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Dipol was bedeutet "abgesetzt montierte Antennen"? Lediglich nicht am Gerät selbst befindlich...?
Hier geht es nicht um Zimmerantennen.
Gemeint sind Antennen die mit Abstand zum Gebäude außerhalb geschützter Fassadenbereiche oder Blitzschutz-Zone LPZ 0B im Garten oder an Nebenbauwerken in LPZ 0A installiert sind und über deren Erdkabel oder Freileitungen Blitzströme eingekoppelt werden können.
Erdungsleiter sollen primär senkrecht und auf möglichst kurzem Weg gegen Erde geführt werden
Erdungsleiter und Verbinder müssen nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig zertifiziert sein
Die Sicherheit im Gebäude hat Vorrang, die Schirme aller aus LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführten Leitungen sind möglichst unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt in den Schutzpotenzialausgleich einzubeziehen
Wenn von abgesetzt montierten Antennen und Leitungen keine Gefährdung ausgeht, kann man die einem Blitzschlag opfern
Andernfalls ist die Antenne blitzstromtragfähig mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht zu erden
Erdung und Potenzialausgleich sind integraler Bestandteil der Elektroanlage, für Installationen ist NAV § 13 zu beachten
Verstehe ich das richtig: Wenn Sat-Leitungen einer auf der Garage montierten Antenne direkt nach der Hauseinführung mit Kombi-Ableitern (z.B. Dehn DGA GFF TV) in den Schutzpotentialausgleich eingebunden sind, kann man auf die blitzstromfähige Erdung verzichten?! Das Koax-Kabel würde bei Blitzeinschlag schmelzen. Es besteht zwar Kabelbrandgefahr, aber nur bis zum Kombi-Ableiter. Ist das wirklich so zulässig?
Verstehe ich das richtig: Wenn Sat-Leitungen einer auf der Garage montierten Antenne direkt nach der Hauseinführung mit Kombi-Ableitern (z.B. Dehn DGA GFF TV) in den Schutzpotentialausgleich eingebunden sind, kann man auf die blitzstromfähige Erdung verzichten?!
In einer abgelösten VDE 0855 Teil 1 wurde noch gefordert, dass der Antennenträger abgesetzter Freiland-/Gartenantennen geerdet sein muss, was sinngemäß ach für Antennen galt, die -oder deren Leitungen- außerhalb nicht erdungspflichtiger Schutzzonen montiert waren.
Oberste Priorität hat der Personen- und Sachschutz in Gebäuden. In die international harmonisierte DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 ist die Erdungsbestimmung nicht eingeflossen. Es gibt dort lediglich diverse Beispielbilder von Dachantennen und einer Fassadenantenne, die im als sicher bezeichneten Bereich mit > 2 m unterhalb der Dachkante und max. 1,5 m Wandabstand installiert ist.
Der PA direkt geerdeter Dachantennen soll seit jeher -auch bei einem Multischalter im UG- nur "schleifenfrei" am geerdeten Antennenträger angeschlossen werden. Diese Sicherheitsphilosophie passt aber nicht zu vom Gebäude abgesetzt montierten Antennen. Wenn man sich schon für eine blitzschutztechnisch ungünstige abgesetzte Antennenmontage entscheidet, kann man sich nur an der Normenreihe für Blitzschutz, DIN EN 62305-x (VDE 0185-305-x), oder der nicht zuständigen Norm für Funksende-/empfangsantennen, DIN VDE 0855-300, orientieren, die auf PA-Vermaschung aufbaut.
Somit bleiben zwei Alternativen:
VARIANTE: Der Antennenträger wird mit 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Blitzableiterdraht blitzstromtragfähig mit der Haupterdungsschiene verbunden und normkonform geerdet. Der Draht ist als kombinierter Erdungs- und PA-Leiter möglichst abstandslos zu der/den Antennenleitung(en) zu verlegen und min. alle 20 m und nach dem Kabeleintritt ins Gebäude mit dem/den Kabelschirm(en) zu verbinden.
VARIANTE: LNB und Zuleitungen werden galvanischen Blitzstromeinkopplungen durch Direkttreffer oder induktiven Blitzstromeintragungen durch Einschläge in die Umgebung geopfert und nur ein PA nach dem Kabeleintritt ausgeführt.
In der ersten Variante läuft der Erdleiter am besten durch die möglichst handwerklich verstärkte Klemme eines Erdwinkels, die Verbindung alle 20 m zum Kabelschirm nach DIN VDE 0855-300 ist selbst mit RG 11-Erdkabeln nur aufwändig umsetzbar.
In der zweiten Variante wäre ein PA mit einem 4 mm² Cu nicht blitzstromtragfähig, weshalb ich dafür plädiere entsprechend Blitzschutzklasse 3 für Wohngebäude einen Leiterquerschnitt von min. 10 mm² Cu mit 150 kA Blitzstromtragfähigkeit zu installieren.
ÜSG sind nur für Gebäude mit Blitzschutzanlagen zwingend vorgeschrieben. Der Kombiableiter DEHN GFF TV oder die baugleichen KATHREIN KAZ 12 und KAZ 11 egalisieren verbleibende Potenzialunterschiede zwischen Schirm und Mittelleiter und sind ohne Blitzschutzanlage eine freiwillige aber sinnvolle Ergänzung. DGA GF TV bzw. KAZ 12 sind stets beim PA nach dem Kabeleintritt, DGA FF bzw. KAZ 11 bei Anlagen mit Multischalter primär vor diesem anzubringen.
Erdung und PA sind Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. Vor Ort hat somit eine konzessionierte Elektrofachkraft zu entscheiden ob die Opfervariante vertretbar ist. EFK ohne Zusatzausbildung sind keine Blitzschutzfachkräfte und auch nur wenige Elektriker echte Antennenprofis, die gemäß ihrer Unterzeichnung beim VNB auch ein VDE-Auswahlbo haben und die DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-10 kennen. Das dürfte im knx-user-Forum aber ein offenes Geheimnis sein.
Zuletzt geändert von Dipol; 31.12.2015, 15:43.
Grund: Tippfehler beim max. Wandabstand von Fassadenantennen berichtigt
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