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Meister meines ELIs verweigert Zähler - Was nun?

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    #16
    Nochmal ne kleine Frage an die Profis hier, da ich ja momentan dazu tendiere, den von Sepp verlinkten Zähler einzubauen und auf den Antrag komplett zu verzichten.

    Was würde im Schadensfall passieren. Also beispielsweise fackelt uns die Hütte ab und es stellt sich heraus, dass es an einer mangelhaften Verdrahtung lag, wieso auch immer.
    Es müsste ja nicht mal an der Elektrik liegen, aber was würde da passieren? Was müsste ich vorweisen im Brandfall, ob Schuld der Elektrik oder nicht?

    Danke und viele Grüße
    Dominik

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      #17
      Im Normalfall schickt deine Versicherung einen Gutachter, der das dann klärt.

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        #18
        Danke für Deine Antwort.

        Also wenn es an der Elektrik läge, würde ich - Stand jetzt - selbst haften und mit einem Zählerantrag einer Firma, die Firma - richtig?

        Und was Schuld am Brand bzw. Schaden hat, klärt der Gutachter - ebenfalls richtig?

        Grüße
        Dominik

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          #19
          Manche Stromanbieter haben auch was gegen den Weiterverkauf ihres Stroms. Ist vermutlich Auslegungssache ob eine Unterabrechnung ohne Gewinnerziehlungsabsicht darunter fällt.

          Gruß

          Andreas

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            #20
            Zitat von DW23 Beitrag anzeigen
            Also wenn es an der Elektrik läge, würde ich - Stand jetzt - selbst haften und mit einem Zählerantrag einer Firma, die Firma - richtig?
            Und was Schuld am Brand bzw. Schaden hat, klärt der Gutachter - ebenfalls richtig?
            Wenn der Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden aufgrund eines Mangels in der Elektroinstallation zurückzuführen ist, haftest Du, weil Du die Änderungen "ohne Fachfirma" vorgenommen hast,
            oder, wenn die Firma gegenüber dem EVU unterschrieben hat das die Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, eben die Firma.

            Ich selbst frage mich auch immer, weshalb es sich eine Elektrofirma antut die Installation durch fachunkundige (bei dir stellt sich die Situation ja etwas anders dar weil die Installateure zum Betrieb gehören) durchführen zu lassen. Der Gewinn durch die Materialbereitstellung wäre für mich kein Grund dieses Risiko einzugehen.
            Für den Privatmann ist das, allein nach dem Gesichtspunkt Kosten betrachtet, natürlich toll.

            Den privaten Unterzähler halte ich tendenziell auch für die bessere Lösung, aber falls der zweite Zähler vom EVU irgendwann mal unbedingt erforderlich wird:
            Von Bauherrn bei mir in der Umgebung habe ich öfters gehört, dass diese die Installation selbst durchgeführt haben (ob fachkundig oder fachunkundig sei mal dahingestellt) und anschließend eine Elektrofachfirma beauftragt haben, eine Prüfung der gesamten Anlage nach VDE 0100 durchführen zu lassen. Nach erfolgreicher Prüfung für einen kleineren dreistelligen Betrag wurde dann der Zählerantrag gestellt.

            Nebenbei bemerkt: Wie sollte eine "unwissende" Elektrofirma, wenn Du um einen Antrag für einen zweiten Zähler bittest, feststellen können, dass die jetzige vorliegende Installation nicht von einer Fachfirma ausgeführt wurde? Der Umstand, dass der zweite EVU-Zähler erforderlich wird, könnte ja erst nach Installation durch die "Errichterfirma" eingetreten sein.

            Gruß

            Thomas

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              #21
              Hallo,

              wollte auch gerade anmerken...
              wie wäre es wann du mal einen E-Befund erstellen lässt von einer vertrauensvollen und unabhängigen Firma, wann du schon solche "Bedenken" äußerst!!!?

