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Dehn Typ 2 Überspannungschutz. Zweiter Anschlusspunkt für Potentialausgleich
Also was mich angeht ich möchte lediglich etwas über den Einbau eines bestimmten Produkts wissen. Das kann ja nur der Hersteller beantworten was er sich bei seinem Produkt gedacht hat, da nützt mir irgendwelches VDE Zeugs erstmal nix...
Die VDE kann natürlich sagen das Produkt ist generell überflüssig aka optional...
da nützt mir irgendwelches VDE Zeugs erstmal nix...
Na doch... ob der Vertreter da sinnvoll oder richtig die VDE auslegt ist schon ein Punkt der wichtig ist.
Und ich arbeite halt für ne Firma... ob unser Chef die VDE usw. auswendig kann bezweifel ich. Meine PV bekomm ich über Firma angemeldet... ob normkonform bezweifel ich allerdings. Ich muß mich selber schlau machen. Aber kapiere mehr mit den Augen als durch lesen.
Laut Gesellenbrief darf ich bis 10 kV... kaum gemacht, würd ich heute auch nicht mehr.
Also was mich angeht ich möchte lediglich etwas über den Einbau eines bestimmten Produkts wissen. Das kann ja nur der Hersteller beantworten was er sich bei seinem Produkt gedacht hat, da nützt mir irgendwelches VDE Zeugs erstmal nix..
Nee, ich als Installateur muss wissen, was ich unter Verwendung der einschlägigen Normen verbauen muss, damit ICH eine normenkonforme Anlage fertigstelle und somit eine Basis eines soliden Werkvertrags zwischen dem Kunden und mir schaffe. Ich als verantwortliche Elektrofachkraft „verantworte“ (steckt im Wort drin) diese Einhaltung der Normen. Denn nur unter Einhaltung selbiger kann ich ein mangelfreies Werk errichten.
Dieses mangelfreie Werk schulde ich nämlich dem Kunden - nicht der Hersteller der Komponenten. Der muss seine Herstellernormen einhalten, damit ich diese Komponenten bedenkenlos verbauen kann.
Warum steht da viel „ICH“? Weil das meine Verantwortung als VEFK ist; und meine Haftpflichtversicherung im Schadenfall aufkommen muss, wenn mal was schiefläuft. Da wird niemals der Hersteller für einspringen. Es sei denn, sein Produkt war mangelhaft und durch mich nicht erkennbar (besichtigen, erproben und messen im Sinne der VDE 0100-600).
Daher: die Entscheidung, was wirklich benötigt wird, kann und wird mir niemals ein Hersteller abnehmen können. Der kann mich zwar in der Produktfindung unterstützen; mehr aber auch nicht.
Sonst lande ich schnell bei einer Wandlermessung für ein beleuchtetes Dixi-Klo…
Von denen, die Normen auch mal gerne so hinbiegen, dass ihre Produkte unbedingt in größerer Stückzahl faktisch verkauft werden müssen, da sonst zur Einhaltung der Norm absolut kein Weg dran vorbeiführt?
Nur um auszuschließen, dass du denen gehörst, die du noch nie gelesene Normen kritisieren: Bitte ein konkretes Beispiel mit einem ZItat einer "hingebogenen" Norm-Passage, welche dich besonders stört und ob du gegen die im Auslegungsverfahren (wie ich das als gelernter Fernsehschrauber gelegentlich gemacht habe), auch Einspruch erhoben hast.
Richtig toll wäre es, wenn du als verantwortliche Elektrofachkraft auch auf die Frage von Hubertus81 normbezogen eingehen und in VDE-AR-N 4100 nachsehen könntest, ob da etwas zu dem zweiten Leiter von SPD 1 bzw. Kombiableitern zur MET/HES drin steht.
Zuletzt geändert von Dipol; 15.03.2025, 15:04.
Grund: VEFK
Bitte ein konkretes Beispiel mit einem ZItat einer "hingebogenen" Norm-Passage
Die besten Beispiel sind immer noch die maximal 6 Leitungsschutzschalter hinter einem RCD, was die Firma mit dem „H“ am Anfang in ihren „Tipps“ so geschickt formuliert hatte, dass viele der Meinung waren, dass das nicht aus der gesondert zu vereinbarenden DIN18015 kommen würde, sondern nunmehr Pflicht sein würde.
Das war der Hager-Tipp 21, wo in großen Lettern auf der ersten Seite steht: „Vorgaben der DIN 18015 sind rechtsverbindlich“. Im Text wurde dann die Passage genannt: „Ist die DIN18015 in der Ausschreibung vorgesehen und wurde sie im Werkvertrag vereinbart…“ Da wurde es dann relativiert.
Wer das Pamphlet nur überflogen hat und nur den Bereich der Technik gelesen hat; der wurde alleine schon durch das Wort „rechtsverbindlich“ im Text falsch geleitet. Es gab immer mal wieder Diskussionen dazu…
Richtig toll wäre es, wenn du als verantwortliche Elektrofachkraft auch auf die Frage von Hubertus81 normbezogen eingehen und in VDE-AR-N 4100 nachsehen könntest, ob da etwas zu dem zweiten Leiter von SPD 1 bzw. Kombiableitern zur MET/HES drin steht.
Ja, ganz einfach (VDE AR-N 4100:11.2.3):
Bei der Errichtung von SPDs Typ 1 im Hauptstromversorgungssystem sind die Erdungsverbindungen der SPDs mit der Haupterdungsschiene/Haupterdungsklemme und mit dem Schutzleiter der Kundenanlage vorzusehen.
Im Anhang „G“ ist das Ganze dann bebildert (aber nur mit „informativ“ gekennzeichnet).
Dort wird
im Hausanschlusskasten einerseits der PEN in PE und N aufgeteilt und andererseits die Verbindung zur Haupterdungsschiene hergestellt und
am SPD in dem Zählerschrank erstens eine Brücke zwischen PE der Verschienung im Schrank und dem SPD gemacht und zum zweiten der PE des SPD mittels separater Verbindung diese wie oben im Zitat mit der HES verbunden wird.
Man hat also 2 Verbindungen zur Erdungsanlage. Einmal vom HAK an der Hauseinführung und einmal vom Zählerschrank der PE-Schiene bzw. dem SPD (je nachdem, wo man den abgreift).
Meine Frage bezog sich ja auf Typ 2 und nicht auf Typ 1
Bayrisches Motto in Hochdeutsch: Schwören könnte ich schon aber wetten möchte ich nicht.
Nachdem sich keiner der Starkstromer traut, biete ich als im bayrisch besetzen Schwaben geborener Beute-Bayer als Wette einen Kasten Bier an, dass niemand ein Regelwerk ausgräbt, nach dem für SPD 2-Ableiter eine zweite Verbindung zur MET/HES gefordert ist.
dann sind wir ja jetzt knapp 24 Stunden und 12 Post später an derselben Stelle die ich gestern schon geschrieben habe…
Das war jetzt die „Trockner-Theorie“: viele Umdrehungen in Höchstdrehzahl produzieren nichts anderes, als heiße Luft… 😆
…und am Ende kommen alle da raus, wo sie reingekommen sind. Der Punkt ist auch da der gleiche…
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