Zitat von Hausmeister Krause
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die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt. Als erhebliche Belästigung wird z.B. das konzentrierte Eindringen von Immissionen in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn gesehen.
Insofern hätte man in NRW vermutlich eine Handhabe gegen einen Nachbarn, der ständig feuchtes Holz abbrennt.
Aus meiner Sicht wäre es ein guter Ansatz mit einem VOC-Sensor die Immissionsbelastung über einen bestimmten Zeitraum aufzuzeichnen und den Nachbarn anschließend mit der Aufzeichnung der konkreten Immisionsbelastung und dem Hinweis auf das Immissionsschutzgesetz zum Nachdenken anzuregen.
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