schön was du so "sicher" bist: es IST erlaubt, du musst nur die Zusammengehörigkeit kennzeichnen
solltest du als Österreicher schon wissen
Die Verlegung von mehr als einem Stromkreis in einem Installationsrohr bei Verlegung von Aderleitungen ist seit ETV 2002 (und damit seit 14.6.2002) durch die Verbindlicherklärung von ÖVE-EN 1 Teil 3 § 42/1998 unter Berücksichtigung der Erwärmung in Folge der Anzahl der Belasteten Adern bei entsprechender Zusammenfassung und Kennzeichnung der Adern der Stromkreise zulässig.

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