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Man könnte aber auch auf die Idee kommen und den dezentralen Charakter von KNX ausnutzen. Steckdosen, die man derzeit noch nicht schaltbar braucht, einfach mit Dauerstrom anfahren, Elektronikdosen verbauen und dort die grüne Leitung reinlegen. Dann kann man bei Bedarf jederzeit einen UP-Aktor reinstecken. Spart ne Menge Kupfer und man bleibt trotzdem flexibel.
Ein 12x1,5 ist ein unhandlicher starrer Prügel, außerdem hat man dann in jedem Raum eine große hässliche Verteilerdose wo alles verklemmt wird.
na geh...
im wilden Westen gab es ja auch das Faustrecht
Im Ernst: was man abnehmen "darf" oder "muss" ergibt sich (zumindest bei uns in Ö) aus den zugrundeliegenden Vorschriften / Richtlinien....
Also ich bin nicht der Meinung, dass man alles machen kann, was man will, nur weil es keine Vorschriften gibt, die einen bestimmten Sachverhalt regeln.
andererseits kann man auch Dinge nicht verbieten die einem gegen den Willen sind, wir haben - Gott sei Dank- noch immer das Rechtssystem wo Dinge explizit geregelt werden und nicht den Grundsatz wo nix geregelt ist kann ich verbieten / erlauben was ich will....
EPIX ...und möge der Saft mit euch sein... Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur
Ich denke die Diskussion geht in die falsche Richtung.
Wenn mich jemand fragt, wie er mit getrennten Stromkreisen in einer mehradrigen Leitung umgehen soll, würde ich ihm sagen, er sollte die Anlage so aufbauen, dass die Leitung allpolig über den/die LS abgeschaltet wird. Wenn man erklärt, warum man das sinnvoll ist, wird es in aller Regel auch verstanden und so durchgeführt.
"Wollen", "Empfehlen" und auch selbst so ausführen: 100% eurer Meinung!
mir ging es nur um die Aussage: "nehme ich nicht ab" gleichbedeutend mit "DARF NICHT SEIN" - und dass sehe ich eben anders...
Zumindest in Österreich ist es explizit erlaubt, und die VDE ist meist nicht viel anders...
EPIX ...und möge der Saft mit euch sein... Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur
ich habe gerade bei meinem Neubau auch in der Regel pro Raum drei mal 7x1,5 verlegt, je für Raffstoren (meist zwei Fenster), Licht und Steckdosen. Finde ab 10x1,5 wird´s grenzwertig, gerade auch wegen den großen Dosen.
Gruß
Jens
PS: Wegen der Diskussion mit dem allpoligen Abschalten, kommt ja öfters hier auf. Sind doch genug Elis aus der Innung hier, warum wir das Thema nicht mal dorthin getragen? Vorschriften bedarf es doch einer Rückkopplung aus der Praxis, ok ich komme aus der E-Techniker Industrie und IT, aber hier läuft das so.
"Wollen", "Empfehlen" und auch selbst so ausführen: 100% eurer Meinung!
mir ging es nur um die Aussage: "nehme ich nicht ab" gleichbedeutend mit "DARF NICHT SEIN" - und dass sehe ich eben anders...
Zumindest in Österreich ist es explizit erlaubt, und die VDE ist meist nicht viel anders...
Naja, weißt du, der Hobbyschnitzer geht vielleicht ran, nimmt die Sicherung für den Raum raus und wundert sich, wenn er doch noch eine gewischt bekommt, weil eine oder mehrere Adern in der Steck-/Verteilerdose doch noch über einen oder mehrere andere LS versorgt werden. Und ja, der Hobbyschnitzer hat da nix verloren, aber "shit happens"...
Diese Gefahr kann man zumindest stark einschränken. Und ich bin der Meinung, das kann man und sollte man anders machen - eben auch, wenn dies nicht durch VDE explizit geregelt ist.
Mit dem Ansatz dürfte man garkeinen Strom in Häuser legen.
Mehrere Stromkreise mit Absicherung durch mehrere LS in einer vieladrigen Leitung (mehr als 5 Adern) ist seit mindestens 1985 explizit zulässig und normiert, die Zuordnung der Stromkreise und deren N-Leiter ergibt sich eindeutig aus der Nummerierung der Adern. Seit 2001 ist für vieladrige Leitungen auch die Adernfarbe blau zugelassen (DIN VDE 0293), seitdem gibt es sogar NYM-J 7xXX mit gr/ge plus drei nummerierte bl und drei nummerierte sw.
Die Forderungen bez. nur einem Stromkreis und allpolige Abschaltbarkeit erstreckt sich gem. Norm eindeutig nur auf basisisolierte Leiter in Installationsrohren oder -kanälen.
Die Forderungen bez. nur einem Stromkreis und allpolige Abschaltbarkeit erstreckt sich gem. Norm eindeutig nur auf basisisolierte Leiter in Installationsrohren oder -kanälen.
Wo kann man diese Aussage bzgl. der Aderleitungen finden? Diese Aussage ist mir noch unbekannt.
Nachfolgend hierzu eine Ergänzung was in D erlaubt ist - ob sinnvoll sei mal dahingestellt:
Mehrere Stromkreise in einer Leitung / einem Kabel sind zulässig. Bei Verlegung von Einzeladern im Installationsrohr oder im einzügigen Kanal darf dagegen nur der Hauptstromkreis und dessen Hilfsstromkreise verlegt werden.
Bei Verwendung von mehradrigen Kabeln/Leitungen >5 müssen diese (bis auf PE der gelb-grün sein muss) durchnummeriert sein. Wird einer dieser Adern als N verwendet, muss dieser an beiden Enden blau gekennzeichnet werden.
Die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters für mehere Hauptstromkreise ist nicht zulässig. Aus einem Drehstromkreis mit einem Neutralleiter dürfen jedoch Einphasen-Wechselstromkreise aus je einem Außenleiter und dem Neutralleiter gebildet werden, wenn die Anordnung der Stromkreise erkennbar bleibt (ggf. Oberwellen beachten um Überlastung des N auszuschließen). Dieser Drehstromkreis muss durch eine Einrichtung zum Trennen getrennt werden können, die alle Außenleiter trennt. Das Trennen muss aber nicht zum gleichzeitigen Abschalten aller Außenleiter führen - also Einzelsicherungen sind erlaubt.
Danke, aber so schlecht ist mein Gedächtnis nicht.
Meine Rückfrage gilt der allpoligen Abschaltung bei Aderleitungen. Hier habe ich aus deiner Antwort, wahrscheinlich fälschlicherweise, "gleichzeitig" hineininterpretiert weil das zuvor immer Thema war.
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