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Nachrüstpflicht Fehlerstromschutzschalter

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    Nachrüstpflicht Fehlerstromschutzschalter

    Frage an die Experten die alle Vorschriften auswendig können.

    Ich hab öfter mit Bestandsanlagen zu tun und wenn dann bekommen sie ohne zu fragen FI´s nachgerüstet. Für mich ne Selbstverständlichkeit ohne die direkten VDE runterzubeten.

    Jetzt hab ich nen Bekannten dessen Mutter ein Haus aus den 80ern hat. Ihr Eli meint keine Nachrüstpflicht. Mir war irgendwie das Feuchträume wie Bad Küche müssten?
    Ich sage aus dem Bauch raus doch. Kann mir jemand auf die Schnelle helfen mit den richtigen Normen? larsrosen evtl.?
    Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

    #2
    iGude,

    eine Nachrüstpflicht gibt es nicht.
    Nach 0100-410, 0100-701 gibt es Anforderungen an diverse Situationen die einen RCD fordern.

    Ob diese bei einer Sanierung angewendet werden sollten, hängt vom Umfang der Sanierung ab.
    Manche Hersteller würden hier sagen, sobald der Zählerschrank oder die Sicherung angefasst wird muss die Elektril komplett saniert werden.

    Ich für mein Fall sehe das etwas anderst. Wenn ich den Zählerschrank erneuere verbessere ich die Situation, vorausgesetzt die Schutzmaßnahme von damals bleibt funktionsfähig.
    Wenn natürlich Steckdosen oder Betriebsmittel hinzugefügt werden, sieht das Ganze anders aus.



    Ich sag mal so, wenn das Haus bis auf das Mauerwerk entkernt wird, wäre für mich der Bestandsschutz aufgehoben.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #3
      Gutes Thema

      Nagelt mich bitte nicht mit Paragraphen und Vorschriften fest.

      Eine Zeit lang waren FI für Nassräume (Bad etc) und Steckdosen im Außenbereich erforderlich und mussten nachgerüstet werden.
      Jetzt ist er für alle Bereiche erforderlich.
      Wer einmal an der Anlage ist, sollte mit dem Kunden reden und nachrüsten.

      Die beste Vorschrift nützt natürlich nichts wenn der Kunde nicht will.
      Er muß die Zeche zahlen.
      Oft wird auf "Bestandschutz" hingewiesen.
      Die Kosten können natürlich schnell nach oben steigen, Uralt Verteiler, neuer FI, das passt vom Platzangebot kaum.

      Hatte mehrfach solche Fälle. Die Eigentümer haben nichts unternommen und die gute alte klassische Nullung gelassen.
      Man kann nur an die Betreiber / Eigentümer Appellieren.
      Letztendlich, wer kontrolliert das ganze (E-Check).
      Der Energieversorger hat bei einem Eigentümerwechsel der oben genannten Anlage jedenfalls nichts unternommen

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        #4
        Zitat von waldecker01 Beitrag anzeigen
        Nagelt mich bitte nicht mit Paragraphen und Vorschriften fest.

        Eine Zeit lang waren FI für Nassräume (Bad etc) und Steckdosen im Außenbereich erforderlich und mussten nachgerüstet werden.
        Ja, irgendwie hab ich das halt auch noch im Hinterkopf.

        "Bestandsschutz" ist aber leider auch ein Gummiband der Auslegungen.
        Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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          #5
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Ich sag mal so, wenn das Haus bis auf das Mauerwerk entkernt wird, wäre für mich der Bestandsschutz aufgehoben.
          genau so ist es.

          dabei baue ich ausschließlich nur noch einzel-RCD´s ein, auch wenn es etwas teurer ist.

          Bei dem Bad sollte bereits ein FI eingebaut sein.
          Zuletzt geändert von oezi; Gestern, 21:50.

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            #6
            Bestandsschutz gibt es nicht war mal die Aussage bei einer Normen Apostel Schulung. Sobald an der Anlage etwas Erweitert oder Umgebaut wird, muss diese auf den Stand der Technik angehoben werden.
            Klar bei einem 50er/60er Jahre Bau mit Stegleitung und klassischer Nullung schwierig.
            Aber sind wir mal ehrlich, die Häuser sollten wenn schon Entkernt und Saniert werden. Bei den Häusern aus den jüngeren Jahrgängen sollte schon längst der PE für sich sein und nicht mehr die Klassische Nullung vorliegen. Und da einen RCD rein zu packen ist nicht schwer.

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