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    #16
    Hey, interessantes Thema!
    Hatte keine Ahnung das man in Deutschland denn Messstellenbetreiber (seit 2008?) frei wählen kann...
    Hab gleich mal Google angeschmissen und versucht eine ähnliche Liberalisierung in Österreich für „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb” zu finden, leider ohne Erfolg...
    Was zahlt ihr dann im Schnitt an Zählermiete (ist das inkl. Netzbereitstellungskosten)?
    Im Wiener Raum liegt mein Haushalt (2Pers.) bei Strom auf ca. 65€ und Gas bei ca. 95€ vierteljährlich + kosten vom alternativen Strom/Gas Anbieter - eh klar...

    mfg Andreas

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      #17
      Hallo,

      Mal für Anfänger zu diesem Thema:
      Habe ich irgendwelche Nachteile wenn ich einen alternativen Messstellenbetreiber wähle?

      Ich stehe gerade vor der gleichen Entscheidung für unseren Neubau und da würde sich ja dann statt den unflexiblen Stadtwerken gleich diese Lösung anbieten.

      Viele Grüße...

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        #18
        Ok, ok, ich sehe es ja ein. Habe gerade nachgesehen, in unserem MFH haben wir nach dem Einzug 29 EUR netto pro Jahr für den Zähler an die Stadtwerke gezahlt. Der Betrag ist tatsächlich auf deren Rechnung ausgewiesen. Für lediglich 15 EUR mehr würde ich natürlich sofort einen anderen Zähler einbauen lassen.

        Wir haben aber damals recht schnell den Stromanbieter gewechselt und auf der Rechnung des Neuen steht nichts bzgl. dieser Kosten. Das regeln Netzbetreiber und Stromlieferant dann wohl unter sich und geben die Kosten durch die monatliche Grundgebühr an den Kunden weiter. Nur wird ein alternativer Stromanbieter wohl kaum seine Grundgebühr verringern, nur weil ich einen anderen Messstellenbetreiber gewählt habe, oder?

        Aber selbst wenn die zusätzlichen Kosten bei ca. 45 EUR liegen, werde ich die Firma Bock wohl beauftragen, sofern die das für unser EVU kann/darf/will.

        Zitat von uliknx Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Ich stehe gerade vor der gleichen Entscheidung für unseren Neubau...
        ...in Leipzig? Na da kann man sich ja bei Bedarf mal austauschen.

        Grüße
        Erik

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          #19
          Zitat von kirekey Beitrag anzeigen

          Wir haben aber damals recht schnell den Stromanbieter gewechselt und auf der Rechnung des Neuen steht nichts bzgl. dieser Kosten. Das regeln Netzbetreiber und Stromlieferant dann wohl unter sich und geben die Kosten durch die monatliche Grundgebühr an den Kunden weiter. Nur wird ein alternativer Stromanbieter wohl kaum seine Grundgebühr verringern, nur weil ich einen anderen Messstellenbetreiber gewählt habe, oder?
          Kann jemand diese Frage beantworten, also ob und ggf. um wieviel die Grundgebühr sinken würde, wenn man selbst einen Messstellenbetreiber beauftragt?
          Würde mich sehr interessieren, da ich den Stromanbieter wieder wechseln muss.

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            #20
            Naja, die Zählermiete wird mir bei der N-ergie ausgewiesen und ich werde diesen Betrag bei der nächsten Rechnung garantiert abziehen, wenn er wieder auf der Rechnung steht. Da sollen sie mir dann erst einmal erklären, wofür ich denn bitte Zählermiete zahlen soll, wenn ich den Zähler nicht von ihnen habe.
            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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              #21
              Nur bei stromio oder einem anderen Anbieter ist nur noch eine Grundgebühr ausgewiesen und die Frage ist, ob dieser Betrag reduziert wird oder gar ganz entfällt.

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                #22
                Der Blick ins Gesetz bildet ungemein, konkret das Energiewirtschaftsgesetz in der Gegend § 40 aufwärts. Das ist von EU-Recht abgeleitetes Bundesrecht.

                In § 40 (2) Ziffer 7 lese ich:
                Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher
                ......
                die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher
                ......
                gesondert auszuweisen
                Da stehen noch viele andere spannende Sachen was in der Rechnung drin sein muss, sollte jeder mal lesen uns seine Rechnungen damit abgleichen.

                Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten:
                1. Alles aus einer Hand, man bekommt am Ende des Abrechnungszeitraums EINE Rechnung für alles, also Strombezug, Konzessionsabgabe, Netzentgelte (diese drei Positionen gehören immer zusammen aber eben separat ausgewiesen) sowie die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung.
                2. Man hat das gesplittet (und das war die Intention der EU dass das möglich ist), dann kriegt man i.d.R. zwei Rechnungen, eine von Firma X für Strombezug, Konzessionsabgabe und Netzentgelte (aber eben einzeln ausgewiesen) und eine zweite Rechnung von Firma Y für Messstellenbetrieb und Messung (theoretisch könnte man letzteres noch weiter aufsplitten und mit Messstellenbetrieb und Messung unterschiedliche Anbieter beauftragen, dann hätte man drei Rechnungen aber der Fall ist sehr exotisch).