              Hast ja nun genug gespart um darin zu investieren!
              Offizieller Zähler sollte dann auch kein Problem sein.

              mfg Andreas

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                #22
                Zitat von TommyM Beitrag anzeigen
                Von Bauherrn bei mir in der Umgebung habe ich öfters gehört, dass diese die Installation selbst durchgeführt haben (ob fachkundig oder fachunkundig sei mal dahingestellt) und anschließend eine Elektrofachfirma beauftragt haben, eine Prüfung der gesamten Anlage nach VDE 0100 durchführen zu lassen. Nach erfolgreicher Prüfung für einen kleineren dreistelligen Betrag wurde dann der Zählerantrag gestellt.
                Genau so habe ich das bei mir auch gelöst. Mit ein paar Tipps vom Elektriker die Installation selber gemacht. Der hat dann am Ende eine komplette Prüfung nach VDE 0100 gemacht und anschließend den Zähler beantragt.
                Das war mir aber auch schon aus persönlichen Gründen lieber. Wenn wirklich mal was ist, habe ich zumindest dieses Stück Papier, das zeigt, dass zum Zeitpunkt der Abnahme alles in Ordnung war.
                Rein theoretisch müsste man diese Prüfung natürlich regelmäßig wiederholen (VDE 0105 glaube ich). Aber wer macht sowas schon.

                Gruß

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                  #23
                  Hallo zusammen,

                  danke schon mal für eure Kommentare.

                  Also grundsätzlich bin ich ja momentan bei der "privater Unterzähler" - Variante. Also ohne einen angemeldeten, zweiten Zähler im Haus.

                  Angst bzw. Bedenken, dass da mal was wegen Pfusch passiert habe ich übrigens nicht. Ich war grundsätzlich bei allem dabei und habe auch eingies selbst gemacht. Nichts kompliziertes, aber da es meine eigenen vier Wände betrifft, bin ich mir sicher, dass ich in vielen Situation bestimmt noch besser hingeschaut habe, als es so manche Fachkraft getan hätte.

                  Im Grunde geht es mir bei der Sache nur um die rechtliche Seite. Ich will ungern wegen ein paar hundert Euros, in einem möglichen Schadensfall, mein Leben finanziell ruinieren.
                  Also die Prüfungen werden durchgeführt, das steht fest. Wie, ist noch in Klärung.
                  Dennoch würde ich mittlerweile eigentlich gerne auf den offiziellen Zähler verzichten.

                  Kann ich mir also einfach die E-Installation offiziell abnehmen lassen, aber trotzdem auf einen Zählerantrag verzichten?
                  Ich persönlich würde mal schätzen, dass das geht, aber würde es dann im Schadensfall reichen, wenn ich der Versicherung die offziellen Messprotokolle zeige?

                  Grüße
                  Dominik

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                    #24
                    Ich muss da auch noch was loslassen jetzt.
                    Eine Prüfung der installierten Anlage nach VDE 0100 ist ein muss.
                    Auch in Sachen Versicherung hast du dann gute Karten (falls die Protokolle nicht verbrannt sind).
                    Ich habe meine Wohnung hinter einem Bestandszähler selbst installiert und anschließend die Prüfung durchgeführt (Elektrofachkraft).
                    Dadurch ist man auf der sicheren Seite und fühlt sich auch besser, da die Installation korrekt ist und auch die Schutzeinrichtungen funktionieren.
                    @alle: macht oder lasst die Prüfung machen.

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                      #25
                      Hi milkabomber,

                      danke auch für dein Kommentar.

                      So wie ich das deute, kann man mit einer Prüfung nach VDE 0100, welche von einer Fachkraft durchgeführt und protokolliert wird, einen Zähler beantragen (lassen).
                      Die Betonung liegt auf "kann", denn man muss den Zähler, im Gegensatz zur Prüfung, nicht beantragen(zumindest in meinem Fall, da ja schon einer vorhanden ist).
                      Was allerdings aus rechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist, ist die eigentliche Abnahme nach VDE 0100.

                      Und mal abgesehen von der rechtlichen Seite, ist es bestimmt auch aus gesundheitlicher Sicht nicht uninteressant.

                      Mein Plan ist nun, nach all euren Beiträgen, die Abnahme professionell durchführen zu lassen und den Zählerantrag erst mal zurückzuhalten.
                      Zudem werde ich den von Sepp empfohlenen Drehstromzähler installieren(lassen).

