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Blitz- und Überspannungsschutz bei Dachständer

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    [Elektro] Blitz- und Überspannungsschutz bei Dachständer

    Hallo,

    habe hier im Forum das ein- oder andere bzg. Blitz- und Überspannungsschutz gelesen und mir auch mehrfachst die Dehn-Seite angesehen. Nachdem ich jetzt mit Umbau meiner Gebrauchtimmobilie weiter bin und am Wochenende das Gewitter beobachten konnte rückt das Thema Blitz- und Überspannungsschutz bei mir weiter nach vorn.

    Ist-Situation: DHH ohne äußeren/inneren Blitzschutz. Zuleitung erfolgt auf meiner Seite über Dachständer (eine Anfrage beim Netzversorger ergab, das wird wohl auch noch in den nächsten Jahren noch so bleiben). Keine weiteren Stangen bzw. Schüsseln etc. auf dem Dach vorhanden. Die Stromkabel laufen zunächst in den obl. Panzersicherungskasten aus Pertinax und von da mit einer Ltg. zum Zähler bei uns im Keller und mit der zweiten durch die gemeinsame Hauswand in die Nachbarhälfte. In meinem Keller befindet sich neben dem Zählerkasten noch eine HV, die über Dehn abgesichert ist. Ein Kreuz-/Fundamenterder muss noch gesetzt werden.

    Meine Fragen derzeit:
    1. Stellt der Dachständer bzgl. Blitz- und Überspannung eine Sondersituation dar? Wenn ja, wo/wie würde man diesen am besten absichern?
    2. Da DHH - Macht ein Äußerer Blitzschutz Sinn, wenn die "Nachbarhälfte" ungeschützt ist?
    3. Da ich Internet über Kabel nutze habe ich nach einem Feinschutz fürs Kabelmodem (KOAX-Eingangsseite) gesucht, aber lediglich einen für Ethernet (Ausgangsseite) gefunden. Habe ich etwas übersehen oder gibt's dafür noch nichts?
    4. Ist es erlaubt den Kreuzerder auch im Inneren des Gebäudes zu setzen? (Ich möchte ungern durch die bereits isolierte Hauswand ein Loch bohren.)

    So, jetzt bin ich auf Eure Antworten gespannt.

    Gruß
    Franc

    #2
    2. Da DHH - Macht ein Äußerer Blitzschutz Sinn, wenn die "Nachbarhälfte" ungeschützt ist?
    Möchtest du diesen nur für den Blitzschutz des Dachständers installieren? Wenn ja, ist das eigentlich nicht den Thema. Ein Blitzschutz müsste eigentlich in irgendeiner Art und Weise durch das EVU installiert worden sein.
    3. Da ich Internet über Kabel nutze habe ich nach einem Feinschutz fürs Kabelmodem (KOAX-Eingangsseite) gesucht, aber lediglich einen für Ethernet (Ausgangsseite) gefunden. Habe ich etwas übersehen oder gibt's dafür noch nichts?
    DEHNprotector Siehe TV
    4. Ist es erlaubt den Kreuzerder auch im Inneren des Gebäudes zu setzen? (Ich möchte ungern durch die bereits isolierte Hauswand ein Loch bohren.)
    Kein Problem. Besteht aktuell kein Potentialausgleich, oder möchtest du diesen nur verbessern?
    Gruß
    Andreas

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      #3
      Zitat von AndreasK Beitrag anzeigen
      Möchtest du diesen nur für den Blitzschutz des Dachständers installieren?
      Wenn ja, ist das eigentlich nicht den Thema. Ein Blitzschutz müsste eigentlich in irgendeiner Art und Weise durch das EVU installiert worden sein.
      Ja, ich habe an den Blitzschutz nur wegen dem Dachständer gedacht. Soweit ich dass beurteilen kann existiert hier leider keine lokale Schutzoption seitens EVU (Installation ist verm. aus den 50er).

