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Omi braucht ne neue Heizung

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    #16
    Zitat von ;n1974074
    Es gibt die Wärmepumpe, einphasig und dreiphasig.
    Beim dreiphasigen ist es auch nicht viel schwerer (ohne Angabe vom cos phi hast du allerdings nur die Scheinleistung):

    U x I x 1,73 = 400V x 6,9A x 1,73 = 4780W
    Also am Ende ist die aufgenommene Leistung ähnlich.

    Der Unterschied besteht nur darin, dass du dann eine symmetrische Leistungsaufnahme über alle drei Phasen hast. Mehr als - ich glaube es sind 4,8kW - sind einphasig nicht zugelassen.

    Es liegt also darin, was du bestellst.
    Drehstrom ist da aber angenehmer. Beispiel Notstrom bzw. Netzersatz: der Fronius 10kW Hybridwechselrichter kann im Inselnetzbetrieb drehstromseitig 10kW abgeben; phaseneinzelbezogen sind das aber nur 3,3kW - folglich 14,3A. Die Drehstrompumpe würde er am laufen halten, die Wechselstrompumpe würde einphasig Überlast produzieren und der Wechselrichter aussteigen.
    Das soll jetzt nur ein plumpes Beispiel sein, um den Unterschied aufzuzeigen.

    Warum gibt es überhaupt das Ding als Wechselströmer?
    Ich hab ehrlich gesagt dazu keine Idee…
    …außer einer: in manchen Gegenden gibt es noch vereinzelt Hausanschlüsse mit lediglich L und PEN. Ist zwar selten, aber über 2 bin ich selbst schon gestolpert. Ich denke aber nicht, dass das der Grund dafür ist…

    Apropos cos phi: wenn das Ding einen Frequenzumrichter hat, dann kann der tatsächlich nahe 1 liegen. Vermutlich fehlt daher die Angabe dazu…

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      #17
      Mit 19,6A einphasig ist das Gerät aber nur haarscharf unter der zulässigen Schieflast (20A).

      Aber in jedem Fall ist man >4,2 kW und damit ist das eine SteuVE. Das ist durchaus kein Nachteil, weil der Anschluss vom VNB nicht verweigert werden darf und man die reduzierten Netzentgelte in Anspruch nehmen kann.

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        #18
        Ich würde auf jeden Fall die dreiphasige Variante bevorzugen.
        Was bedeutet das (die Leistung) denn jetzt für den Aufwand?

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          #19
          Nix anderes als ohnehin erforderlich.
          Meine Einschätzung anhand der Bilder:
          Du benötigst eine Steuerung für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Je nach Zustand der Anlage wäre es sogar unabhängig des Baujahrs sinnig, den Schrank zu erneuern. Denn es wird schwer möglich sein, da noch was hinsichtlich Adaptern einzubauen, damit die Anlage steuerbar werden kann.
          Zudem wirst du in den bestehenden Stromkreisverteiler auch nichts mehr nachrüsten können, da das Ding schlichtweg voll ist.
          Da spielt es keine Rolle, ob da kein einpoliger oder dreipoliger Automat mehr reinpasst - da geht eh nichts mehr. Zumal du auch noch eine Absicherung für den Heizstab brauchst.

          Also neu. Entweder dreipolig oder einpolig. Die Zuleitung(en) wirst du ohnehin ziehen müssen; da ist das dann egal, ob da 5 Adern oder nur 3 (mit dickerem Querschnitt) verlegt werden…

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            #20
            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
            Du benötigst eine Steuerung für die steuerbare Verbrauchseinrichtung

            Genau genommen doch stand jetzt höchstwahrscheinlich noch nicht, da anzunehmen ist, dass sein VNB noch nicht definiert hat, wie genau die Steuerung erfolgt. Wobei sowieso die hausinterne Steuerung dem Nutzer überlassen bleibt, aber auch die externe Kommunikation ist von praktisch keinem VNB schon festgelegt. Meines Wissens soll dazu ein Smart Meter verwendet werden und soweit mir bekannt ist es nicht mehr zulässig dafür RSE einzusetzen, auch wenn einige Elektriker die trotzdem noch auf Verdacht verbauen (und dann ohne Funktion belassen).

