Hallo liebe Community,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Schleifenimpedanzmessung.
Die Durchgängigkeit des Schutzleiters und Isolationsmessung ist erfolgt. Nun folgt die Scheifenimpedanzmessung.
Diese Messung sagt mir ja aus, ob die vorgeschaltete Überwachungseinrichtung in der vorgegebenen Zeit abschaltet. Herausfindbar durch den Kurzschlussstrom -> Kennlinie des Automaten.
Nun benötige ich diese Messung allerdings nicht , wenn ein RCD vorrggeschaltet ist. Da kann diese Messung entfallen, allerdings der RCD muss gemessen werden.
Was ist aber nun, wenn der Kurzschlussstrom an der Stelle zu gering ist, und ein Auslösen des Leitungsschutzschalters nicht mehr gegeben ist? Das kann ich doch erst durch eine Messung oder natürlich durch Berechnung mit aller bekannten Daten nachweisen. Bei Neuinstallation noch okay, aber wie ist das bei einer Wiederholungsprüfung? Wie macht ihr das?
Danke James10
ich habe mal eine Frage bezüglich der Schleifenimpedanzmessung.
Die Durchgängigkeit des Schutzleiters und Isolationsmessung ist erfolgt. Nun folgt die Scheifenimpedanzmessung.
Diese Messung sagt mir ja aus, ob die vorgeschaltete Überwachungseinrichtung in der vorgegebenen Zeit abschaltet. Herausfindbar durch den Kurzschlussstrom -> Kennlinie des Automaten.
Nun benötige ich diese Messung allerdings nicht , wenn ein RCD vorrggeschaltet ist. Da kann diese Messung entfallen, allerdings der RCD muss gemessen werden.
Was ist aber nun, wenn der Kurzschlussstrom an der Stelle zu gering ist, und ein Auslösen des Leitungsschutzschalters nicht mehr gegeben ist? Das kann ich doch erst durch eine Messung oder natürlich durch Berechnung mit aller bekannten Daten nachweisen. Bei Neuinstallation noch okay, aber wie ist das bei einer Wiederholungsprüfung? Wie macht ihr das?
Danke James10
Kommentar