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    Zählerwechsel an neuen Stromanbieter melden

    Hallo,

    praktische Hilfe wird es hier nicht geben, aber vielleicht Erfahrungen?

    Zum 1.9. habe ich den Stromlieferanten gewechselt, von DEW21 zu Octopus Energy.
    Dummerweise kam mein Netzbetreiber DONETZ nach drei Jahren Steckersolarbetrieb auf die Idee meinen digitalen Eirichtungszähler am 27.8. gegen einen Zweirichtungszähler zu tauschen. Nun kann ich ablesen, wieviel Strom ich im Sommer verschenke, Juchu...

    Bis November hat es gedauert, bis die neue Zählernummer an den Schwesterbetrieb DEW21 gemeldet wurde und ich eine Schlussabrechnung bekommen habe.
    Inzwischen habe ich bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde eingereicht, aber die sind völlig mit solchen Themen überlastet...

    Octopus hat die neue Zählernummer immer noch nicht, die haben nach vier Monaten immer noch den Zählerstandf des ausgebauten Gerätes mit dessen Nummer im System.

    Donetz sagt, die Zählernummer steht zum Abruf zur Verfügung, Octopus sagt, sie haben die Nummer nicht vom Netzbetreiber bekommen.

    Gibt es bei Euch ähnliche Erfahrungen und vielleicht sogar eine Lösung?

    Gruß Jürgen

    #2
    Das Spiel habe ich seit 9 Monaten ohne Lösung. Octopus hat seinen eigenen, eingebauten Zähler nicht im System. Obwohl die app mir fleißig Werte anzeigt und überträgt.. Dann habe sie meinen Verbrauch mit dem alten, nicht mehr vorhanden Zähler hoch gerechnet und ich mich beschwert. Seit dem rechnen sie gar nicht mehr ab.
    Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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      #3
      Bei mir hat es 1,5 Jahre gedauert. Du bist also noch voll im Zeitplan.

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        #4
        Passt auch nicht so recht, aber irgendwie ist es schon verwandt: EON lässt uns seit über drei Monaten nicht aus der Grundversorgung heraus. Sie blockieren die Anmeldung des Zählers durch einen neuen Stromlieferanten (hab es schon mit zwei probiert, Netzbetreiber hat bestätigt, dass EON blockt), halten die Kündigungsfristen nicht ein und hier läuft jetzt auch die Eskalation.

        Es ist einfach beknackt und die Bundesnetzagentur ist bisher überhaupt keine Hilfe.

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          #5
          Zitat von hansblafoo Beitrag anzeigen
          EON lässt uns seit über drei Monaten nicht aus der Grundversorgung heraus.
          Gibt es dafür eine gesetzliche Frist? Gut wäre es, den Zählerstand bei Fristablauf zu dokumentieren. Grundpreis und Verbrauch danach zahlt man dann nur noch nach Preisen des neuen Anbieters (vermutlich günstiger). Allerdings muss man, wenn man Rechnungen rechtmäßig kürzt, möglicherweise mit rechtswidrigen Aktionen seitens EON rechnen:
          1. Weitere Abrechnungen nach Grundversorgungspreisen
          2. Wenn man die nur teilweise begleicht -- natürlich mit sauberer Begründung -- unberechtigte Mahnungen.
          3. Möglicherweise ein illegale SCHUFA-Einmeldung, die bei bestrittener Forderung unzulässig ist, aber trotzdem vorkommt.
          4. Gerichtlicher Mahnbescheid. Dem muss man ggf. fristgerecht widersprechen, damit die Forderung nicht vollstreckbar wird.
          5. Klage. Gegen die muss man sich unter Einhaltung von Fristen mit Begründung verteidigen.
          Alles das hab ich schon mal mit der Telekom durch. Ab 2. ist es ein Fall für Anwalt und ggf. Rechtsschutzversicherung, außer man ist Hobbyjurist. Muss natürlich nicht sein, dass EON ähnlich dreist oder unfähig ist wie die Telekom, aber man weiß es halt nicht ...
          Zuletzt geändert von hyman; Gestern, 09:42.

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            #6
            Hallo Jürgen,
            Zitat von Jürgen Beitrag anzeigen
            Donetz sagt, die Zählernummer steht zum Abruf zur Verfügung, Octopus sagt, sie haben die Nummer nicht vom Netzbetreiber bekommen.

            Gibt es bei Euch ähnliche Erfahrungen und vielleicht sogar eine Lösung?
            Erfahrungen keine, aber folgende Gedanken:

            Zuständig für die Übermittlung Deiner Zählerstände an den Stromversorger ist nicht der Netzbetreiber, sondern der Messtellenbetreiber. Das könnte -- muss aber nicht -- auch DONETZ sein. Der Messtellenbetreiber bekommt vom Stromanbieter eine Gebühr für den Messstellenbetrieb. Da der Messstellenbetreiber diese Leistung nicht erbringt, sollte der Stromanbieter ihm die Gebühr dafür nicht zahlen. Da Du die Gebühr für den Messstellenbetrieb nicht direkt zahlst, kannst Du dieses Vorgehen nur bei Deinem Stromanbieter anregen.

            Gleichzeitig kannst Du vorschlagen, dass Du den Zählerstand zum Ende der Abrechnungsperiode über den dafür vorgesehenen Weg meldest. So machen es ja auch Abnehmer, die noch alte (nicht fernauslesbare) Zähler haben. Das geht natürlich nur, wenn Du keinen variablen Stromtarif hast.