            Man kann auch ein einfaches EMS mit Wallboxen einrichten, idR reicht es nur die wallboxen abzuschalten, um die §14a Vorgaben zu erfüllen. (Oder auch nur drosseln, aber da das nie vorkommt, kann man auch die einfachere Komplettabschaltung wählen)

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              #21
              Ich bezweifle, dass irgendein VNB da mitgeht, wenn du mit dem Schrank einen Leistungsmäßig nicht grade vernachlässigbaren Dauerlastverbraucher betreiben willst.
              Dazu kommt die Steuerbarkeit und damit i.d.R. auch die Anforderung des Verteilnetzbetreibers einen aktuellen Zählerschrank mit APZ zu haben.
              Ganz zu schweigen davon, dass du mal mind. Platz für einen FI, einen dreipoligen Automat für die WP und einen dreipoligen Automat für den Heizstab im Verteilfeld benötigen würdest. Und sobald ein Elektriker dort anpackt wird er durch den größeren Eingriff zwangsläufig, wie oben schon von anderen geschrieben, einen FI für die Bestandsstromkreise nachrüsten müssen.

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                #22
                Wenn wir mal davon ausgehen, dass eine Steuerungsmöglichkeit heute noch nicht nötig ist, oder/und per Software später realisiert werden kann:
                Was spricht gegen eine UV für vor den aktuellen Verteiler mit:
                1 FI fürs Haus
                1 LS für die WP

                Übrigens hat die Heizung einen eigenen LS.
                Wenn man also die einphasige Wärmepumpe nehmen würde, könnte man durchaus den LS der Heizung verwenden.

                Zum Thema "abnehmen" ist mir weiterhin nicht klar, ob der VNB da was abnehmen muss...
                ​​​​​

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                  #23
                  Zitat von henfri Beitrag anzeigen
                  Zum Thema "abnehmen" ist mir weiterhin nicht klar, ob der VNB da was abnehmen muss...
                  In den vereinheitlichten TAB für die Niederspannung https://www.bdew.de/media/documents/..._v20230502.pdf vom bdew heißt es:

                  "
                  7.4.2 Änderung
                  Der Errichter ist verantwortlich zu prüfen, ob durch Änderungen in der Kundenanlage eine Anpassung des Zählerplatzes erforderlich wird. Hierbei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Grundsätzlich ist die Gewährleistung des technisch sicheren Betriebs Voraussetzung für die weitere Verwendung eines bestehenden Zählerplatzes nach Änderungen in der Kundenanlage.

                  Unter folgenden Rahmenbedingungen ist in der Regel eine Anpassung erforderlich:​
                  - Änderungen der Betriebsbedingungen z. B. durch [...] Dauerstrombelastung
                  "

                  Eine Wärmepumpe zählt ebenso wie eine PV-Anlage als Dauerstrombelastung, somit hätte meines Erachtens in diesem Falle der VNB was mitzureden.
                  Es kann jedoch auch sein, dass dieser mit seinen eigenen TAB Abweichungen von den Bundesweiten TAB hat, das bezweifle ich jedoch erstmal.

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                    #24
                    Zitat von zeo101 Beitrag anzeigen
                    Eine Wärmepumpe zählt ebenso wie eine PV-Anlage als Dauerstrombelastung
                    Ja, aber 6,9A Nennstrom im Rahmen einer Dauerbelastung überschreiten niemals die normativen Vorgaben aus der VDE AR-4100, die im Kapitel 7.3 „Zählerplätze“ bis 35A Dauerlast keine Änderung vorsehen, da unter 35A (hier 6,9A) nicht mit einer thermisch unzulässigen Erwärmung zu rechnen ist.
                    Diesen Nennstrom kann jede Zählerverdrahtung bis 10qmm dauernd führen.

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                      #25
                      Also gibt es erstmal doch nix, was gegen meinen Vorschlag spricht?
                      (#22)

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