      Zitat von AndreasK Beitrag anzeigen
      DEHNprotector Siehe TV
      Danke, auf TV war ich wegen nur Internet nicht gekommen. Hoffe nur TV passt auch für Breitband-Internet und filtert nicht irgendwas raus?!

      Zitat von AndreasK Beitrag anzeigen
      Kein Problem. Besteht aktuell kein Potentialausgleich, oder möchtest du diesen nur verbessern?
      Wegen Sanierung erfolgt der Umstieg von klassischer Nullung, deshalb derzeit noch kein Potentialausgleich vorhanden.

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        #4
        Zitat von fbirkholz Beitrag anzeigen
        Ja, ich habe an den Blitzschutz nur wegen dem Dachständer gedacht. Soweit ich dass beurteilen kann existiert hier leider keine lokale Schutzoption seitens EVU (Installation ist verm. aus den 50er).
        Ein äußerer Blitzschutz ist im privaten Bereich keine Vorschrift. Nur wenn ein Äußerer Blitzschutz vorhanden ist, muss der Dachständer per Funkenstrecke an diesen angeschlossen werden (DIN VDE 0211). Sonst ist es keine Vorschrift. Wenn noch nicht geschehen, würde ich das ganze mit dem EVU vorher klären.
        Gruß
        Andreas

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          #5
          Danke - das es keine Pflicht zum Dachschutz gibt war mir bekannt.

          Dh. wenn ich es richtig verstehe, um dem Dachständer einen Blitzschutz zu verpassen benötige ich automatisch den normalen äußeren Blitzsschutz für Dach und Regenrinnen..., den Rest (Richtung Ständer) muss das EVU machen? Und wenn ja, bringt ein äußerer Blitzschutz etwas wenn er sich lediglich auf einen Teil eines Doppelhauses beschränkt oder muss der Nachbar mitziehen?

          Wie sieht es bzgl. Überspannungsschutz aus, ergibt sich hier durch den Dachständer eine besonderen Belastung/Gefahr? Oder greifen hier die normalen Schutzmassnahmen bzgl. Grob/Fein-Schutz wie bei einer Erdleitung? Und wer ist für den Überspannungsschutz bis Zähler verantwortlich EVU oder Eigentümer???

          Gruß
          Franc

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            #6
            Leitung zwischen Hausanschluss und Zähler gehört Dir.

            Was den Staberder angeht bin ich mir nicht sicher dass das noch zulässig ist. Zumindest nicht mehr seit 2009.

            Die TAB verweisen auf DIN 18014 und 18015-1 und die fordern entweder einen FUNDAMENTerder oder (bei besonderen Umständen) einen RINGerder AUSSERHALB des Fundaments - jeweils als GESCHLOSSENEN RING. Der Einbau des Erders hat durch eine Elektro- oder Blitzschutz-Fachkraft (oder unter Aufsicht einer solchen Fachkraft) zu erfolgen und ist von dieser zu DOKUMENTIEREN - dafür gibt es ein Formblatt.

            Ausschlusskriterien wie "zu teuer" oder "Garten ist schon fertig" sehen die DINs nicht vor.

            Die Vorschriften wurden 2009 komplett überarbeitet und deutlich verschärft - eben weil in dem Bereich viel geschlampt wurde.

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              #7
              Hallo Markus,

              hab mal - soweit möglich - nach den DINs gegoogelt.
              a) Wenn ich es richtig verstanden habe gelten die Regeln bzgl. Fundamenterder nur für Neubauten und nicht für Bestand?

              b) Die Elektrofachkraft hat mir einen Staberder vorgeschlagen und wird sicher nach Messung etc. dokumentieren. Zumal ich zum Abschluss einen e-check machen lassen werde.

              c) Bzgl. Ringerder/Staberder bin ich mir nicht sicher, was Pflicht ist - ich habe einen Feuchtraumkeller. Geplant ist bei diesem lediglich ein paar Backstein zu entfernen. Ob das nun innerhalb bzw. außerhalb des Fundamentes ist ???

