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Nachrüstpflicht Fehlerstromschutzschalter

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    Nachrüstpflicht Fehlerstromschutzschalter

    Frage an die Experten die alle Vorschriften auswendig können.

    Ich hab öfter mit Bestandsanlagen zu tun und wenn dann bekommen sie ohne zu fragen FI´s nachgerüstet. Für mich ne Selbstverständlichkeit ohne die direkten VDE runterzubeten.

    Jetzt hab ich nen Bekannten dessen Mutter ein Haus aus den 80ern hat. Ihr Eli meint keine Nachrüstpflicht. Mir war irgendwie das Feuchträume wie Bad Küche müssten?
    Ich sage aus dem Bauch raus doch. Kann mir jemand auf die Schnelle helfen mit den richtigen Normen? larsrosen evtl.?
    Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

    #2
    iGude,

    eine Nachrüstpflicht gibt es nicht.
    Nach 0100-410, 0100-701 gibt es Anforderungen an diverse Situationen die einen RCD fordern.

    Ob diese bei einer Sanierung angewendet werden sollten, hängt vom Umfang der Sanierung ab.
    Manche Hersteller würden hier sagen, sobald der Zählerschrank oder die Sicherung angefasst wird muss die Elektril komplett saniert werden.

    Ich für mein Fall sehe das etwas anderst. Wenn ich den Zählerschrank erneuere verbessere ich die Situation, vorausgesetzt die Schutzmaßnahme von damals bleibt funktionsfähig.
    Wenn natürlich Steckdosen oder Betriebsmittel hinzugefügt werden, sieht das Ganze anders aus.



    Ich sag mal so, wenn das Haus bis auf das Mauerwerk entkernt wird, wäre für mich der Bestandsschutz aufgehoben.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #3
      Gutes Thema

      Nagelt mich bitte nicht mit Paragraphen und Vorschriften fest.

      Eine Zeit lang waren FI für Nassräume (Bad etc) und Steckdosen im Außenbereich erforderlich und mussten nachgerüstet werden.
      Jetzt ist er für alle Bereiche erforderlich.
      Wer einmal an der Anlage ist, sollte mit dem Kunden reden und nachrüsten.

      Die beste Vorschrift nützt natürlich nichts wenn der Kunde nicht will.
      Er muß die Zeche zahlen.
      Oft wird auf "Bestandschutz" hingewiesen.
      Die Kosten können natürlich schnell nach oben steigen, Uralt Verteiler, neuer FI, das passt vom Platzangebot kaum.

      Hatte mehrfach solche Fälle. Die Eigentümer haben nichts unternommen und die gute alte klassische Nullung gelassen.
      Man kann nur an die Betreiber / Eigentümer Appellieren.
      Letztendlich, wer kontrolliert das ganze (E-Check).
      Der Energieversorger hat bei einem Eigentümerwechsel der oben genannten Anlage jedenfalls nichts unternommen

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        #4
        Zitat von waldecker01 Beitrag anzeigen
        Nagelt mich bitte nicht mit Paragraphen und Vorschriften fest.

        Eine Zeit lang waren FI für Nassräume (Bad etc) und Steckdosen im Außenbereich erforderlich und mussten nachgerüstet werden.
        Ja, irgendwie hab ich das halt auch noch im Hinterkopf.

        "Bestandsschutz" ist aber leider auch ein Gummiband der Auslegungen.
        Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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          #5
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Ich sag mal so, wenn das Haus bis auf das Mauerwerk entkernt wird, wäre für mich der Bestandsschutz aufgehoben.
          genau so ist es.

          dabei baue ich ausschließlich nur noch einzel-RCD´s ein, auch wenn es etwas teurer ist.

          Bei dem Bad sollte bereits ein FI eingebaut sein.
          Zuletzt geändert von oezi; Gestern, 21:50.

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            #6
            Bestandsschutz gibt es nicht war mal die Aussage bei einer Normen Apostel Schulung. Sobald an der Anlage etwas Erweitert oder Umgebaut wird, muss diese auf den Stand der Technik angehoben werden.
            Klar bei einem 50er/60er Jahre Bau mit Stegleitung und klassischer Nullung schwierig.
            Aber sind wir mal ehrlich, die Häuser sollten wenn schon Entkernt und Saniert werden. Bei den Häusern aus den jüngeren Jahrgängen sollte schon längst der PE für sich sein und nicht mehr die Klassische Nullung vorliegen. Und da einen RCD rein zu packen ist nicht schwer.

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              #7
              Es gibt nicht den Bestandsschutz als solches.

              Es gibt aber auch keine zwingende Verpflichtung, ohne Anlass etwas nachrüsten zu müssen. Es gilt vielmehr der Grundsatz, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenden Normen entsprochen haben muss. Wenn das so ist, dann gilt dies als Bestand, der so korrekt betrieben werden darf - ohne zeitliche Befristung.

              Wenn die bestehende Anlage geändert wird, greift für die Veränderung natürlich der aktuelle Normenstand. Wie sich das auswirkt, muss im Einzelfall individuell entschieden werden. So wird zum Beispiel der Austausch einer defekten Deckenlampe kaum dazu führen, dass man die klassische Nullung bei zwei Adern dahingehend auflöst, inklusive Verteilung alles neu als TN-S-Netz zu bauen. Ähnlich verhält es sich, wenn man lediglich eine Steckdose tauscht, weil die Abdeckung zerbrochen ist. Das ist am Ende lediglich eine Reparatur, die dazu führt, den Normenstand von „damals“ wieder herzustellen.

              Rüstet man hingegen Steckdosen nach (also man erweitert die Anlage), sind zumindest die neuen Steckdosen mit einem RCD zu schützen. Das kann dann umfangreicher werden…

              Es ist am Ende ein Abwägen, wo der Installateur als Fachkraft in Verbindung mit dem Anlagenbetreiber (Eigentümer) sich abstimmen muss, wie tiefgreifend die Veränderungen sind und in wie weit die Anlage erneuerungsbedürftig ist.

              Eine pauschale Aussage kann dazu nie getroffen werden; denn eine neue Niederspannungsverteilung nach aktuellen Normen nützt auch nichts, wenn abgehend von dieser zweiadrig isolierte Stoffleitungen abgehen und die Steckdosen weiterhin genullt sind.

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                #8
                Wie tsb2001es auf den Punkt brachte - Reparatur erfordert keine Anpassung, wesentliche Änderung indes schon.
                Die VDE ist eine Errichterbestimmung, die Anlage muss die Erfordernisse zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllen - deshalb keine alten Vorschriften entsorgen

                Trotzdem würde ich vertretbare Anpassungen immer empfehlen, zumal ja mit 1TE-Lösungen auch Platzprobleme ggfs. umgangen werden können.
                Gruss
                GLT

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                  #9
                  definiere einfach mal das Wort „wesentliche Änderung“…

                  Wollten unlängst bei einem Kunden mal schnell die neue Küche anschließen. Dann kam der Anruf vom Monteur, was machen wir Chef… nur Wechselstromzähler auf Zählertafel, 3 alte Diazed Schraubautomaten, Stoffleitungen etc.

                  Stoffleitungen rührt bei uns keiner mehr an…

                  Angebot für einmal alles neu ist letzte Woche rausgegangen 🫣

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