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Halogenfrei - wann vorgeschrieben

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    [Elektro] Halogenfrei - wann vorgeschrieben

    Hallo zusammen,

    gibt es Anwendungen / Installationsorte etc. bei denen grundsätzlich die Verwendung von halogenfreien oder gar halogenfreien und flammwidrigen Kabeln / Kabelkanälen etc. vorgeschrieben ist?

    Hintergrund ist der, dass wir in einem Veranstaltungsort ( aber kein öffentlicher Bau ) DMX und Tonleitungen, die gerade noch am Boden entlang der Wand verlegt sind, an die Decke packen. In dieser Wand wird u.A. auch ein Notausgang eingebaut.

    Ich kenne wohl, dass in Ausschreibungen halogenfreie Verkabelung gefordert wird ( teils eben auch für Lautsprecherleitungen etc. ), finde aber nichts, ob es Situationen gibt, wo dies ganz grundsätzlich aufgrund von Reglementierungen so auszuführen ist.

    Wäre KLasse wenn jemand was dazu sagen könnte!

    #2
    nachdem ich aus Ö und mit den Vorschriften in D nicht 100% fit bin, nur ein paar Hinweise:

    bei "euch" gibts die MLAR - da ist einiges geregelt (solltest du aber ohnehin kennen)

    sonst ist es meist der Baubescheid der solche Dinge vorgibt.
    Nachdem es sich aber um einen Veranstaltungsraum (mit vielen Personen) handelt würde ich ein befugtes Unternehmen betrauen....
    EPIX
    ...und möge der Saft mit euch sein...
    Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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      #3
      Ohne zu wissen was "Veranstaltungsort" ist kann man nur die Glaskugel befragen.

      MLAR ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Dann gibt es noch die Versammlungsstättenverordnung, die Berufsgenossenschaft hat auch noch was dazu zu sagen und dann gibt es ggf. noch den von der örtlich zuständigen Feuerwehr der das abnimmt oder auch nicht.

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        #4
        Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
        Nachdem es sich aber um einen Veranstaltungsraum (mit vielen Personen) handelt würde ich ein befugtes Unternehmen betrauen....
        Frag doch mal einen ganz normalen Elektrobetriebn nach solchen Sachen . . ich bin da gerade sehr desillusioniert. Es wird halt einfach immer irgendwie gemacht . . (

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          #5
          Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
          . . und dann gibt es ggf. noch den von der örtlich zuständigen Feuerwehr der das abnimmt oder auch nicht.
          Es muss ja ggf. irgendwo reglementiert sein . .

          Kommentar


            #6
            ja, in der MLAR..

            hast du sie gelesen?
            EPIX
            ...und möge der Saft mit euch sein...
            Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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              #7
              Hallo Rapunze,...

              die LAR gibt dir hier Auskunft, in Abstimmung mit Feuerwehr und Bauaufsicht... wenn es sich um einen sog. notwendigen Fluchtweg handelt, ist auch drigend die Art der Kabelführung zu bedenken... was nutzt ein Notausgang, wenn im Brandfall brennende Kabel den Weg versperren...

              Gruß

              Ralf
              Wenn etwas schief gehen kann... Wird es schief gehen :-)

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                #8
                Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
                ja, in der MLAR..

                hast du sie gelesen?
                mittlerweile, ja.
                1 Geltungsbereich
                1Diese Richtlinie gilt für
                a) Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen
                und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
                b) die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
                c) den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
                Frage mich, ob ich hier im Geltungsbereich der LAR bin, da es sich hier um kein Treppenhaus ö.Ä. handelt, und es auch um keine Wanddurchführung oder so geht. Es sind einfach Kabel die in 4m Höhe an einer Wand entlang laufen, durch die auch eine Notausgangstür geht.

                Abgesehn davon:
                3.2 Elektrische Leitungsanlagen
                3.2.1 1Elektrische Leitungen müssen
                a) einzeln oder nebeneinander angeordnet voll eingeputzt,
                b) in Schlitzen von massiven Bauteilen, die mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf
                nichtbrennbarem Putzträger oder mit mindestens 15 mm dicken Platten aus mineralischen Baustoffen
                verschlossen werden,
                c) innerhalb von mindestens feuerhemmenden Wänden in Leichtbauweise, jedoch nur Leitungen, die
                ausschließlich der Versorgung der in und an der Wand befindlichen elektrischen Betriebsmitteln dienen,
                d) in Installationsschächten und -kanälen nach Abschnitt 3.5,
                e) über Unterdecken nach Abschnitt 3.5,
                f) in Unterflurkanälen nach Abschnitt 3.5 oder
                g) in Systemböden (siehe hierzu die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden)
                verlegt werden.
                Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine speziellen Anforderungen an die Leitungen, wenn diese in entsprechenden Kanälen liegen.

                und weiter:

                3.5.4 1In notwendigen Fluren von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, deren Nutzungseinheiten
                eine Fläche von jeweils 200 m2 nicht überschreiten und die keine Sonderbauten sind, brauchen Installationsschächte,
                die keine Geschossdecken überbrücken, Installationskanäle und Unterdecken (einschließlich
                der Abschlüsse von Öffnungen) nur aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen
                Oberflächen zu bestehen. 2Einbauten, wie Leuchten und Lautsprecher, bleiben unberücksichtigt.
                Der ganze Veranstaltungsraum ( und den könnte man ja als notwendigen Flur zum Notausgang betrachten ), ist keine 200qm groß!

                Sonderbau ist es nach meiner Definition keiner, da keine 100 Leute rein passen.

                Also so wie ich das sehe, trifft diese Verordnung hier entweder garnicht zu, oder es genügen nicht brennbare Kanäle und an die Kabel keine speziellen Anforderungen.

                Anderswo im Internet ist die Rede davon, dass selbst im Treppenhaus schwerentflammbare Kanäle reichen würde, leider ohne Beleg.

                Was meint ihr dazu?

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