            Grüße von Horst
            Zuletzt geändert von hyman; Gestern, 09:40.

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              #7
              Ich hatte mal einen entfernt ähnlichen Fall. Nach Austausch gegen ein IMS kam der Stromlieferant mit den ingesamt 4 Werten, die der Netzbetreiber lieferte nicht klar.

              Ich meldete ihm dann meine abgelesenen Summenwerte (Register 1.8.0) und forderte ihn auf damit abzurechnen. Ich hatte einen Eintarifvertrag.

              Nach dem er auch nach mehrmaliger Aufforderung nach einem halben Jahr und auch nach zwischenzeitiger Kündigung keine Abrechnung gemacht hatte, habe ich die selbst erstellt und ihm als Schlussabrechnung geschickt. Ich erwartete ein hohe dreistellige Rückzahlung, da ich zwischenzeitig die PV auf Eigenverbrauch umgestellt hatte.

              Als dann, auch nach Mahnung, keine Zahlung einging, habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der Lieferant hat dann aus den erhaltenen Werten des Netzbetreibers eine willkürliche Abrechnung zusammengebastelt, nach der ich eine Nachzahlung hätte leisten müssen.

              Darauf hin hat der Anwalt einen Mahnbescheid erwirkt.

              Den Donnerschlag, den es darauf hin in dem Unternehmen gegeben haben muss, hat man wohl im ganzen Bundesgebiet gehört.

              Am gleichen Tag erhielt der Anwalt eine Mail mit der Info, dass alle ausstehenden Zahlungen (meine Rechnung + Anwaltskosten + [nicht geforderte] Verzugszinsen) unverzüglich geleistet würden. Das Geld ging zwei Tage später ein.

              Ich vermute, dass das auf Ebene inkompetenter und sachunkundiger Sachbearbeiter geköchelt wurde, bis die Angelegenheit durch den Mahnbescheid auf höchster Ebene landete. Dort hat man (und das ist auch meine eigene Erfahrung im Berufsleben) höchstes Interesse, solche Fälle schnellstens und ohne viel Aufhebens aus der Welt zu schaffen.
              Es gibt 10 Arten von Menschen: solche die Binärcode verstehen und solche, die ihn nicht verstehen.

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                #8
                Zitat von hyman Beitrag anzeigen
                Gibt es dafür eine gesetzliche Frist? Gut wäre es, den Zählerstand bei Fristablauf zu dokumentieren. Grundpreis und Verbrauch danach zahlt man dann nur noch nach Preisen des neuen Anbieters (vermutlich günstiger). Allerdings muss man, wenn man Rechnungen rechtmäßig kürzt, möglicherweise mit rechtswidrigen Aktionen seitens EON rechnen:
                1. Weitere Abrechnungen nach Grundversorgungspreisen
                2. Wenn man die nur teilweise begleicht -- natürlich mit sauberer Begründung -- unberechtigte Mahnungen.
                3. Möglicherweise ein illegale SCHUFA-Einmeldung, die bei bestrittener Forderung unzulässig ist, aber trotzdem vorkommt.
                4. Gerichtlicher Mahnbescheid. Dem muss man ggf. fristgerecht widersprechen, damit die Forderung nicht vollstreckbar wird.
                5. Klage. Gegen die muss man sich unter Einhaltung von Fristen mit Begründung verteidigen.
                Alles das hab ich schon mal mit der Telekom durch. Ab 2. ist es ein Fall für Anwalt und ggf. Rechtsschutzversicherung, außer man ist Hobbyjurist. Muss natürlich nicht sein, dass EON ähnlich dreist oder unfähig ist wie die Telekom, aber man weiß es halt nicht ...
                Ja, gibt es: § 20 StromGVV - Einzelnorm
                Der Grundversorger MUSS mich innerhalb von zwei Wochen aus der Grundversorgung lassen. Und hier ist auch erklärt, dass sich der neue Lieferant in der Regel um die Kündigung kümmert: Bundesnetzagentur - Lieferantenwechsel

                Mein persönliches Highlight: Selbst in den AGB des EON-Grundversorgungsvertrags steht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ich habe, nachdem ich zum wiederholten Male die EON-Kundenhotline angerufen habe, auf deren Anraten selbst die Grundversorgung am 11.12. gekündigt, da nach deren Aussage der Zähler unmittelbar freigegeben wird (ist natürlich nicht passiert). Der Knaller ist aber, dass die Kündigungsbestätigung von EON auf den 14.12. datiert und in dieser Bestätigung schreibt EON, dass die Kündigung zum 31.01.2026 erfolgt. Sie verstoßen damit nicht nur gegen das Gesetz sondern auch gegen ihre eigenen AGB.

                Ich habe EON erstmal das Lastschriftmandat entzogen und auch Widerspruch gegen die bisherige Rechnung eingelegt. Zudem gehe ich mit einer offiziellen Verbraucherbeschwerde gegen EON vor, die sie innerhalb von 4 Wochen ab Eingang beantworten müssen. Sollte das auch nicht helfen, geht es über ein offizielles Schlichtungsverfahren. Sollte sich EON dann immer noch nicht bewegen, schwanke ich noch, ob ich direkt über die Verbraucherzentrale vorgehe oder per Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalte. Ich warte erstmal bis zum 27.01. ab. Bis dahin muss sich EON melden.

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