                      Viele Grüße
                      Dominik

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                        #26
                        Zitat von TommyM Beitrag anzeigen
                        Nebenbei bemerkt: Wie sollte eine "unwissende" Elektrofirma, wenn Du um einen Antrag für einen zweiten Zähler bittest, feststellen können, dass die jetzige vorliegende Installation nicht von einer Fachfirma ausgeführt wurde? Der Umstand, dass der zweite EVU-Zähler erforderlich wird, könnte ja erst nach Installation durch die "Errichterfirma" eingetreten sein.
                        Dann könnte man(n) mit dem Zähleranliegen auch zu der Fachfirma gehen u. bräuchte nicht zu einem Unbeteiligten.
                        Gruss
                        GLT

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                          #27
                          Zitat von TommyM Beitrag anzeigen
                          Nebenbei bemerkt: Wie sollte eine "unwissende" Elektrofirma, wenn Du um einen Antrag für einen zweiten Zähler bittest, feststellen können, dass die jetzige vorliegende Installation nicht von einer Fachfirma ausgeführt wurde? Der Umstand, dass der zweite EVU-Zähler erforderlich wird, könnte ja erst nach Installation durch die "Errichterfirma" eingetreten sein.
                          Das wäre mir pip egal. Ich weiß ja nicht wie toll die Kollegen das gemacht haben? Wenn ich für den Zähler unterschreibe, dann wird gemessen und dokumentiert. Sonst gibt es keinen Zähler. auch wenn ich die Anlage vor 5 Jahren selbst installier habe. Ich weiß nicht was in der Zeit passiert ist.

                          Grundsätzlich ist übrigens immer der Anlagen Betreiber in der Haftung! Er kann diese über Prüfungen, wie die BGV A3 an Andere abtreten, aber grundsätzlich liegt die Haftung immer bei ihm.
                          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                            #28
                            Hallo zusammen,

                            so richtig durchsteigen tue ich halt immer noch nicht. Wie bei den meisten Dingen gibt es auch hier mal wieder mehrere Meinungen, die sich zwar nicht riesig unterscheiden, aber dennoch auseinander gehen.
                            Vielleicht sollte man aus rechtlicher Sicht da mal einen spezialisierten Juristen befragen.

                            Aus Sicht der Fachfirmen kann ich komplett nachvollziehen, dass man den Kopf nicht für jemand anderen hinhalten möchte, egal ob ein Profi oder ein Amateur die Installation durchgeführt hat. Und schon gar nicht wenn man damit nichts verdient.
                            Aus Sicht des Eigentümers muss ich mich aber fragen, welche Möglichkeiten ich denn habe, mich da rechtlich komplett korrekt zu verhalten.

                            Man stelle sich folgendes vor. Ich kaufe mir ein bestehendes Eigenheim und lasse in ein paar Räumen kleine elektrische Änderungen durchführen und zwar ganz offiziell über eine Firma. Führt die dann abschließend eine Abnahme für die Änderungen durch oder für das ganze Haus?
                            Ein Zähler besteht ja längst, aber im Falle eines Schadens, verursacht durch die Elektrik, wer haftet da? - die alte oder die neue Firma?
                            Ist das abhängig davon, ob der Schaden in den alten oder geänderten Räumen entstanden ist?

                            Das ganze Thema scheint mir nicht ganz so trivial, wie man zunächst denkt.
                            Und nochmal, ich mache mir keine Sorgen, dass bei mir etwas sicherheitskritisch wäre, aber wir wissen ja alle, der Teufel ist ein Eichhörnchen. Und für die Versicherungsbeiträge, die jährlich zahle, würde ich auch gerne die volle Leistung bekommen.

                            Viele Grüße
                            Dominik

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                              #29
                              Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen

                              Grundsätzlich ist übrigens immer der Anlagen Betreiber in der Haftung! Er kann diese über Prüfungen, wie die BGV A3 an Andere abtreten, aber grundsätzlich liegt die Haftung immer bei ihm.
                              Das ist die entscheidene Antwort. Ich bin kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass Du jemanden nach 20 Jahren noch in Haftung nehmen kannst.

                              Ich deute das ganze so, dass man als Besitzer eines Hauses (also Betreiber der Anlage) alle paar Jahre eine Überprüfung seiner Anlage in Auftrag geben sollte. Ich bezweifle, dass das in der Realität gemacht wird.

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                                #30
                                Bei mir hat der Eli, nachdem ich mit der Installation fertig war, einen "E-Check" gemacht. Der bestand letztendlich aus Prüfen von FI-Auslösestrom und Schleifenwiderstand an jeder einzelnen Steckdose.

                                Nach gemeinsamer Durchsicht der beiden Verteilungen war er dann zufrieden. Was hätte zur Abnahme nach VDE0100 noch dazugehört?

                                Max

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