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Hallo,
Ich hab da mal eine Frage. Mein elektriker meinte dass mein Blech-Pultdach nicht geerdet werden muss. ist das so richtig oder würdet ihr es erden?
wer ist denn eigentlich zuständig für die planung des blitzschutzes. momentan ist noch gar nichts geerdet. das erdungsband läuft einmal ums haus und dann zum verteiler. dort wird dann geerdet. ich hätte noch leerrohre vom verteiler aufs dach frei. wäre also kein problem es anzuschließen
Ich dachte es ist nur ein Pultdach über den Hauseingang.....
die Idee mit den Leerrohren ist nicht so gut...(du leitest den Blitz ja in das Haus)
Besser sind Ableiter aussen....
Ob man das Dach in den Blitzschutz einbindet hängt u.a. von der Blechstärke ab, man kann auch die Fangleitungen am Dach "aufsetzen" (zB mit Stegleitungshaltern).
wer ist denn eigentlich zuständig für die planung des blitzschutzes
derjenige den du damit beauftragt hast
EPIX ...und möge der Saft mit euch sein... Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur
Blitzschutz ist im EFH nicht vorgeschrieben, kann man, muss man nicht.
Der Ring- bzw. Fundamenterder ist wiederum vorgeschrieben, d.h. der muss sein. Ob ein Fundamenterder geeignet oder ein Ringerder erforderlich ist weiß der Elektriker.
Wenn man einen äußeren Blitzschutz will muss man das beim Fundament- bzw. Ringerder entsprechend berücksichtigen da es da Verbindungen vom Erder zum Blitzschutz gibt.
Und wenn wir schon dabei sind: Der Erder ist von einer Elektrofachkraft zu planen und zu errichten, der Erder muss gemessen werden und über das Ganze ist dann eine Dokumentation inkl. Messwerten und Bildern zu erstellen.
Bis vor ein paar Jahren durfte quasi jeder einen Erder basteln, in der Regel lief das dann darauf hinaus dass der Kellerbauer ein paar Meter verzinkten Stahl ins Fundament geschmissen hat. Wenn da mal Beton drüber ist sieht das niemand mehr. Diese "Erder" funktionieren meistens nur solange noch viel Wasser im Beton ist, nach ein paar Jahren geht die Wirkung dann gegen Null und der Pozenzialausgleich hängt in der Luft.
Gefordert bzw. spezifiziert wird der Erder (inkl. der Dokumentation) in DIN 18014 bzw. DIN 18015-1 - auf diese Normen verweisen die TAB der Netzbetreiber, also kann man sich nicht wirklich damit rausreden dass die DIN nur Empfehlungscharakter hat. Der Netzbetreiber kann (und wird) den Anschluss verweigern wenn der Erder nicht fachgerecht ausgeführt wurde.
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