                Welche Möglichkeiten gibts wenn die Rechnung die Einzelausweise nicht enthält?
                • Man kann das schlucken, Rechnung bezahlen, abheften, fertig.
                • Man kann die Rechnung ("...zu unserer Entlastung erhalten Sie anbei falsche Rechnung retour ...") zurückschicken mit der Bitte / Aufforderung, eine ordentliche Rechnung nach § 40 ff. EnWG zu schicken die man dann selbstverständlich fristgerechnet bezahlt. Falls der Lieferant Einzugsermächtigung hat die ggf. für die falsche / unvollständige Rechnung widerrufen. Damit liegt der Ball erstmal wieder beim Lieferanten.

                Das gilt übrigens auch für Gasrechnungen.

                Wenn der Lieferant rumzickt und keine gescheite Rechnung rausrücken will kann man ganz einfach einen Gang hochschalten und den ganzen Vorgang entspannt an die Bundesnetzagentur schicken, die haben nämlich über genau dieses Thema vom Gesetzgeber die Oberaufsicht bekommen.

                Die Bundesnetzagentur hat dazu auch ausführliche Infos auf der Webseite Bundesnetzagentur - Verbraucher

                Gerade Billigstromanbieter und einige Stadtwerke lassen es drauf ankommen mit ihren Rechnungen, denen sollte man auf die Sprünge helfen.

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                  #23
                  gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung
                  Das würde ich so interpretieren, dass wenn dafür nichts ausgewiesen ist, eben auch nichts dafür anfällt. Man sozusagen den Messstellenbetrieb geschenkt bekommt. Und damit natürlich auch nichts reduziert wird, wenn man einen andren wählt....
                  ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                    #24
                    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
                    Das würde ich so interpretieren, dass wenn dafür nichts ausgewiesen ist, eben auch nichts dafür anfällt. Man sozusagen den Messstellenbetrieb geschenkt bekommt. Und damit natürlich auch nichts reduziert wird, wenn man einen andren wählt....
                    D.h. der Stromlieferant in Personalunion mit dem Messstellenbetreiber könnte gegenüber dem Kunden und der Aufsichtsbehörde glaubhaft machen dass für den Betrieb der ganzen Messstelleninfrastruktur (wir reden da mal leicht über mehrere 10.000 - 100.000 Hausanschlüsse / Zähler) entweder überhaupt keine Kosten anfallen die dem Kunden berechnet werden könnten oder dass der Stromlieferant alle für den Messstellenbetrieb entstehenden Kosten irgendwie so verbucht dass sie nicht irgendwie kalkulatorisch (und tatsächlich) in den Strompreis einfliessen?

                    Wie realistisch ist das denn bitte???

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                      #25
                      Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                      D.h. der Stromlieferant in Personalunion mit dem Messstellenbetreiber könnte gegenüber dem Kunden und der Aufsichtsbehörde glaubhaft machen dass für den Betrieb der ganzen Messstelleninfrastruktur entweder überhaupt keine Kosten anfallen
                      Nee, sicher nicht
                      Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                      oder dass der Stromlieferant alle für den Messstellenbetrieb entstehenden Kosten irgendwie so verbucht dass sie nicht irgendwie kalkulatorisch (und tatsächlich) in den Strompreis einfliessen?
                      Auch nicht, aber fast....

                      "Bei uns werden für die Messung keine extra Gebühren erhoben, das übernehmen Wir für Sie" und natürlich holt man es dich dann über den Strompreis. Die Frage ist doch nur, ob sie gezwungen sind die Kosten dafür getrennt auszuweisen.
                      ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                        #26
                        Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
                        Die Frage ist doch nur, ob sie gezwungen sind die Kosten dafür getrennt auszuweisen.
                        Ja, sind sie.

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                          #27
                          Hallo,

                          meiner Meinung nach wird kaum ein Lieferant die Rechnung an den Endkunden verringern, weil fast immer All-inklusive-Preise mit dem Kunden vereinbahrt sind. Es besteht nur die Pflicht, einige Komponenten wenigstens informativ auszuweisen.

                          Somit zahlt der Endkunde einen Arbeitspreis pro kWh und einen Grundpreis pro Jahr.

                          Darin sind dann in der Regel die
                          • Netzentgelte mit
                            • Arbeitspreis,
                            • Grundpreis,
                            • Messstellenbetrieb,
                            • Messdienstleistung,
                            • Abrechnung,


                          • die Netzumlagen
                            • Konzessionsabgabe,
                            • Kosten nach KWKG,
                            • Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV,
                            • Offshore-Haftungsumlage nach §17f EnWG und
                            • Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV


                          • Vertriebsanteile
                            • Einkauf,
                            • EEG-Umlage,
                            • Stromsteuer und
                            • Gewinnmarge


                          enthalten.

                          Auf alles zusammen wird dann natürlich noch die Mehrwertsteuer fällig.

                          VG Mirko
                          Viele Grüße
                          Mirko

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                            #28
                            Deine Meinung interessiert erst wenn Du in Brüssel im Europaparlament sitzt und somit in der Lage bist, EU-Recht zu ändern. Ansonsten ist sie bei der aktuellen Rechtslage falsch. "All-Inklusive-Preise" sind im Energiemarkt Geschichte und es ist auch nicht absehbar dass sich das wieder ändert.

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                              #29
                              Das hat sich nur noch nicht zu den Energieversorgern rumgesprochen...
                              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                                #30
                                Hallo Markus,

                                wo kriege ich als Privatkunde denn Verträge, in denen "reine" Vertriebspreise angeboten werden? In der Regel werden auch die Netzentgelte über den Lieferanten abgerechnet, kaum ein (Privat)kunde wird die Rechnung direkt vom Netzbetreiber bekommen.

                                VG Mirko
                                Viele Grüße
                                Mirko

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