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- √ - Elktroarbeiten selbst ausführen - Wo brauche ich einen Zertifizierten Elektrike

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    #16
    Hihi,

    mal wieder der klassische Fall "Ich stelle meine Fragen so lange, bis ich die Antwort bekomme, die ich hören möchte"

    Jürgen sagte:
    Zitat von heckmannju Beitrag anzeigen
    Das Bedeutet das wenn du einen Zähler willst brauchst du einen Elektriker! Am besten suchst du dir einen Elektriker und besprichst mit dem vorher was du willst.
    Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
    Sprich ich brauch den Eli nur bis zum Zähler?!
    Sprich: Am besten suchst du dir einen Elektriker und besprichst mit dem vorher was du willst.

    Gruß, Waldemar

    P.S.: Sorrry, aber ich konnte hier nicht anders
    OpenKNX www.openknx.de

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      #17
      Falsche Frage. Wie schon geschrieben wurde, sprich mit Deinem Eli Deiner Wahl. Und der sagt Dir, was er vertreten kann. Hast Du zwei linke Hände, macht er alles. Kannst Du zumindest mit einer Schlitzfräse umgehen, ohne Dir die Finger zu kürzen, darfst Du in Absprache evtl. auch das. Bis Du Eli, hast nur keinen Schein und der Eli vertraut Dir, darfst Du auch mehr. In allen Fällen haftet der Eli mit seiner Unterschrift.

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        #18
        Da geht mir der Hut...! Was ich schon alles gesehen habe, von den Herren Elektrikern - unfassbar! Fakt ist, dass da gehuddelt wird bis zum Anschlag. Ich mach's lieber selbst, auch als ungelernter. Und wer zu blöd ist, eine Steckdose anzuschließen... Also im Ernst, dann braucht man sich mit dem Thema Elektrik wohl garnicht erst auseinander zu setzen.
        EDOMI - Intelligente Steuerung und Visualisierung KNX-basierter Elektro-Installationen (http://www.edomi.de)

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          #19
          Kann man ja alles selbst machen - nutzt nur nichts, wenn Du dann nicht ans Stromnetz angeschlossen wirst!
          Gruß
          Frank

          Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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            #20
            Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
            Was bedeutet den:
            "dass die elektrische Anlage durch eine (in das Installateursverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene) Elektrofachkraft errichtet wird" Bis wohin? Muss das wirklich alles sein?
            Ja.

            Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
            Oder endet die Pflicht am Zähler?
            Nein.

            Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
            Sorry wenn ich nochmals Frage. Ich lese hier im Forum doch immer wieder, dass die Bauherren Ihre Verteilerschränke und die Verkabelung selbst vornehmen.
            Das kann ein Punkt sein, über den man sich mit dem Eli unterhält...

            Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
            Er hat auch Praxis Erfahrung uns ist VDE sicher!
            Das ist für den VNB irrelevant, wenn der Ausführende nicht konzessioniert ist.

            Btw. wenn dein Spezi denn mit Installationen Erfahrung hat, dann kennt er doch sicherlich auch einen Eli, mit dem man zusammenarbeiten kann...

            Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
            sprich ich brauch den eli nur bis zum zähler?!
            Nein! (siehe Beiträge von MarkusS und mir)
            Gruß
            Frank

            Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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              #21
              Zitat von evolution Beitrag anzeigen
              Ja.



              Nein.



              Das kann ein Punkt sein, über den man sich mit dem Eli unterhält...



              Das ist für den VNB irrelevant, wenn der Ausführende nicht konzessioniert ist.

              Btw. wenn dein Spezi denn mit Installationen Erfahrung hat, dann kennt er doch sicherlich auch einen Eli, mit dem man zusammenarbeiten kann...



              Nein! (siehe Beiträge von MarkusS und mir)
              Danke für die Antworten, jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt! Habe das eben falsch interpretiert, dafür Sorry! Ich bin keiner der sich der Realität verschließt und frägt bis er das hört was er will!

              Dann werde ich mal mein Glück versuchen und nen Eli suchen der mir vertraut!

              Eins wär da noch, was mir nicht ganz klar ist. Auf diesem Antrag von Netze BW unterschreibt der Eli doch nur für den Anschluss oder?! Denn bis die ganze Elektrik abgeschlossen ist können ja schon Monate vergehen!
              Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                #22
                Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
                Eins wär da noch, was mir nicht ganz klar ist. Auf diesem Antrag von Netze BW unterschreibt der Eli doch nur für den Anschluss oder?! Denn bis die ganze Elektrik abgeschlossen ist können ja schon Monate vergehen!
                Auch diese Frage wurde bereits beantwortet. Ich erspare mir daher die drittmalige Beantwortung...
                Gruß
                Frank

                Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                  #23
                  Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                  Auch diese Frage wurde bereits beantwortet. Ich erspare mir daher die drittmalige Beantwortung...
                  Ok danke!
                  Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                    #24
                    § 13 NAV Abs. 2:

                    Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. ... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;

                    Die Anlage, in ihrer Gesamtheit.

                    Und das ist Bundesrecht http://www.gesetze-im-internet.de/nav/index.html

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                      #25
                      Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                      § 13 NAV Abs. 2:

                      Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. ... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;

                      Die Anlage, in ihrer Gesamtheit.

                      Und das ist Bundesrecht NAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
                      Vielen Dank nochmals.

                      Ich war eben durch die diversen Erfahrungsberichte hier und in anderen Foren fehlgeleitet. Da doch immer wieder Bauherren von der Elektro Ausführung in Eigenregie berichten.
                      Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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