Zitat von maeckes
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Verteilung im HKV
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Was habe ich geschrieben :Zitat von maeckes Beitrag anzeigenmWn darf der PE bei Schutzklasse 2 doch eh nicht ans Gehäuse?
Und wird bei Schutzklasse 2 ja auch nicht an selbigem benötigt.
Zitat von thoern Beitrag anzeigen...Dann hast du aber auch keinen PE am Gehäuse!
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Ja der Verteiler an sich (teilweise auch mit Pumpe) ist aber trotzdem aus Messing, wo dann die Kunststoffrohre dran kommen.
Aber selbst wenn man Kunststoffrohre hätte... Irgendwo ist irgendein Rohr auf PE gelegt und so lange man kein Öl als Heizkreisfluid nimmt, liegt somit mindestens die Pumpe oder Verschraubungen auf dem Schutzleiter.
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Wird ja immer abenteuerlicher....
das stimmt doch so nicht. Ich habe im OG einen HKV, da gehen nur Kunstoffrohre rein. Da ist erst einmal nix mit PE. Und selbst wenn PE-verbundenes Kupferrohr, wäre dies nicht automatisch eine zulässige PE-Verbindung für das HKV-Gehäuse.Zitat von maeckes Beitrag anzeigenJa der Verteiler an sich (teilweise auch mit Pumpe) ist aber trotzdem aus Messing, wo dann die Kunststoffrohre dran kommen.
Aber selbst wenn man Kunststoffrohre hätte... Irgendwo ist irgendein Rohr auf PE gelegt
Auch das wäre keine gültige PE-Verbindung. Auch wenn die Pumpe geerdet ist, stellst du durch das Einschrauben derselbigen in den HKV keine zulässige PE-Verbindung für den HKV her.Zitat von maeckes Beitrag anzeigen... liegt somit mindestens die Pumpe oder Verschraubungen auf dem Schutzleiter.
Gruß!
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Ah, jetzt verstehe ich: Du meinst, der PE lässt sich auch über das Heizkreisfluid herstellen? Mit Ironie bei einer Schutzmaßnahme ist das in einem Forum so eine Sache und für den einen oder anderen möglicherweise eine (lebens-)gefährliche Gratwanderung...Zitat von maeckes Beitrag anzeigen
Aber selbst wenn man Kunststoffrohre hätte... Irgendwo ist irgendein Rohr auf PE gelegt und so lange man kein Öl als Heizkreisfluid nimmt, liegt somit mindestens die Pumpe oder Verschraubungen auf dem Schutzleiter.
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Hallo.
Gemäß VDE 0100-520 müssen elektrische Verbindungen (Betriebsmittelanschlüsse und Leiterverbindungen) in geeigneten Umhüllungen erfolgen, z. B. in Ausgangsdosen oder in Betriebsmitteln, falls vom Hersteller zu diesem Zweck Raum vorgesehen wurde.
Laut der Fachzeitschrift de 4/2006 ist dies bei HKV üblicherweise nicht gegeben und deshalb müssen Verbindungen z.B. in geeigneten Verbindungsdosen untergebracht werden.
In der de 6/2012 ist ein weiterer Artikel enthalten, der die Abdeckung zusätzlich zur Basisisolierung, so wie ich es verstanden habe, auch für den Fehlerschutz fordert.
Nach DIN VDE 0100-410 müssen "metallene Zentralheizungssysteme" geerdet werden und somit auch der HKV inkl. dessen Tür (ebenfalls aus der de 6/2012).
Gruß
Thomas
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