Ich kann mir auch nicht vorstellen das das Kabel der Magnetkontakte für eine Unterputzmontage zulässig sind.
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Keine Ankündigung bisher.
Elektroinstallation im Rohbau
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Zitat von AndreasK Beitrag anzeigenWir sind und hier ja einig.
Aber die 18015 schreibt keine Leerrohre vor, sondern empfiehlt diese nur. Somit muss eine Elektrofirma diese nicht verlegen, wenn es nicht vom Bauherrn gefordert wurde
Wie ich auch schon geschrieben habe ist, wenn die Leerrohre auf den Rohfußboden verlegt worden bzw. werden müssen, ist FFKus zu verwenden. FBY funktioniert hier nicht.
Und zum Thema 2x2 mit 230V Leitung als Signalleitung für die Fensterkontakte sehe ich weiterhin kein Problem. Das ist gängige Praxis im Feld (z.B. Türöffner usw.).
ich muss hier noch einmal kurz nachfragen. Auf dem Rohfußboden = unter dem Estrich, sehe ich das richtig?
Nun gibt es aber laut der Fränkischen auch ein FBY, welches für den Einsatz im Estrich verwendbar ist, siehe: FBY-EL-F Highspeed 23322 - Elektro Systeme - Fränkische Rohrwerke
Grüße, Dominic
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Zitat von AndreasK Beitrag anzeigenIch habe mich von euch eines besseren belehren lassen und nehme diese Aussage zurück
Du hattest doch Recht.
Eine DIN schreibt nie etwas vor.
Eine DIN ist immer nur eine Empfehlung.
Wenn der Kunde nicht festlegt das er die Installation nach DIN haben will, braucht der Elektriker sich auch nicht an die DIN halten.
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Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigenWenn der Kunde nicht festlegt das er die Installation nach DIN haben will, braucht der Elektriker sich auch nicht an die DIN halten.Gruß
Andreas
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Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigenWenn der Kunde nicht festlegt das er die Installation nach DIN haben will, braucht der Elektriker sich auch nicht an die DIN halten.
Dann bin ich aber gespannt wie eine fachgerechte Arbeit definiert wird, wenn nicht u.A. über die DIN.
Sollte es zu irgendwelchen Problemen beim Gewerk kommen und die Arbeit wird begutachtet, stehst Du mit einer nicht DIN konformen Umsetzung m.E. nach nicht gerade ideal da. Es gibt hier doch keinen fachlich relevanten Grund auf Leerrohre bei Medienkabeln zu verzichten.
Der private Endkunde muss nicht wissen, dass Leerrohre bei Medienkabeln sinnvoll sind. Der Fachhandwerker aber schon.
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http://www.fraenkische-elektro.de/da...Januar2013.pdf
Seite 16 beachten.
Auch wenn grundsätzlich Ffkus vorzuziehen ist gegenüber fby.
@alexander
bitte erspar uns deine weiteren halbweisheiten.
Eine e-insta wird IMMER nach DIN ausgeführt.
Regelt schon allein die VOB.
Ein Bauherr kann sich immer darauf berufen das nach aktuellem stand der Technik und den anerkannten Regeln seine Installation ausgeführt wird.
( und da muss er nix aussuchen ob er DIN wollte oder nicht )
Spätestens bei Problemen wird die DIN/VDE Regelungen "gesetzlich"
Nur weil auf den Baustellen bald nur noch Erntehelfer und Schnell-schnell-fertig Hobby Elektriker rumrennen heißt es noch lange nicht das ihr Murks rechtens ist.
Oer sagst du im sanitär auch immer vor Baubeginn das du keine Bleileitungen mehr möchtest ?
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@ratzi
Achte darauf das dein Eli dir ein isolierstück bei den Klemmdosen für die Jalousien reinmacht.
Und zwar darum :
Werden die Drähte zu lange abisoliert und stehen ein bisschen aus der wago raus und er zieht jetzt im Verteiler am Kabel , dann kann es passieren das die 230V Kontakt mit deinen fensterkontakten bekommen und du auf einem 230v an deinem binäreingang Anliegen hast.
Deswegen sind grundsätzlich 230v und kleinspannung in einer Dose zu isolieren.
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Hallo,
zum Thema DIN-Normen eine Aussage direkt von der DIN Homepage:
Sind Normen mit Gesetzen gleichzusetzen?
Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten, qualifizierten Sachverstand.
Erst durch Rechtsakte Dritter können Normen Verbindlichkeit erlangen, etwa wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird. Durch die Anwendung von Normen lassen sich Rechtsstreitigkeiten vermeiden, weil sie eindeutige Festlegungen enthalten.