              Hat irgendjemand die betr. DINs vorliegen und kann den ein- oder anderen Punkt bestätigen/klären?

              Gruß
              Franc

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                #8
                Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                Leitung zwischen Hausanschluss und Zähler gehört Dir.
                Richtig und sogar noch ein wenig mehr (ab der letzten Muffe vom Hauptkabel z.B. ab Gehsteig). Nur damit kann man nichts anfangen. Diese Kosten finden sich im Baukostenzuschuß bei der Erschließung.

                Tätsächliches Eigentum beginnt ab (nach dem ..) dem Stromzähler.
                Fachkundige Beratung rate ich über Außendienst z.B. Dehn u.ä. durchzuführen und diese Vorschläge auch umzusetzen.

                Was viele vergessen, die Wetterstation. Diese sollte auch gesichert werden und zwar einmal im KNX-Bereich und bei 24 Volt. Hier würde ich jeweils einen Blitzductor XT von Dehn einsetzen.

                Wer mehr wissen möchte zu diesem Thema im Febr. 2013 "Stammtisch Franken" wird Blitzschitz u.a. groß geschrieben.

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                  #9
                  Zitat von fbirkholz Beitrag anzeigen
                  Dh. wenn ich es richtig verstehe, um dem Dachständer einen Blitzschutz zu verpassen benötige ich automatisch den normalen äußeren Blitzsschutz für Dach und Regenrinnen..., den Rest (Richtung Ständer) muss das EVU machen?
                  Also. In der DIN steht nur, dass, wenn ein Äußerer Blitzschutz vorhanden ist, der Dachständer per Funkenstrecke mit eingebunden werden muss.
                  Da steht nicht, dass alle Häuser, welche per Dachständer versorgt werden, zwingend einen Äußeren Blitzschutz haben müssen. Es ist einfach nur eine zusätzliche Maßnahme, da der Blitzschutz ja schon einmal da ist.
                  Eine Installation eines Äußeren Blitzschutzes nur wegen des Dachständers ist sicherlich nicht notwendig
                  In Deutschland gibt es noch sehr viele Häuser mit Versorgung per Dachständer, und die haben sicherlich zu 99% keinen Äußeren Blitzschutz.
                  Dein Dachständer ist über einen wie auch immer gearteten Blitzschutz per Oberleitung abgesichert. Ich kann es mir nicht anders vorstellen. Kläre es einfach mit deinem EVU.
                  Wenn du natürlich generell dein Haus mit einen Äußeren Blitzschutz absichern möchtest, spricht ja nichts dagegen. Dann aber beide Haushäften. Oder? Brandmauer hin oder her.
                  Gruß
                  Andreas

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                    #10
                    Zitat von AndreasK Beitrag anzeigen
                    Dein Dachständer ist über einen wie auch immer gearteten Blitzschutz per Oberleitung abgesichert. Ich kann es mir nicht anders vorstellen. Kläre es einfach mit deinem EVU.
                    Wenn du natürlich generell dein Haus mit einen Äußeren Blitzschutz absichern möchtest, spricht ja nichts dagegen. Dann aber beide Haushäften. Oder? Brandmauer hin oder her.
                    Das EVU interessiert sich nicht wirklich für Blitzschutz. Die ganzen (Metall-) Masten sind blitzgeschützt und ansonsten passen die auf dass es denen bei einem Einschlag in die Freileitungen nicht in den Trafo oder den Generator durchschlägt.

                    Ich habe auch so einen tollen Dachständer und keinen äusseren Blitzschutz. Nach meinem Hausanschluss der EVU-seitig mit 63 A Bogenschütz abgesichert ist ist das nächste im EVU-Netz eine 250 A-Sicherung - nichts worauf ich mich ausruhen möchte.

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