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Schleifenimpedanzmessung

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    [Elektro] Schleifenimpedanzmessung

    Hallo liebe Community,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der Schleifenimpedanzmessung.

    Die Durchgängigkeit des Schutzleiters und Isolationsmessung ist erfolgt. Nun folgt die Scheifenimpedanzmessung.

    Diese Messung sagt mir ja aus, ob die vorgeschaltete Überwachungseinrichtung in der vorgegebenen Zeit abschaltet. Herausfindbar durch den Kurzschlussstrom -> Kennlinie des Automaten.

    Nun benötige ich diese Messung allerdings nicht , wenn ein RCD vorrggeschaltet ist. Da kann diese Messung entfallen, allerdings der RCD muss gemessen werden.
    Was ist aber nun, wenn der Kurzschlussstrom an der Stelle zu gering ist, und ein Auslösen des Leitungsschutzschalters nicht mehr gegeben ist? Das kann ich doch erst durch eine Messung oder natürlich durch Berechnung mit aller bekannten Daten nachweisen. Bei Neuinstallation noch okay, aber wie ist das bei einer Wiederholungsprüfung? Wie macht ihr das?

    Danke James10

    #2
    Nun benötige ich diese Messung allerdings nicht , wenn ein RCD vorrggeschaltet ist.
    Messen musst du ohnehin nicht zwingend - du kannst auch rechnen....

    Aber irgendwie musst du schon den Fehlerschutz nachweisen - wenn du als Schutzmaßnahme NULLUNG hast!
    Ein RCD schützt nicht gegen Überlast - also musst du die Schleifenimpedanz beachten/prüfen

    allerdings der RCD muss gemessen werden
    welche Messung meinst du? Die Auslösung des RCD bezieht sich nur auf seine Schutzfunktion = Fehlerstrom

    oder versteh' ich die Fragestellung nicht

    Was ist aber nun, wenn der Kurzschlussstrom an der Stelle zu gering ist, und ein Auslösen des Leitungsschutzschalters nicht mehr gegeben ist?
    Daher: messen und das Ergebnis entsprechend beurteilen - das machen wir auch bei der "Wiederkehrenden" so....
    EPIX
    ...und möge der Saft mit euch sein...
    Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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      #3
      Daher: messen und das Ergebnis entsprechend beurteilen - das machen wir auch bei der "Wiederkehrenden" so....
      Darauf wollte ich hinaus.

      Wie macht ihr anderen es? Lasst ihr die Messung weg und sagt, brauch ich nicht weil es nicht gefordert wird oder messt ihr um die Automatische Abschaltung des Überstromschutzorgans bei Kurzschlussfall nachzuweisen trotzdem? Wie würdert ihr bei einem Kunden argumentieren, der diese Messung für nicht notwendig hält? Die Norm fordert es nicht zwingend, aber zum Brandschutz trotzdem ausführen?

      Gruß
      James10

      Edit: Für den Fall ohne RCD. Wäre es ausreichend bei einer Wiederholungsprüfung die Niederohmigkeit des Schutzleiters in einem Stromkreis ohne RCD nachzuweisen und daduch zu sagen: Dadurch dass die Niederohmigkeit des Schutzleiters nachgewiesen wurde und als niederohmig empfunden eingestuft wurde, kann eine Schleifenimpedanzmessung entfallen?
      Ich denke auch hier sollte eine Schleifenimpedanzmessung durchgeführt werden. Durch verschiedene Klemmstellen des Außenleiters können Übergangswiderstände entstehen und die Impedanz steigern, hinzu kommt der Erdungswiderstand den ich bei einer Durchgängigkeit des Schutzleiters normalerweise nicht nachweise. Wurde überhaupt ein korrekter LS-Automat eingebaut - Kurzschlussstrom,etc.?

      Danke
      James10

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        #4
        Zitat von James10 Beitrag anzeigen
        Nun benötige ich diese Messung allerdings nicht , wenn ein RCD vorrggeschaltet ist. Da kann diese Messung entfallen, allerdings der RCD muss gemessen werden.
        Was ist aber nun, wenn der Kurzschlussstrom an der Stelle zu gering ist.....
        dein Einwand ist richtig.

        Wie kommst Du drauf das man die Schleife nicht messen muss wenn ein Fi verbaut ist?

        Um die Schutzfunktion sicherzustellen/ nachzuweisen musst Du Messen, Rechnen reicht da nicht.

        Gruss Christian

        Kommentar


          #5
          Wie kommst Du drauf das man die Schleife nicht messen muss wenn ein Fi verbaut ist?
          Ich muss sie deshalb nicht messen, da ich die Abschaltbedingung mit RCD(Schleifenimpedanz*Bemessungsdifferenzstrom < U0(aktiver Leiter gegen PE)) im TN-System problemlos mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung erfüllen kann. Das ist der Grund weshalb das Messen der Schleifenimpedanz bei Anwendung einer Fehlerstromschutzeinrichtung entfallen kann.

          Ich verstehe nur noch nicht so ganz, wie man das für den Fehlerfall Kurzschluss, wo der RCD nicht auslöst, versteht. Das hängt ja von der Schleifenimpedanz ab.
          Vereinfacht ausgedrückt:Je geringer die Impedanz, desto schneller löst ein Automat aus.

          Hoffe es ist verständlich

          Gruß
          James10

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            #6
            ok, dass ist dann einzeln betrachtet.

            Dafür prüfst Du dann den Fi.

            Um den Nachweise über die Funktionsfähigkeit der Schutzmassnahme zu führen, musst Du messen. Die Gründe hast Du genannt.
            Weiteres müsste in der 0100-410, 600 stehen.

            Ansonsten gilt zur IBN einer elektrischen Anlage: Besichtigen, Messen, Erproben.

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              #7
              Zitat von James10 Beitrag anzeigen
              Ich verstehe nur noch nicht so ganz, wie man das für den Fehlerfall Kurzschluss, wo der RCD nicht auslöst, versteht. Das hängt ja von der Schleifenimpedanz ab.
              Vereinfacht ausgedrückt:Je geringer die Impedanz, desto schneller löst ein Automat aus.
              Du könntest den Innenwiderstand (L-N) messen. Damit kann man ne schlechte Verbindung finden.
              Aber an sich hat man die Abschaltung bei der Planung schon dimensioniert (Leitunglänge, Querschnitt).

              Robert

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