Ich habe zwei Fragen zum Thema Erdung, bei denen ich gerne nochmal weitere Meinungen hätte.
Installation als TN-C-S System. Zu beiden Fragen würde mich jeweils interessieren was die Vorschriften sagen und falls diese nicht eindeutig sind, was die beste Praxisempfehlung ist.
1) Unterm Zähler hat es eine Sammelschiene (N, L1, L2, L3, PE), auf dieser sitzt ein Dehnguard Kombiableiter. Die Sammelschienen werden aus dem HAK über ein 5x16 gespeist, sprich Aufteilung des PEN schon im HAK. Im HAK ist der PEN aus der Straße mit einem 1x16 mit der Potentialausgleichsschiene verbunden.
Der Dehnguard hat zusätzlich zu seinen Kontakten für die Sammelschiene noch einen separaten PE Anschluss. Elektriker sagt, das passt schon ohne separaten PE, da ja mit der Sammelschiene verbunden und diese direkt über den PE des 5x16 mit dem HAK und dort mit dem PA verbunden ist.
Nur wozu hat der Kombiableiter dann die zusätzliche PE Klemme? Klar ist es irgendwie einfach nur doppelt, wenn man von der PE Klemme nochmal zum PA geht, das sehe ich schon auch. Also ist eine zusätzliche, separate Leitung vom Kombiableiter zum PA Pflicht oder nicht?
2) In der Garage hat es eine Unterverteilung. Unterhalb dieser UV kommt nochmal ein Anschluss des Fundamenterders raus, an dem eine Potentialausgleichschiene hängt, über die bisher nur die Unterkonstruktion der PV geerdet ist. Jetzt könnte hier noch ganz einfach mit einem kurzen Stück Kabel nochmal der PE der ganzen Anlage zusätzlich geerdet werden. Hilft das oder schadet das? Zum einen sollte der PE doch nur an einer Stelle am Potentialausgleich hängen, damit der Überspannungsschutz die Potentiale aller Leiter nahe beeinander halten kann. Auf der anderen Seite hat es z.B. durch Erdung der Wasserinstallation sowieso solche mehrfachen Verbindungen von PE zu PA, kann also so schlimm nicht sein? Und hilft womöglich bei Überspannungsereignissen den PE niederohmig und mit niedriger Induktivität an den PA anzubinden.
Installation als TN-C-S System. Zu beiden Fragen würde mich jeweils interessieren was die Vorschriften sagen und falls diese nicht eindeutig sind, was die beste Praxisempfehlung ist.
1) Unterm Zähler hat es eine Sammelschiene (N, L1, L2, L3, PE), auf dieser sitzt ein Dehnguard Kombiableiter. Die Sammelschienen werden aus dem HAK über ein 5x16 gespeist, sprich Aufteilung des PEN schon im HAK. Im HAK ist der PEN aus der Straße mit einem 1x16 mit der Potentialausgleichsschiene verbunden.
Der Dehnguard hat zusätzlich zu seinen Kontakten für die Sammelschiene noch einen separaten PE Anschluss. Elektriker sagt, das passt schon ohne separaten PE, da ja mit der Sammelschiene verbunden und diese direkt über den PE des 5x16 mit dem HAK und dort mit dem PA verbunden ist.
Nur wozu hat der Kombiableiter dann die zusätzliche PE Klemme? Klar ist es irgendwie einfach nur doppelt, wenn man von der PE Klemme nochmal zum PA geht, das sehe ich schon auch. Also ist eine zusätzliche, separate Leitung vom Kombiableiter zum PA Pflicht oder nicht?
2) In der Garage hat es eine Unterverteilung. Unterhalb dieser UV kommt nochmal ein Anschluss des Fundamenterders raus, an dem eine Potentialausgleichschiene hängt, über die bisher nur die Unterkonstruktion der PV geerdet ist. Jetzt könnte hier noch ganz einfach mit einem kurzen Stück Kabel nochmal der PE der ganzen Anlage zusätzlich geerdet werden. Hilft das oder schadet das? Zum einen sollte der PE doch nur an einer Stelle am Potentialausgleich hängen, damit der Überspannungsschutz die Potentiale aller Leiter nahe beeinander halten kann. Auf der anderen Seite hat es z.B. durch Erdung der Wasserinstallation sowieso solche mehrfachen Verbindungen von PE zu PA, kann also so schlimm nicht sein? Und hilft womöglich bei Überspannungsereignissen den PE niederohmig und mit niedriger Induktivität an den PA anzubinden.


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