100 aus April 2019

    Knackpunkt ist also die Bemessungsleistung.
    Und wenn das Gerät maximal 24,9A ziehen kann (laut Typenschild), sind das 5,7kVA.
    Somit dürfte es nicht einphasig angeschlossen werden.

    Sollte die Leistungsaufnahme proportional der Anzahl an Innengeräten gesteigert werden und 4,6kVA wegen einer kleineren Menge Inneneinheiten nicht überschritten werden können, ist natürlich auch diese Art der Leistungsbegrenzung legitim.

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      #17
      Bei meinem Kunden ist ein 1 phasiger FI/LS mit 32A eingebaut.

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        #18
        Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

        Sollte die Leistungsaufnahme proportional der Anzahl an Innengeräten gesteigert werden und 4,6kVA wegen einer kleineren Menge Inneneinheiten nicht überschritten werden können, ist natürlich auch diese Art der Leistungsbegrenzung legitim.

        Danke für Deinen Hinweis. Ist somit auch die 14a EnWG obsoloet oder gilt da das Typenschild?

        Markus

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          #19
          Zitat von KNXMane Beitrag anzeigen
          Ist somit auch die 14a EnWG obsoloet oder gilt da das Typenschild?
          Keine Ahnung. Ich bin mit der VDE großgeworden, nicht mit der BNetzA oder dem EnWG.

          Ich kann meine Einschätzung von fachlicher Seite geben, da ich den Job nun 30 Jahre ausübe und mir vermutlich damit genug Kompetenz angeeignet habe, eine Aussage zu oben genanntem Sachverhalt abzugeben.
          Was Energierechtlich dahinter steht, wird dir vermutlich irgendein Rechtsverdreher - dessen Job das nun mal ist - besser und richtiger beantworten, als ich das aus dem Kaffeesatz lesen müsste.

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            #20
            Ich bin kein ausgebildeter Experte und darf daher sicher blöd fragen :-)

            Ist die Bemessungsleistung nicht als durchschnittliche Leistung über einen längeren Zeitraum definiert?
            Und die wäre bei einem Klimagerät ja sicherlich deutlich unter der Maximalangabe...

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              #21
              Zitat von KNXMane Beitrag anzeigen
              - Außengerät 5MXM90A2V1B9 (25 A abgesichert, wie auf dem Typenschild, ich finde aber auch Angaben mit 32 A und 20 A)
              - Innengeräte: Prefera, 3 x FTXM25A2V1B, 1 x FTXM50A2V1B

              Aus der Kombinationstabelle ergibt sich eine maximal Leistungsaufnahme von 2,75KW. Hatte also auch eine 16A gereicht. Auf einer Händlerseite habe ich bei maximaler Bestückung mit 5 Innengeräten maximal 3,21 kW gefunden. Also selbst da theoretisch 16A ausreichend.
              Moin Markus,
              Bei Daikin ist es ja so das die Innengeräte über das Außengerät versorgt werden. Die Elektrische Leistung der Innengeräte ist zu vernachlässigen. Ich weiß nicht wo du über 3kW für die Innengeräte gelesen hast, aber in den Innegeräten ist nur der Lüftermotor, die Motoren für die Lamellen und ein bisschen Elektronik zu Steuerung und Kommunikation. Der Motor hat max. 100w wenn ich das Richtig im Kopf habe.

              Zum Thema Außengerät. Ich weiß nicht ob es von den kleine Splitgeräten noch 3-Phasen und 1-Phasen Modelle gibt oder ob es die nur noch als 1-Phasen Modelle gibt.
              Dadurch kommt es logischerweise bei gleicher Leistung zu anderen Stromaufnahmen. An das Gerät kannst du max. 5 Innengeräte mit einer Gesamtleistung von 15,6kW obwohl das Ag nur max 9kW Kühlleistug hat. Das hat was mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor usw. zu tun. Es kommt immer sehr auf die Individuelle Situation drauf an zb. wenn du allen Innengeräten immer zur selben zeit 100% der Leistung brauchst, wären in deinem Fall schon 12,5kW würde das Außengerät schon zu klein sein und deswegen immer mit 100% seiner Kühlleistung Laufen.
              Und in einem Solchen fall KANN es passieren das das gerät auch 25A zieht. 25A sind 4,6kW elektrisch entspricht ca. 9kW an kalte Leistung. Pauschal kannst du immer elektrisch x2 rechen um die Kälteleistung zu bekommen.


              Ich hoffe du verstehst es jetzt ein bisschen besser. Was das allerdings für §14a EnBW bedeuten hat kann ich dir nicht sagen.

              Aber als Hinweis: Verwende auf jedenfalls einen RCD Typ B, bei einem Typ A kann es passieren das der im Fehlerfall NICHT Auslöst. Problem ist dabei das viele Elektriker immer sagen "Ich habe da nen Typ A eingebaut, der hält auch." <--- Wald und Wiesen wissen. Problem ist nicht das der Typ A evtl. auslösen könnte sonder das er evtl nicht auslösen könnte.
              Zuletzt geändert von Sunshinemaker; Heute, 22:39.

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                #22
                Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen
                Bei meinem Kunden hat der Elektriker tatsächlich mit 32A abgesichert, obwohl nur 5 Innengeräte a 2,5 kW verbaut sind.
                32A sind bei 230V und Cos phi von 0,8 = 5,9kW elektrisch. entspricht ca. 12kW Kälteleistung
                5x2,5kW/Innengerät = 12,5kW Kälteleistung.
                Passt also erstmal zusammen.

                Bei den Klima bzw. Kälteanlagen oder auch einfach Wärmepumpen ,wird mit der Kälte und Heizleistung gerechnet, NICHT der elektrischen Leistung. Die elektrische Leistung interessiert in der Gleichung einfach nicht.

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                  #23
                  Ich glaub, das Gerät könnte mehr als 5x 2,5 kW Kälteleistung. Ich glaube es sind 15 kW.

                  Es gibt bei Daikin eine Tabelle, wie viel Strom die Anlage mit den unterschiedlichsten Innengeräten zieht.

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