Deutsches Institut für Normung : Fragen und Antworten
Es schreibt hier sicherlich niemand, dass es nicht sinnvoll ist für Antenne, LAN usw. Leerrohre zu verlegen. Auch ich nicht.
ratzi82 hat um unsere Meinung gebeten, um einschätzen zu können ob sein Elektriker alles "richtig" macht, da er hier im Forum viele Meinungen gelesen hat, welche er als Laie einschätzen möchte.
Man kann sagen, es ist nicht alles optimal was die Firma gemacht hat. Einige DIN Normen (VDE 0100 usw.) wird der Elektriker sicherlich anwenden, da DIN VDE Normen eine Sonderstatus haben und vom EVU vorgeschrieben werden um einen Hausanschluss zu bekommen bzw. Einen Anschluss an deren Netz zu erhalten. Andere, z.B. DIN 18015, hat er aus Kostengründen nicht angewendet. Hieraus kann man ihm aber auch keinen Strick drehen. Der Elektroinstallationsmarkt ist hart umkämpft und so werden einige Sachen einfach nicht angeboten.
Sicherlich kann ratzi82 mit dem Elektriker noch vereinbaren, das FFKuS als Leerrohr für Antenne, LAN usw. nachträglich eingezogen werden kann.
Zitat von tohnmacher Beitrag anzeigen@alexander
bitte erspar uns deine weiteren halbweisheiten.
Und zu dem Thema VOB. Die VOB beinhaltet nicht die DIN 18015 http://www.sfk-recht.de/texte/baurecht/vob-c.pdf
Hierzu muss man aber nun wieder sagen die VOB ist nur bei Privatbauherren bindend, wenn diese vertraglich festgelegt ist. Ansonsten nicht. Nur bei öffentlichen Bauvorhaben ist sie Bestandteil des VertragesGruß
Andreas
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Zitat von tohnmacher Beitrag anzeigen@alexander
bitte erspar uns deine weiteren halbweisheiten.
Eine e-insta wird IMMER nach DIN ausgeführt.
Also bitte unterlasse du deine Halbwahrheiten.
Kannst auch gerne zu einem Anwalt gehen, der wird dir das Gleiche sagen.
Denn wenn du hier dem TE was falsches vormachst, ist ihm auch nicht geholfen.
Wäre ja noch schöner wenn ich in meinem Esszimmer zB eine Radio/TV Dose haben muß.
Edit: @ AndresK und selbst die VOB ABC hat keinen Rechtscharakter, wie du schon sagtest nur die DIN-VDE und die auch nur, weil sie in den TABs der EVU vorgeschrieben sind.
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Zitat von tohnmacher Beitrag anzeigen
@alexander
bitte erspar uns deine weiteren halbweisheiten.
und Schnell-schnell-fertig Hobby Elektriker rumrennen heißt es noch lange nicht das ihr Murks rechtens ist.
Ausserdem muss ich eine Lanze für die Hobby Elektriker brechen (das ist eindeutig die Mehrheit der Foren Nutzer hier):
Den "Murks" machen eindeutig die "Fachleute". Das weiss ich aus 20 Jahren Zusammenarbeit mit Fachleuten und 10 Jahren Zusammenarbeit mit Hobbyelektrikern.
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Zitat von AndreasK Beitrag anzeigenEinige DIN Normen (VDE 0100 usw.) wird der Elektriker sicherlich anwenden, da DIN VDE Normen eine Sonderstatus haben und vom EVU vorgeschrieben werden um einen Hausanschluss zu bekommen bzw. Einen Anschluss an deren Netz zu erhalten. Andere, z.B. DIN 18015, hat er aus Kostengründen nicht angewendet.
...
Und zu dem Thema VOB. Die VOB beinhaltet nicht die DIN 18015 http://www.sfk-recht.de/texte/baurecht/vob-c.pdf
dem kann ich leider aus eigener, leidvoller Erfahrung nur Zustimmen. Dem Umstand, dass die DIN 18015 nicht Teil der VOB/C ist habe ich mit zu verdanken, dass ich mich 2 Jahre lang mit meinem Eli gestritten habe (bis zum Gerichtstermin!).
Grundsätzlich sind nur DIN-VDE-Normen rechtsverbindlich und daher auch in der VOB erwähnt...
Der Spruch "nach anerkannten Regeln der Technik" ist so dehnbar, dass er nicht anwendbar ist (O-Ton meines Anwaltes). Dazu habe ich auch folgenden Link zur Hand: www.brass-vdi.de/pdf/regeln_der_technik.pdf (Kurz Zusammengefasst wird dort ein BGH-Urteil genannt, welches Aussagt "Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen" bzw. BauO NRW (2000): "Regeln der Technik sind zu beachten. Von diesen Regeln kann abgewichen werden, wenn ...".
Insofern sollte man in den Auftrag des Eli's so viele DIN-Normen aufnehmen lassen, wie man für richtig hält. Insbesondere die DIN 18015, wenn man Leerrohre und eingehaltene Verlegezonen in Wänden und Böden haben will.
Gruß
Oswald
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